| unter mitwirkung - 1873 - 776 pages
...Vornamen des Kindes; 5.) Vor- und Familiennamen, Religion, Stand oder Gewerbe und Wohnort der Eltern. Bei Zwillings- oder Mehrgeburten ist die Eintragung für jedes Kind besonders und so genau zu bewirken, dass die Zeitfolge der verschiedenen Geburten ersichtlich ist. Standen die Vornamen... | |
| Canon law - 1875 - 490 pages
...Vornamen des Kindes ; ' 5) Vor- und Familiennamen, Religion, Stand oder Gewerbe und Wohnort der Eltern. Bei Zwillings- oder Mehrgeburten ist die Eintragung für jedes Kind besonders und so genau zu bewirken, dass die Zeitfolge der verschiedenen Geburten ersichtlich ist. Standen die Vornamen... | |
| DR. FRIEDRICH H. VERING - 1876 - 970 pages
...genannter Verpflichteter nicht vorhanden oder derselbe an der Erstattung der Anzeige gehindert ist. - Art. 16. In das Geburtsregister soll eingetragen werden:...Familienname, Personenname und Geschlecht des Kindes; Für todtgeborne oder vor dem Zeitpunkt der Anzeige verstorbene Kinder ist kein Personenname einzutragen.... | |
| Canon law - 1876 - 486 pages
...genannter Verpflichteter nicht vorhanden oder derselbe an der Erstattung der Anzeige gehindert ist. Art. 16. In das Geburtsregister soll eingetragen werden:...Familienname, Personenname und Geschlecht des Kindes; Für todtgeborne oder vor dem Zeitpunkt der Anzeige verstorbene Kinder ist kein Personenname einzutragen.... | |
| 1876 - 278 pages
...genannter Verpflichteter nicht vorhanden oder derselbe an der Erstattung der Anzeige gehindert ist. Art. 16. In das Geburtsregister soll eingetragen werden:...genauer Angabe der Zeitfolge der Geburt vorzumerken, d. Familienname, Perfonenname und Geschlecht des Kindes ; Für todtgeborne oder vor dem Zeitpunkte... | |
| Europe - 1876 - 810 pages
...Erstattung der Anzeige gehindert ist. Art. 1s. In das Geburtsregister soll eingetragen werden: ». Ort, Jahr. Monat, Tag und Stunde der Geburt; bei Zwillings-...oder Mehrgeburten ist die Eintragung für jedes Kind befonders und mit möglichst genauer Angabe der Zeitfolge der Geburt »orzumerlen. b. Familienname,... | |
| History, Modern - 1880 - 546 pages
...genannter Verpflichteter nicht vorhanden oder derselbe an der Erstattung der Anzeige gehindert ist. || Art. 16. In das Geburtsregister soll eingetragen werden:...genauer Angabe der Zeitfolge der Geburt vorzumerken; i b. Familienname, Personenname und Geschlecht des Kindes; für todtgeborene oder vor dem Zeitpunkt... | |
| Otto Franklin - 1882 - 206 pages
...Vornamen des Kindes; 5. Vor- und Familiennamen, Religion, Stand oder Gewerbe und Wohnort der Eltern. Bei Zwillings- oder Mehrgeburten ist die Eintragung für jedes Kind besonders und so genau zu bewirken, dass die Zeitfolge der verschiedenen Geburten ersichtlich ist. Standen die Vornamen... | |
| Rudolf Wagner, Max Pappenheim - Maritime law - 1884 - 484 pages
...und Kind das Schiff verlassen. d. Vor- und Familiennamen, Religion, Stand oder Gewerbe der Eltern. Bei Zwillings- oder Mehrgeburten ist die Eintragung für jedes Kind besonders und so genau zu bewirken, dass die Zeitfolge der verschiedenen Geburten ersichtlich ist. Wenn ein Kind... | |
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