von Mit einem Anhang, einem ausführlichen Sachregister und Verweisungen herausgegeben Dr. C. JAEGER Bundesrichter. St. Gallen 52 II. Auflage unter Berücksichtigung der grundsätzlichen Entscheidungen 1904. Fehr'sche Buchhandlung Aus dem Vorwort zur I. Auflage. Die vorliegende Arbeit ist vom Herausgeber s. Zt. in seiner frühern Stellung als Sekretär des Justizdepartements auf Anregung und Wunsch des damaligen Departementsvorstehers, des Herrn Nationalrat Scherrer-Füllemann, an Hand genommen, während geraumer Zeit infolge der auf Revision der Hypothekargesetzgebung und des Zivilprozessgesetzes gerichteten Bewegung liegen gelassen und alsdann nach dem Scheitern dieser Bestrebungen im Auftrag des dem Genannten als Vorsteher des Justizdepartements nachfolgenden Herrn Nationalrat Schubiger weitergeführt und vollendet worden, zu einer Zeit, als der grosse Gedanke der schweizerischen Rechtseinheit noch in keiner Vorlage positive Gestalt angenommen hatte und seine Verwirklichung noch nicht in so naher Aussicht stand, wie heute nach dem Volksentscheid vom 13. November 1898. Sie war sozusagen fertig gediehen und druckfertig, als die eidgenös sischen Räte die Verfassungsvorlage berieten, durch welche dem Bunde das Recht der Gesetzgebung auf dem ganzen Gebiete des Zivil- und Strafrechts übertragen werden sollte, und war geraume Zeit vor der Anordnung der eidgenössischen Volksabstimmung vom 13. November auch schon in Druck gegeben worden. |