| Switzerland - Session laws - 1892 - 1130 pages
...des Heimatkantons zuständig. Art. 31. Haben schweizerische Ehegatten ihren ersten ehelichen Wohnsitz im Ausland, so bestimmen sich ihre güterrechtlichen...soweit für dieselben nicht das ausländische Recht maßgebend ist. Das für schweizerische Ehegatten in der Schweiz begrfindete Güterrechtsverhältniß... | |
| Bern (Switzerland : Canton) - 1892 - 888 pages
...Ausland, so bestimmen domtcliirter sich ihre gttterrechtlichen Verhältnisse nach dem Rechte Ehegatten, des Heimatkantons , soweit für dieselben nicht das...schweizerische Ehegatten in der Schweiz begründete Güterrechtsverhältniss wird durch Verlegung des ehelichen Wohnsitzes in's Ausland nicht geändert,... | |
| Ferdinand Böhm, Theodor Niemeyer - Conflict of laws - 1892 - 694 pages
...Auslande, so bestimmen sich ihre güterrechtlicheu Verhältnisse nach dem Rechte des Heimathkantons, soweit für dieselben nicht das ausländische Recht...schweizerische Ehegatten in der Schweiz begründete Güterrechtsverhältniss wird durch Verlegung des ehelichen Wohnsitzes ins Ausland nicht geändert,... | |
| Ferdinand Böhm - Conflict of laws - 1895 - 608 pages
...Auslande, so bestimmen sich ihre güterrechtlichen Verhältnisse nach dem Rechte des Heimathkantons, soweit für dieselben nicht das ausländische Recht...schweizerische Ehegatten in der Schweiz begründete Güterrechtsverhältniss wird durch Verlegung des ehelichen Wohnsitzes ins Ausland nicht geändert,... | |
| Georg Joseph Bossard, Joseph Leonz Weibel - Civil law - 1896 - 748 pages
...des Heimatkantons zuständig, Art. 31. Haben schweizerische Ehegatten ihren ersten ehelichen Wohnsitz im Ausland, so bestimmen sich ihre güterrechtlichen...Verhältnisse nach dem Rechte des Heimatkantons, soweit für dieselbe!» nicht das ausländische Recht maßgebend ist. Das für schweizerische Ehegatten in der... | |
| Franz Leske, W. Loewenfeld, Wilhelm Reuling - Comparative law - 1904 - 1122 pages
...Auslande, so bestimmen sich ihre güterrechtlichen Verhältnisse nach dem Rechte des Heimathkantons, soweit für dieselben nicht das ausländische Recht...schweizerische Ehegatten in der Schweiz begründete Güterrecht wird durch Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland, sofern nicht das ausländische Recht entgegensteht,... | |
| Reinhold Bader - 1908 - 226 pages
...Vergl. auch Anmerk. zu Art. 1. . 31. Haben schweizerische Ehegatten ihren ersten ehelichen Wohnsitz im Ausland, so bestimmen sich ihre güterrechtlichen Verhältnisse nach dem Rechte des Heimatskantons, soweit für dieselben nicht das ausländische Recht massgebend ist. ') Das für schweizerische... | |
| Karl Hilty - Political science - 1891 - 984 pages
...des Heimatkantons zuständig. Art. 31. Haben schweizerische Ehegatten ihren ersten ehelichen Wohnsitz im Ausland, so bestimmen sich ihre güterrechtlichen...schweizerische Ehegatten in der Schweiz begründete Güterrechtsverhältniss wird durch Verlegung des ehelichen Wohnsitzes in's Ausland nicht geändert,... | |
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