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III. Uebersicht über die Verträge, Gesetze und Verordnungen des Jahres 1886.

IV. Litteratur.

Andree, Allgemeiner Handatlas 218. Droysen, Allgem. historischer Handatlas 218. Habenicht, Spezialkarte von Afrika 219. Ratzel, Völkerkunde 219. Meltzl, Statistik der sächsischen Landbevölkerung in Siebenbürgen 226. Vocke, Die Abgaben, Audagen und die Steuer vom Standpunkte der Geschichte und der Sittlichkeit 555. Volkswirtschafts-Lexikon der Schweiz von Furrer I. 569. Mühlbrecht, Uebersicht der gesamten Staats- und rechtswissenchaftlichen Litteratur 1886. 572. Neurath, Grundzüge der Volkswirtschaftslehre 572. Schwiedland, L'historisme économique allemand. Étude critique 575. Felix, Einfluss der Sitten und Gebräuche auf die Entwicklung des Eigentums 575. Oberwinder, Sozialismus und Sozialpolitik 576. Soet beer, Die Stellung der Sozialisten zur Malthus'schen Bevölkerungslehre 577. Menger, Das Recht auf den vollen Arbeitsertrag 578. Marx, Das Kapital, Kritik der polit. Oekonomie Bd. II, Buch II 580. Adler, Die Grundlagen der Karl Marx'schen Kritik 883. Cernuschi, Anatomie de la monnaie 584. Arendt, Der Währungsstreit in Deutschland 585. Burckhardt- Bischoff, Die lateinische Münzkonvention und der internationale Bimetallismus 586. Kramár, Das Papiergeld in Oesterreich seit 1848. 587. de Molinari, A PanamaLa Martinique-Haiti 589. Philippovich von Philippsberg, Die Bank von England im Dienste der Finanzverwaltung des Staats 590. Rauchberg, Der Clearing- und Giro-Verkehr 592. Leonhardt, Der Warrant als Bankpapier 592. Baerlocher, Handbuch der Zinseszins-, Renten-, Anleihen- und Obligationen-Rechnung 593. Selim, Uebersicht der englischen Rechtspflege vom praktischen und kaufmännischen Standpunkte aus 593. Besobra sof, Études sur l'économie nationale de la Russie, T. II, p. 1, 2. 593. von der Goltz, Handbuch der landwirtschaftlichen Betriebslehre 594. Hansen, Untersuchungen über den Preis des Getreides 597. Schlitte, Die Zusammenlegung der Grundstücke in ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung und Durchführung 597. Tschammer-Dramsdorf, Wie kann die deutsche Landwirtschaft erhalten werden? 599. von Mischke-Collande, Die Wollzollfrage erörtert mit Hinblick auf den jetzigen Standpunkt der deutschen Merinozucht 599. Platzmann, Die Steuern des Landwirtes 602. v. Langsdorff, Die Verbilligung des landwirtschaftlichen Hypothekarkredits betr. 604. Nagai, Die Landwirtschaft Japans 605. Ofner, Die neue Gesellschaft und das Heimstättenrecht 607. v. Helldorff-Bamersrode, Das Recht der Arbeit und die Land

frage 608. Zur inneren Kolonisation in Deutschland 608. v. Henneberg, Die Gesellschaft für innere Kolonisation 608. Schön, Innere Kolonisation 608. 1) Die Wohnungsnot der ärmeren Klassen in deutschen Grossstädten und Vorschläge zu deren Abhilfe 611. 2) Verhandlungen der im September 1886 in Frankfurt a. M. abgehaltenen Generalversammlung des Vereins für Sozialpolitik über die Wohnungsverhältnisse etc. 611. Ruprecht, Die Wohnungen der arbeitenden Klassen in London 613. Bruder, Studien über die Finanzpolitik Herzog Rudolfs IV. von Oesterreich 614. Troje, Die Rübenzuckersteuer des deutschen Reichs 615. Eglauer, Das österreichische Steuerstrafrecht 615. Sperber, Grundsätze für den Gemeindeanlagefuss 618. Statistische Nachrichten über das Grossherzogtum Oldenburg, 20. Heft. 619. Adler, Die Organisation der Zentralverwaltung unter Kaiser Maximilian I. 622. Bernatzik, Rechtsprechung und materielle Rechtskraft 623. de Garmo, Beitrag zur Lösung der Frage über die Beitragspflicht zur Unterhaltung der Elementarschulen 624. Münsterberg, Die deutsche Armengesetzgebung und das Material zu ihrer Reform 624. Aschrott, Das englische Armenwesen in seiner historischen Entwicklung 626. Schriften des Deutschen Vereins für Armenpflege und Wohlthätigkeit, 1. u. 2. Heft. 626. v. Reitzenstein, Die ländliche Armenpflege und ihre Reform 626. Esser II, Die Gesellschaft mit beschränkter Haftbarkeit 626. Huzel, Landesfeuerlöschordnung für das Kgr. Württemberg vom 7. Juni 1885. 630. Rosin, Das Recht der öffentlichen Genossenschaft 631. Starke, Verbrechen und Verbrecher in Preussen 635. Gradowsky, Die Handels- und andere Rechte der Juden in Russland 639. Briefe von und an Hegel, herausgegeben von Karl Hegel 640.

I. Abhandlungen.

Ueber die Einwirkung des Erscheinens einer Verfassungs-Urkunde auf das bestehende Recht.

Von Professor Dr. Fricker.

I. Die Deutschen Verfassungs-Urkunden haben zum Theil besondere §§., welche die Wirkung der Emanirung der bez. neuen Verfassung für das Fortbestehen des bisherigen Rechtes zum Gegenstand haben. Ich habe dabei nicht die transitorischen Bestimmungen im e. S. im Auge, die sich in einzelnen Verfassungen gleichfalls finden (ich rechne dazu auch § 82 der Badischen Verfassung von 1818 etc.). Ferner sehe ich von allen speziellen Bestimmungen der Verfassungs-Urkunden ab, welche bestimmte bestehende Gesetze entweder für aufgehoben oder für fortbestehend erklären. Endlich auch von denjenigen Verfassungsparagraphen, welche eine Gesetzgebungsthätigkeit hinsichtlich bestimmter Gegenstände in Aussicht stellen und bis zum Erscheinen dieser Gesetze das bisherige Recht an diesen Punkten ausdrücklich oder indirekt für fortdauernd erklären.

Ich habe es nur zu thun mit den ganz allgemeinen §§., welche besagen, dass das bisherige Recht, soweit es mit der neuen Verfassung im Widerspruch steht, aufgehoben, soweit

Zeitschr. f. Staatsw. 1887. I. Heft.

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es mit derselben nicht im Widerspruch steht, auch weiterhin giltig sei.

Diese Verfassungsbestimmungen haben zum Theil direkt die Absicht, das bestehende Recht gegenüber von unberechtigten, aus den neuen Verfassungen abgeleiteten Angriffen zu sichern, zum Theil kommt ihnen indirekt diese Wirkung zu.

II. Ich stelle nun zunächst die betr. Verfassungsparagraphen im Nachfolgenden in chronologischer Reihenfolge zusammen, wobei ich auch die nicht mehr bestehenden Verfassungs-Urkunden berücksichtige.

1. S.Hildburghausen'sche Verfassung vom 19. März 1818. §. 59. Die ältere landschaftliche Verfassung wird, soweit sie mit den Grundsätzen und dem Geiste der gegenwärtigen nicht mehr vereinbar ist, sobald aufgehoben, als die neue durch Eröffnung eines allgemeinen Landtags in Wirksamkeit tritt. Sie behält aber, wo jene keine Auskunft geben, subsidiäre Giltigkeit.

2. Württembergische Verfassungs-Urkunde vom 25. September 1819.

§. 91. Alle Gesetze und Verordnungen, welche mit einer ausdrücklichen Bestimmung der gegenwärtigen VerfassungsUrkunde im Widerspruche stehen, sind hiedurch aufgehoben. Die übrigen sind der verfassungsmässigen Revision unterworfen.

3. Kurhessische Verfassungs-Urkunde vom 5. Januar 1831. §. 155. Alle gesetzlichen Bestimmungen und andere Anordnungen jeder Art, welche mit dem Inhalte der gegenwärtigen Verfassungs-Urkunde und der für Bestandtheile derselben erklärten Gesetze im Widerspruch stehen, sind hierdurch aufgehoben. (Wiederholt in §. 122 der Verfassungs-Urkunde vom 13. April 1852 mit Weglassung der Worte »und der für Bestandtheile derselben erklärten Gesetze«).

4. Kön. Sächsische Verfassungs-Urkunde vom 4. Sept. 1831. §. 154. Alle Gesetze, Verordnungen und Observanzen, welche mit einer ausdrücklichen Bestimmung der gegenwärtigen Verfassungs-Urkunde im Widerspruch stehen, sind insoweit ungültig.

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