Hidden fields
Books Books
" Art. 16. In das Geburtsregister soll eingetragen werden: || a. Ort, Jahr, Monat, Tag und Stunde der Geburt; bei Zwillings- oder Mehrgeburten ist die Eintragung für jedes Kind besonders und mit möglichst genauer Angabe der Zeitfolge der Geburt vorzumerken;... "
St. Gallisches Privatrecht: Sammlung der Gesetze und Verordnungen des ... - Page 289
by Carl Jaeger - 1904 - 434 pages
Full view - About this book

Zeitschrift fur kirchenrecht

unter mitwirkung - 1873 - 776 pages
...Vornamen des Kindes; 5.) Vor- und Familiennamen, Religion, Stand oder Gewerbe und Wohnort der Eltern. Bei Zwillings- oder Mehrgeburten ist die Eintragung für jedes Kind besonders und so genau zu bewirken, dass die Zeitfolge der verschiedenen Geburten ersichtlich ist. Standen die Vornamen...
Full view - About this book

Archiv für katholisches Kirchenrecht, Volume 33

Canon law - 1875 - 490 pages
...Vornamen des Kindes ; ' 5) Vor- und Familiennamen, Religion, Stand oder Gewerbe und Wohnort der Eltern. Bei Zwillings- oder Mehrgeburten ist die Eintragung für jedes Kind besonders und so genau zu bewirken, dass die Zeitfolge der verschiedenen Geburten ersichtlich ist. Standen die Vornamen...
Full view - About this book

ARCHIV FUR KATHOLISCHES KIRCHENRECHT MIT BESONDERER RUCKSICHT AUF DAS ...

DR. FRIEDRICH H. VERING - 1876 - 970 pages
...genannter Verpflichteter nicht vorhanden oder derselbe an der Erstattung der Anzeige gehindert ist. - Art. 16. In das Geburtsregister soll eingetragen werden:...Familienname, Personenname und Geschlecht des Kindes; Für todtgeborne oder vor dem Zeitpunkt der Anzeige verstorbene Kinder ist kein Personenname einzutragen....
Full view - About this book

Archiv für katholisches Kirchenrecht, Volume 36

Canon law - 1876 - 486 pages
...genannter Verpflichteter nicht vorhanden oder derselbe an der Erstattung der Anzeige gehindert ist. Art. 16. In das Geburtsregister soll eingetragen werden:...Familienname, Personenname und Geschlecht des Kindes; Für todtgeborne oder vor dem Zeitpunkt der Anzeige verstorbene Kinder ist kein Personenname einzutragen....
Full view - About this book

Schweizerische Rechtsfreund: Sammlung aller Seit der ..., Volume 1

1876 - 278 pages
...genannter Verpflichteter nicht vorhanden oder derselbe an der Erstattung der Anzeige gehindert ist. Art. 16. In das Geburtsregister soll eingetragen werden:...genauer Angabe der Zeitfolge der Geburt vorzumerken, d. Familienname, Perfonenname und Geschlecht des Kindes ; Für todtgeborne oder vor dem Zeitpunkte...
Full view - About this book

Europäischer geschichtskalender, Volume 16

Europe - 1876 - 810 pages
...Erstattung der Anzeige gehindert ist. Art. 1s. In das Geburtsregister soll eingetragen werden: ». Ort, Jahr. Monat, Tag und Stunde der Geburt; bei Zwillings-...oder Mehrgeburten ist die Eintragung für jedes Kind befonders und mit möglichst genauer Angabe der Zeitfolge der Geburt »orzumerlen. b. Familienname,...
Full view - About this book

Lehrbuch der Geburtshülfe für die preussischen Hebammen

Prussia. Ministerium der Geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten - 1878 - 358 pages
...Vornamen des Kindes. 5. Vor- und Familiennamen, Religion, Stand oder Gewerbe und Wohnort der Eltern. Bei Zwillings- oder Mehrgeburten ist die Eintragung für jedes Kind besonders und so genau zu bewirken, daß die Zeitfolge der verschiedenen Geburten erfichtlich ist. Standen die Vornamen...
Full view - About this book

Das Staatsarchiv, Volumes 23-24

History, Modern - 1880 - 546 pages
...genannter Verpflichteter nicht vorhanden oder derselbe an der Erstattung der Anzeige gehindert ist. || Art. 16. In das Geburtsregister soll eingetragen werden:...genauer Angabe der Zeitfolge der Geburt vorzumerken; i b. Familienname, Personenname und Geschlecht des Kindes; für todtgeborene oder vor dem Zeitpunkt...
Full view - About this book

Geschichte und System des deutschen Privatrechts: ein Grundriss zu Vorlesungen

Otto Franklin - 1882 - 206 pages
...Vornamen des Kindes; 5. Vor- und Familiennamen, Religion, Stand oder Gewerbe und Wohnort der Eltern. Bei Zwillings- oder Mehrgeburten ist die Eintragung für jedes Kind besonders und so genau zu bewirken, dass die Zeitfolge der verschiedenen Geburten ersichtlich ist. Standen die Vornamen...
Full view - About this book

Handbuch des Seerechts, Volume 1

Rudolf Wagner, Max Pappenheim - Maritime law - 1884 - 484 pages
...und Kind das Schiff verlassen. d. Vor- und Familiennamen, Religion, Stand oder Gewerbe der Eltern. Bei Zwillings- oder Mehrgeburten ist die Eintragung für jedes Kind besonders und so genau zu bewirken, dass die Zeitfolge der verschiedenen Geburten ersichtlich ist. Wenn ein Kind...
Full view - About this book




  1. My library
  2. Help
  3. Advanced Book Search
  4. Download EPUB
  5. Download PDF