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XXXVI

Verbot des Vertriebes und der Einfuhr der zur Herstellung | Verteidiger des Ehebandes; Ersaß der Kosten bei Besteleines billigen Hausgetränkes angekündigten Präparate lung und Haftung der Parteienvertreter für Gebühren. „Bierextrakt“ und „Bierextrakt Gäro". 26, 77. Gejeß. 24, 76.

der Einfuhr von mit mineralischen Stoffen verseßter | Vertrag sieh „Staatsvertrag“ und „Internationaler VerKleie. 43, 118. trag".

und des Vertriebes der Energosapparate der Vertragszolltarif sich „Zolltarif“.

Firma Energos & Comp. in Dresden. 67, 199.

Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterialien; Aufhebung. 69, 201.

des Hausierhandels im Gebiete des Kurbezirkes Meran (Gemeindegebiet von Gratsch, Meran, Obermais und Untermais). 94, 249.

- der Einfuhr und des Betriebes sowie des Feilhaltens von mechanischen Apparaten zur Verhütung des Bettnässens. 174, 571.

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Verwaltungsgerichtshof; Einführung eines Amtskleides für die richterlichen Beamten desselben. 202, 685.

Verzollung von n. b. b. glatten Ganz- und Halbseiden-
geweben der T. Nr. 250 a und 256 a; Ermächtigung
der Expositur des Hauptzollamtes Budapest am West-
bahnhofe hiezu. 176, 576.

Viehseuchen, Abwehr und Tilgung, sieh „Tierseuchen“.
Viehseuchenübereinkommen vom 25. Jänner 1905

zwischen Österreich-Ungarn und dem Deutschen Reiche;
textliche Änderungen, bezw. Richtigstellung bezüglich
der Sperrgebiete. 34, 87; 194, 654.

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Weißnähen sich „Frauengewerbeschule für Weißnähen“. Wels, Hauptzollamt II. Kl.; Befugniserweiterung. 196, 654.

Welsberg, Gemeinde, Einreihung in die IX. Kl. des Militärzinstarifes. 104, 355.

Werenczanka-Okna, Lokalbahnkonzession und Abände rung der Konzessionsbestimmungen für die bestehenden Linien der Neuen Bukowinaer Lokalbahn-Gesellschaft. 7, 12.

Wertpapiere, gerichtlich zu deponierende; deren Hinterlegung bei der Landesbank des Königreiches Böhmen. Gejet. 77, 209; 201, 665.

Wertverzollung; Verzeichnis über den durchschnittlichen

Handelswert der wichtigsten, der Wertverzollung nach

Nr 622 unterliegenden chemischen Hilfsstoffe und Brodufte; Abänderung. 21, 65; 158, 475; 203, 687. Wien, Börse, sich „Börsen".

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Übertragung der Gerichtsbarkeit in Strafsachen für die
Bezirke Wieren und Margarethen an das Bezirksgericht
Margarethen. 37, 98.

gerichtliche Auktionshalle; Abänderung, bezw. Ergän-
zung der Ministerialverordnung vom 29. Oktober 1899.
106, 355.

Höhere Fachschule für das Herren- und Damenkleidermachergewerbe der Genossenschaft der Kleidermacher; Bezeichnung derselben als einer Anstalt, deren Zeugnisse über die Absolvierung von Hauptfachkursen den Nachweis über die vorgeschriebene Verwendungsdauer als Gehilfe teilweise erseß n. 111, 364. -Frauengewerbeschule für Weißnähen und Kleidermachen der Vereinigung der arbeitenden Frauen“ in; Bezeichnung derselben als eine Anstalt, deren Zeugnisse den Nachweis der ordnungsmäßigen Beendigung des Lehrverhältnisses erseßen. 121, 405.

Wiener Bankverein; Verwendbarkeit der auf Grund des § 6, P. I, seines Statutes auszugebenden Bankschuldverschreibungen zur fruchtbringenden Anlegung von Stiftungs-, Pupillar- und ähnlichen Kapitalien. 83, 237.

Wiener Neustadt, Beitritt der städtischen Steuerkasse zum Anweisungsverkehr des Postsparkassenamtes. 38, 98.

Widmungen sieh „Stiftungen und Widmungen“.

Wischau, Bezirksgericht: Zuweisung der Ortsgemeinde Kutscherau zu dessen Sprengel. 14, 59.

Wietin, Bezirkshauptmannschaft; Errichtung. 128, 410.

Bildung eines Schäßungsbeziekes zur Veranlagung der Personaleinkommen euer für deren Bereich. 165, 487.

Zara, griechisch-orientalische theologische Lehranstalt; neue Feststellung der Aktivitätszulegen für das systemisierte Lehrpersonale an derselben. 6, 11.

Zeugnisse über die Absolvierung von Hauptfachkursen der Höheren Fachschule für das Herren- und Damenkleidermachergewerbe der Genossenschaft der Kle dermacher in Wien; teilweise Erjeßung der vorgeschriebenen Verwendungsdauer als Gehilfe. 111, 364.

Zeugnisse der Frauengewerbeschule für Weißnähen und Kleidermachen der „Vereinigung der arbeitenden Frauen" in Wien und der Frauengewerbeschule für Kleidermachen des Vereines Ludmila“ in Budweis; Ersetzung des Nachweises der ordnungsmäßigen Be endigung des Lehrverhältnisses. 121, 405.

über den mit Erfolg zurückgelegten Besuch einzelner gewerblichen Lehranstalten Galiziens, welche den Nachweis über die ordnungsmäßige Beendigung des Lehrverhältnisses, bezw. den Nachweis über die vorgeschriebene Verwendungsdauer als Gehilfe in einem handwerksmäßigen Gewerbe ganz oder zum Teile erseyen. 160, 485.

Zimony, ungar. Hauptzollamt; Ermäßigung zur Zollkreditierung. 190, 653.

Zivilbezüge; Vorgang bei der Auszahlung der den Zivilstaatsbediensteten während der aktiven Militärdienstleistung zustehenden. 49, 144.

Zivilstaatsbedienstete; Behandlung der auf unbestimmte Dauer zur aktiven Militär ienstleistung einberufenen, vertragsmäßig angestellten. 48, 143.

Vorgang bei der Auszahlung der denselben während der aktiven Militärdienstleistung zustehenden Zivil. bezüge. 49, 144.

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Zollamt Schwarzenberg (Neben, II. Kl. in), Umwandlung | Zollbehandlung von Kränzen und sonstiger Gegenstände
in eine Zollexpositur. 148, 448.
zur Ausschmückung von Kriegergräbern. 122, 405.

-Temesvár (ungar. Haupt-); Ermächtigung zur Zoll- Zollborgung; Ermächtigung des ungar. Hauptzollamtes
kreditierung. 190, 653.
II. l. in Ujvidék. 157, 475.

-Thomasdorf (Neben-); Umwandlung in eine Zoll- Zollkreditierung; Ermächtigung der ungar. Hauptzoll-
expositur. 89, 246.
ämter Vöröstorony, Zimony und Temesvár zur. 190,
653.

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Vallarsa (Neben-); Errichtung einer Expositur in Piano

Hauptzollamter in Pancsova und Nagy-
szeben zur. 191, 653.

della Fugazza (Streva) für die Dauer der Sommer-Zolltarif, Erläuterungen zum; Abänderung der. 21, 65;
monate des Jahres 1909. 68, 201.

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28, 79; 42, 117; 55, 153; 64, 192; 76, 207;
91, 246; 108, 356; 158, 475; 203, 687.

allgemeiner, Anwendung auf serbische Provenienzen.
52, 150.

Vertrags-, der beiden Staaten der österreichisch-ungari-
schen Monarchie; Neuausgabe des Verzeichnisses der
für das Vertragszollgebiet dieser beiden Staaten sowie
für die mit diesen zollgeeinten Länder und Landesteile
aufgestellten Zollämter und Zoustellen. 116, 371;
Abänderung des Verzeichnisses. 138, 429.

3olltarifgesch, Abänderung einiger Bestimmungen der
Durchführungsvorschrift. 21, 65; 28, 79; 42, 117;
55, 153; 76, 207; 91, 246; 203, 687.

Zucker; versteuerter; Abänderung der Vollzugsbestim-
mungen, betreffend das Überweisungsverfahren. 19, 62.

Festseßung der zur gebührenfreien Abfertigung nach
Bosnien und der Herzegowina zulässigen Zuckermenge
für das Jahr 1910. 205, 690.

Zündhölzchen, deren gewerbliche Erzeugung, an eine
Konzession gebunden. Verfahren für die Genehmigung
der bezüglichen Betriebsanlagen. 81, 223.

und andere Zündwaren, deren Herstellung; Gesch. 119,
402.

Zündwaren, deren gewerbliche Erzeugung, an eine Kon-
zession gebunden. Verfahren für die Genehmigung der
bezüglichen Betriebsanlagen. 81, 223.

Herstellung; Gesez. 119, 402.
Župa sieh „Breno (Župa)“.

des Stickereiveredlungsverkehres; Ergänzung des Zusatzvertrag zur Handeskonvention mit Rumänien. 218,
§ 14 der Verordnung über dieselbe. 170, 493.

753.

Reichsgesetzblatt

für die

im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder.

I. Stück.

Ausgegeben und versendet am 1. Jänner 1909.

Juhalt: No 1. Verordnung, womit die Handels- und Verkehrsbeziehungen mit Serbien bis 31. März 1909 provisorisch geregelt werden.

1.

ordnet, daß die Bestimmungen der Verordnung vom

Verordnung des Gesamtministeriums 29. August 1908, R. G. Bl. Nr. 182, über die provi

vom 31. Dezember 1908,

womit die Handels- und Verkehrsbeziehungen mit Serbien bis 31. März 1909 provisorisch geregelt werden.

Auf Grund des Gesezes vom 29. Dezember 1908, R. G. Bl. Nr. 273, womit die Regierung ermächtigt wurde, die Handelsbeziehungen mit dem Auslande für die Zeit vom 1. Jänner bis 31. März 1909 provisorisch zu regeln, und auf Grund des mit der königlich serbischen Regierung getroffenen Abkommens wird im Einvernehmen mit der königlich ungarischen Regierung ver

sorische Regelung der Handels- und Verkehrsbeziehun= gen mit Serbien auch weiterhin bis 31. März 1909 in Geltung zu bleiben haben.

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Reichsgesehblatt

für die

im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder

erscheint auch im Jahre 1909 im Verlage der k. k. Hof- und Staatsdruckerei in Wien, I. Bezirk, Seilerstätte 24, in der deutschen, böhmischen, italienischen, kroatischen, polnischen, rumänischen, ruthenischen und slowenischen Sprache.

Der Abonnementspreis für den ganzen Jahrgang 1909 des Reichsgesezblattes in jeder dieser acht Ausgaben beträgt pro Exemplar zum Abholen oder mit portofreier Zusendung - 8 K.

Zu abonnieren ist im Verlage der k. k. Hof- und Staatsdruckerei in Wien, I. Bezirk, Scilerstätte Nr. 24, wo auch einzelne Jahrgänge und einzelne Stücke des Reichsgeseßblattes bezogen werden können.

Da das Reichsgeseßblatt im Abonnement nur gegen vorherigen Erlag des Jahresabonnementbetrages abgegeben beziehungsweise versendet wird, ist gleichzeitig mit dem Abonnementauftrage auch der entfallende Geldbetrag zu entrichten; behufs Ermöglichung einer schnellen und klaglosen Zustellung durch die k. k. Post ist nebst der genauen Wohnungsadresse auch der betreffende Postbestellbezirk anzugeben.

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Der Verschleißpreis für den Jahrgang 1908 wird anfangs Jänner 1909 bekannt gegeben werden. Einzelne Jahrgänge der anderen sieben Sprachausgaben vom Jahre 1870 ab sind zu denselben Preisen zu haben, wie die deutsche Ausgabe.

Beim Bezuge von mindestens 10, jedoch beliebigen kompletten Jahrgängen des Reichsgesekblattes auf einmal, wird ein Nachlaß von 20%, beim Bezuge von mindestens 25, jedoch beliebigen kompletten Jahrgängen des Reichsgesekblattes auf einmal, ein Nachlaß von 25% und beim Bezuge von mindestens 35, jedoch beliebigen kompletten Jahrgängen des Reichsgesetblattes auf einmal, ein Nachlaß von 30% gewährt.

NB. Abgängige oder mangelhaft zugekommene Reichsgesetzblätter der deutschen Ausgabe sind längstens binnen vier Wochen nach ihrem Erscheinen, und solche der nichtdeutschen Ausgaben längstens binnen sechs Wochen nach Ausgabe der Repertorien und des Titelblattes zu den einzelnen Ausgaben direkte bei der t. t. Hof- und Staatsdruckerei in Wien, III. Bezirk, Rennweg Nr. 16, zu reklamieren.

Nach Ablauf dieses Termines werden Reichsgesezblätter ausnahmslos nur gegen Entrichtung des Verschleißpreises (1% Bogen = 2 Seiten zu 2 h) erfolgt.

Nachdem die sämtlichen Jahrgänge der deutschen Ausgabe vom Jahre 1849 ab und sämtliche Jahrgänge der anderen sieben Sprachausgaben vom Jahre 1870 ab vollständig komplettiert sind, kann nicht nur jeder einzelne Jahrgang um den oben erwähnten Verschleißpreis, sondern auch jedes einzelne Stück aller dieser Jahrgänge um den Verschleißpreis ( Bogen 2 Seiten zu 2 h) aus dem Verlage der t. k. Hof- und Staatsdruckerei in Wien, I. Bezirk, Seilerstätte Nr. 24, bezogen werden; hiedurch ist die Möglichkeit geboten, mangelhafte Jahrgänge zu vervollständigen und Blätter nach Materien zu reihen.

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