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" Familienhaupt und, wenn ein solches nicht vorhanden oder an der Anzeige behindert ist, derjenige, in dessen Wohnung oder Behausung der Sterbefall sich ereignet hat. "
St. Gallisches Privatrecht: Sammlung der Gesetze und Verordnungen des ... - Page 290
by Carl Jaeger - 1904 - 434 pages
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Zeitschrift fur kirchenrecht

unter mitwirkung - 1873 - 776 pages
...beziehungsweise die Wittwe, und wenn ein solcher Verpflichteter nicht vorhanden oder an der Anzeige behindert ist, derjenige, in dessen Wohnung oder Behausung der Sterbefall sich ereignet hat. §. 41. Die §§. 15 — 17. kommen auch in Beziehung auf die Anzeige der Sterbelälle zur Anwendung....
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Das preussische Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Form ...

Prussia (Germany) - 1874 - 172 pages
...deziehungsweise die Wittwe, und wenn ein solcher Verpflichteter nicht vorhanden oder an der Anzeige behindert ist, derjenige, in dessen Wohnung oder Behausung '^) der Sterbefall sich ereignet hat. § 41. Die §§ 15 — 1? kommen auch in Beziehung auf die Anzeige der Stcrbefälle ^) zur Anwendung....
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Archiv für katholisches Kirchenrecht, Volume 33

Canon law - 1875 - 490 pages
...verpflichtet ist das Familienhaupt, und wenn ein solches nicht vorhanden oder an der Anzeige behindert ist, derjenige, in dessen Wohnung oder Behausung der Sterbefall sich ereignet hat. §. 58. Die §§. 19. bis 21. kommen auch in Beziehung auf die Anzeige der Sterbefälle zur Anwendung....
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Arcguv fur katholisches kirchenrecht

Dr Friedrich H vering - 1875 - 988 pages
...nächstfolgenden Wochentage dem Standesbeamten des Bezirks, in welchem der Tod erfolgt ist, anzuzeigen. « dert ist, derjenige, in dessen Wohnung oder Behausung der Sterbefall sich ereignet hat. §. 58. Die §§. 19 bis 21 kommen auch in Beziehung auf die Anzeige der Sterbefälle zur Anwendung....
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Europäischer geschichtskalender, Volume 16

Europe - 1876 - 810 pages
...Familicnhnupt, beziehungsweise die Wittwe oder die sonstigen nächsten Angehörigen des Verstorbenen, und wenn ein solcher Verpflichteter nicht vorhanden...zugegen gewesen sind, endlich in deren Ermangelung die Ortspolizei. Die Nestimmungen der Artikel 17, 14, Lemma 2 und Art. 1b, letztes Lemma finden auch in...
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Schweizerische Rechtsfreund: Sammlung aller Seit der ..., Volume 1

1876 - 278 pages
...Familienhaupt, beziehungsweise die Wittwe oder die sonstigen nächsten Angehörigen des Verstorbenen, und wenn ein solcher Verpflichteter nicht vorhanden...welche beim Tode zugegen gewesen sind, endlich in deren Ermanglung die Ortspolizei. Die Bestimmungen der Artikel 17, 14, Lemma 2 und Art. 15, letztes Lemma,...
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Archiv für katholisches Kirchenrecht, Volume 36

Canon law - 1876 - 486 pages
...Familienhaupt, beziehungsweise die Wittwe oder die sonstigen nächsten Angehörigen des Verstorbenen, und wenn ein solcher Verpflichteter nicht vorhanden...Behausung der Sterbefall sich ereignet hat, oder die Person, welche beim Tode zugegen gewesen sind, endlich in deren Ermangelung die Ortspolizei. Die Bestimmungen...
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ARCHIV FUR KATHOLISCHES KIRCHENRECHT MIT BESONDERER RUCKSICHT AUF DAS ...

DR. FRIEDRICH H. VERING - 1876 - 970 pages
...Familieuhaupt, beziehungsweise die Wittwe oder die sonstigen nächsten Angehörigen des Verstorbenen, und wenn ein solcher Verpflichteter nicht vorhanden...Behausung der Sterbefall sich ereignet hat, oder die Person, welche beim Tode zugegen gewesen sind, endlich in deren Ermangelung die Ortspolizei. Die Bestimmungen...
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Handbuch des schweizerischen bundesstaatsrechtes, Volume 1

Johann Jakob Blumer - Constitutional law - 1877 - 620 pages
...Verstorbenen : in deren Ermanglung oder Behinderung der Eigenthümer oder Miether der Wohnung , wo der Sterbefall sich ereignet hat , oder die Personen, welche beim Tode zugegen waren ; endlich die Ortspolizei. Ohne Genehmigung dieser letztern darf keine Beerdigung vor der Eintragung...
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Das Staatsarchiv, Volumes 23-24

History, Modern - 1880 - 546 pages
...verpflichtet ist das Familienhaupt und, wenn ein solches nicht vorhanden oder an der Anzeige behindert ist, derjenige, in dessen Wohnung oder Behausung der Sterbefall sich ereignet hat. || § 58. Die §§ 19 — 21 kommen auch in Beziehung auf die Anzeige der Sterbefällc zur Anwendung....
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