Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft, Volume 43Verlag der H. Laupp'schen Buchhandlung, 1887 - Economics Includes the sections, Literatur (title varies) and Berichte. |
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... gewiss richtig , wenn die Städte an der Beibehaltung der Observanzen in § 154 festhielten , weil denselben keine grössere Kraft zukommen könne als den Gesetzen . Die Re- gierung erklärte sich gleichfalls für Beibehaltung , und dabei ...
... gewiss richtig , wenn die Städte an der Beibehaltung der Observanzen in § 154 festhielten , weil denselben keine grössere Kraft zukommen könne als den Gesetzen . Die Re- gierung erklärte sich gleichfalls für Beibehaltung , und dabei ...
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... gewiss die Forderung einer richtigen Politik . Vor allem halte ich es aber für juri- stisch richtig und bin deshalb wie schon bemerkt der Meinung , dass es sich auch ohne eine besondere Verfassungsklausel ver- steht ; als Warnung hat ...
... gewiss die Forderung einer richtigen Politik . Vor allem halte ich es aber für juri- stisch richtig und bin deshalb wie schon bemerkt der Meinung , dass es sich auch ohne eine besondere Verfassungsklausel ver- steht ; als Warnung hat ...
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... gewiss die Forderung einer richtigen Politik . Vor allem halte ich es aber für juri- stisch richtig und bin deshalb wie schon bemerkt der Meinung , dass es sich auch ohne eine besondere Verfassungsklausel ver- steht ; als Warnung hat ...
... gewiss die Forderung einer richtigen Politik . Vor allem halte ich es aber für juri- stisch richtig und bin deshalb wie schon bemerkt der Meinung , dass es sich auch ohne eine besondere Verfassungsklausel ver- steht ; als Warnung hat ...
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... gewiss die Forderung einer richtigen Politik . Vor allem halte ich es aber für juri- stisch richtig und bin deshalb wie schon bemerkt der Meinung , dass es sich auch ohne eine besondere Verfassungsklausel ver- steht ; als Warnung hat ...
... gewiss die Forderung einer richtigen Politik . Vor allem halte ich es aber für juri- stisch richtig und bin deshalb wie schon bemerkt der Meinung , dass es sich auch ohne eine besondere Verfassungsklausel ver- steht ; als Warnung hat ...
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... gewiss , dass sie nur in allmähligem Ausbau der Gesetzgebung sich realisieren kann , dass sie in diesem Augenblick nicht vollständig realisiert ist und dass sie niemals vollständig reali- siert werden kann . Unsere Verfassungsurkunden ...
... gewiss , dass sie nur in allmähligem Ausbau der Gesetzgebung sich realisieren kann , dass sie in diesem Augenblick nicht vollständig realisiert ist und dass sie niemals vollständig reali- siert werden kann . Unsere Verfassungsurkunden ...
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Common terms and phrases
Absatzstockung allgemeinen Arbeit Artikel Auffassung Ausdruck Beamten Bedeutung Besitz besonders bestehenden Besteuerung Bestimmungen betreffenden bezüglich bloss daher deutschen Deutsches Reich Deutschland direkten Einkommen einzelnen England Entwicklung Epoche erst Fall Finanz Finanzwissen Finanzwissenschaft Frage Frankreich französischen freilich Fulbe ganzen Gebiete Gebrauchswert Gegenstand Geld Gemeinde Generalversammlung Geschichte Gesellschaft Gesetz Gesetzgebung gewiss grossen Grund Güter Handels Hinsicht Höhe Interesse Jahre jetzt juristischen Kapital Klassen Kolonie Kolonisation Kongo Kongobecken Land Landsturm letzteren lichen Masse Minister Mitglieder Muata Jamvo Munizipiums muss namentlich neuen Obergespan Oesterreich öffentlichen ökonomischen Papiergeld Personen politischen praktischen Preise Preiseinheit Preussen Recht Rechtssatz Regierung Reich richtig Roscher Russland Sansibar Sätze schaft schen soll sowie sozialen Sozialismus Staaten staatlichen Staatsleistungen Staatssozialismus Staatsthätigkeit Staatsw Stände ständestaatliche ständischen Stein Stein's Steuern Stufe Sudan Tanganika Tauschwert Teil Thatsache Ueber Ukerewe unserer Verfassung Verhältnisse Verordnung verschiedenen Verwaltung viel Vizegespan Völker Volkswirtschaft vollziehenden Gewalt Weise weiter weniger Werke Wert wieder wirklich wirtschaftlichen Wissenschaft wohl zweite
Popular passages
Page 754 - Der Bundesrath ist beauftragt, auf Grundlage der Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 17. Juni 1874, betreffend die Volksabstimmung über Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse, das gegenwärtige Gesetz bekannt zu machen und den Zeitpunkt seines Inkrafttretens zu bestimmen.
Page 732 - Krankenversicherung der in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen vom 5. Mai 1886", ferner No.
Page 711 - Landesherrn, unterthänig, treu, gehorsam und ergeben sein Allerhöchstdero Bestes nach meinem Vermögen befördern, Schaden und Nachtheil aber verhüten, die Gesetze des Landes gewissenhaft beobachten und besonders dahin streben will, dass in den Gemüthern der meiner bischöflichen Leitung anvertrauten Geistlichen und Gemeinden die Gesinnungen der Ehrfurcht und Treue gegen den König, die Liebe zum Vaterlande, der Gehorsam gegen die Gesetze und alle jene Tugenden, die in dem Christen den guten...
Page 739 - Die Vertretung erstreckt sich auch auf diejenigen Geschäfte und Rechtshandlungen, für welche nach den Gesetzen eine Spezialvollmacht erforderlich ist. Durch das Statut kann einem Mitgliede oder mehreren Mitgliedern des Vorstandes die Vertretung nach aufsen übertragen werden.
Page 731 - Ascendenten des Verstorbenen, wenn dieser ihr einziger Ernährer war, für die Zeit bis zu ihrem Tode oder bis zum Wegfall der Bedürftigkeit, zwanzig Prozent des Arbeitsverdienstes.
Page 651 - Die Eisenbahn haftet für ihre Leute und für andere Personen, deren sie sich bei Ausführung des von ihr übernommenen Transportes bedient.
Page 731 - Dienst erlittenen Betriebsunfalls nicht dauernd dienstunfähig geworden, aber in ihrer Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt worden sind, bei ihrer Entlassung aus dem Dienste als Pension: 1) im Falle völliger Erwerbsunfähigkeit für die Dauer derselben den...
Page 650 - Wege nicht stattfinden, so hat die Eisenbahn den Absender um anderweitige Disposition über das Gut anzugehen.
Page 636 - Inländern oder den Angehörigen der meistbegünstigten Nation zustehen oder zustehen werden, und keinen anderen oder lästigeren , allgemeinen oder örtlichen Abgaben, Auflagen, Beschränkungen oder Verpflichtungen irgend welcher Art unterliegen, als denjenigen, welchen die Inländer und die Angehörigen der meistbegünstigten Nation unterworfen sind oder unterworfen sein werden.