Inhalt Verordnung des Justizministeriums, betreffend die Übertragung der Gerichtsbar Kundmachung des Finanzministeriums und des Handelsministeriums, betreffend Verordnung des Ministers für Kultus und Unterricht, betreffend das Schulgeld Kundmachung des Ministeriums für öffentliche Arbeiten, betreffend die Zulassung Verordnung der Ministerien des Ackerbaues, des Innern, der Finanzen, des Verordnung der Ministerien der Finanzen, des Handels und des Ackerbaues, 17. " Verordnung der Ministerien des Innern, der Finanzen, des Handels und des Verordnung der Ministerien der Finanzen, des Handels und der Justiz im Ein- Kaiserliches Patent, betreffend die Einberufung des Landtages von Niederösterreich Kundmachung des Ministeriums für Landesverteidigung und des Finanzministe- Gesek, womit die Rekrutenkontingente zur Erhaltung des Hecres, der Kriegs- Gesez, betreffend die Erwerbung der österreichischen Eisenbahnlinien der privile- Kundmachung des Ministeriums für Landesverteidigung und des Finanzministe- Kundmachung des Eisenbahnministeriums, betreffend die Übertragung der Kon- Verordnung des Gesamtministeriums im Einvernehmen mit dem Reichskriegs- Gesetz, womit die Regierung ermächtigt wird, die Handelsbeziehungen mit dem Verordnung der Ministerien der Finanzen, des Handels und des Ackerbaues, Verordnung des Gesamtministeriums, betreffend die Vergebung staatlicher Liefe- Verordnung des Ministeriums des Innern, des Finanzministeriums und des Verordnung des Handelsministers im Einvernehmen mit dem Minister des Verordnung der Ministerien der Finanzen, des Handels und des Ackerbaues, Gefeß, betreffend Steuer- und Gebührenbegünstigungen für die Österreichische Gefeß, betreffend die Befreiung von aus Anlaß Meines sechzigsten Regierungs- Kundmachung des Ministeriums des Innern im Einvernehmen mit dem Ministe- Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Errichtung einer Erpositur Kundmachung des Eisenbahnministeriums, betreffend die Erlassung eines neuen Enthalten unter Nummer Geite 65 48 49 50 52 . 61 54 66 55 58 59 80 68 57 195 143 144 147 150 179 152 196 153 163 164 223 201 155 Verordnung der Ministerien des Innern, der Finanzen und des Handels, betref- Kundmachung des Ministeriums für Landesverteidigung und des Finanzministe- Kundmachung des Ministeriums für Landesverteidigung und des Finanzministe- Verordnung der Ministerien der Finanzen, des Handels und des Ackerbaues, 3. Mai Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Umwandlung des Neben- 4. " Verordnung des Finanzministeriums, betreffend die Umrechnung indischer Rupien 7. .. Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Errichtung einer Expositur 10. " Erlaß des Finanzministeriums, betreffend die Aufhebung des Verbotes der Aus- 69 201 Verordnung des Ministeriums des Innern im Einvernehmen mit dem Handels- Gesez, betreffend die Hinterlegung gerichtlich zu deponierender Wertpapiere bei Verordnung der Ministerien der Finanzen, des Ackerbaues, des Innern und des Verordnung der Ministerien der Finanzen, des Handels und des Ackerbaues, Kundmachung des Finanzministeriums im Einvernehmen mit den Ministerien der Justiz und des Innern, betreffend die Verwendbarkeit der vom Wiener Bankvereine in Wien auf Grund des § 6, P. 1, seines Statutes auszugeben- den Bankschuldverschreibungen zur fruchtbringenden Anlegung von Stiftungs-, Kundmachung des Ministeriums für öffentliche Arbeiten, betreffend die der Inter- Kundmachung des Ministeriums für Landesverteidigung und des Finanzmini- steriums, womit die Einreihung der Gemeinde Welsberg in die neunte Klasse Verordnung des Ministeriums des Innern und des Ministeriums für Kultus und Unterricht, womit der § 20 der Ministerialverordnung vom 1. August 1900, R. G. Bl. Nr. 133, betreffend die Regelung des Studien- und Prüfungs- wesens für Lebensmittelexperten, abgeändert wird . . Verordnung des Handelsministers im Einvernehmen mit dem Minister des In- nern, mit welcher die gewerbliche Erzeugung von Zündwaren an eine Kon- zession gebunden und für die Genehmigung der bezüglichen Betriebsanlagen Kundmachung des Eisenbahnministeriums, betreffend die Liste der Eisenbahn- strecken, auf die das Internationale Übereinkommen über den Eisenbahn- frachtverkehr vom 14. Oktober 1890, R. G. Bl. Nr. 186 ex 1892, Anwendung Kundmachung des Eisenbahnministeriums, betreffend die Abänderung der Bestim mungen des § 11, 3. 2 und 3, der Allerhöchsten Konzessionsurkunde_vom 13. Jänner 1890, R. G. Bl. Nr. 15, für die Lokalbahn von Jschl nach Salz- burg mit Abzweigung nach Steindorf . . . Verordnung des Justizministers über einen neuen Advokatentarif Verordnung des Finanzministeriums im Einvernehmen mit den Ministerien des Innern, für Kultus und Unterricht, für öffentliche Arbeiten sowie mit dem Obersten Rechnungshof, betreffend die Vorschriften zur Verhütung ungebühr- Verordnung des Handelsministeriums, mit welcher im Nachhange zur Polizei- ordnung für die Seehäfen vom 14. März 1884, R. G. Bl. Nr. 33, und den Verordnungen des Handelsministeriums vom 18. April 1887, R. G. BI. Nr. 42, vom 24. Juli 1892, R. G. Bl. Nr. 118, und vom 1. Dezember 1905, R. G. Bl. Nr. 182, weitere Bestimmungen für den Hafen von Pola erlassen Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Umwandlung des Neben- Verordnung des Handelsministeriums im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern und dem Finanzministerium, betreffend das Verbot des Hausier- handels im Gebiete des Kurbezirkes Meran (Gemeindegebiet von Gratsch, Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Behandlung der mit einem Berordnung des Finanzministeriums, betreffend die Abänderung der Hauszins- Verordnung des Finanzministeriums, betreffend die Abänderung der Hauszins- steuer-Einzahlungstermine im Steuereinhebungsbezirke Kraßau in Böhmen . Verordnung der Ministerien der Finanzen, des Handels und des Ackerbaues, betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen der Durchführungsvorschrift zum Zolltarifgeseße vom 13. Februar 1906, R. G. Bl. Nr. 22, und der Er- Kundmachung des Eisenbahnministeriums, betreffend die Abänderung der Be- Verordnung des Ministers für Kultus und Unterricht, betreffend die Auflassung Verordnung der Ministerien der Finanzen und des Handels, betreffend die Heraus- gabe eines neuen Verzeichnisses jener ausländischen unverzollten Waren, deren Lagerung im Freigebiete von Triest nur in Spezialmagazinen gestattet ist.. Kundmachung des Eisenbahnministers, mit welcher Maßnahmen zur Verein- fachung des Geschäftsganges bei den Dienststellen der staatlichen Eisenbahn- Verordnung des Handelsministers im Einvernehmen mit dem Minister für öffent- Verordnung der Ministerien der Finanzen und des Handels, womit unter Bezug- |