Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft, Volume 43

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Verlag der H. Laupp'schen Buchhandlung, 1887 - Economics
Includes the sections, Literatur (title varies) and Berichte.

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Popular passages

Page 754 - Der Bundesrath ist beauftragt, auf Grundlage der Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 17. Juni 1874, betreffend die Volksabstimmung über Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse, das gegenwärtige Gesetz bekannt zu machen und den Zeitpunkt seines Inkrafttretens zu bestimmen.
Page 732 - Krankenversicherung der in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen vom 5. Mai 1886", ferner No.
Page 711 - Landesherrn, unterthänig, treu, gehorsam und ergeben sein Allerhöchstdero Bestes nach meinem Vermögen befördern, Schaden und Nachtheil aber verhüten, die Gesetze des Landes gewissenhaft beobachten und besonders dahin streben will, dass in den Gemüthern der meiner bischöflichen Leitung anvertrauten Geistlichen und Gemeinden die Gesinnungen der Ehrfurcht und Treue gegen den König, die Liebe zum Vaterlande, der Gehorsam gegen die Gesetze und alle jene Tugenden, die in dem Christen den guten...
Page 739 - Die Vertretung erstreckt sich auch auf diejenigen Geschäfte und Rechtshandlungen, für welche nach den Gesetzen eine Spezialvollmacht erforderlich ist. Durch das Statut kann einem Mitgliede oder mehreren Mitgliedern des Vorstandes die Vertretung nach aufsen übertragen werden.
Page 731 - Ascendenten des Verstorbenen, wenn dieser ihr einziger Ernährer war, für die Zeit bis zu ihrem Tode oder bis zum Wegfall der Bedürftigkeit, zwanzig Prozent des Arbeitsverdienstes.
Page 651 - Die Eisenbahn haftet für ihre Leute und für andere Personen, deren sie sich bei Ausführung des von ihr übernommenen Transportes bedient.
Page 731 - Dienst erlittenen Betriebsunfalls nicht dauernd dienstunfähig geworden, aber in ihrer Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt worden sind, bei ihrer Entlassung aus dem Dienste als Pension: 1) im Falle völliger Erwerbsunfähigkeit für die Dauer derselben den...
Page 650 - Wege nicht stattfinden, so hat die Eisenbahn den Absender um anderweitige Disposition über das Gut anzugehen.
Page 636 - Inländern oder den Angehörigen der meistbegünstigten Nation zustehen oder zustehen werden, und keinen anderen oder lästigeren , allgemeinen oder örtlichen Abgaben, Auflagen, Beschränkungen oder Verpflichtungen irgend welcher Art unterliegen, als denjenigen, welchen die Inländer und die Angehörigen der meistbegünstigten Nation unterworfen sind oder unterworfen sein werden.

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