Acten des Wiener Congresses, in den Jahren 1814 und 1815, Volume 5

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Johann Ludwig Klüber
J. J. Palm und E. Enke, 1833 - Europe

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Popular passages

Page 381 - Majestät sich nicht entschliessen können, zuzugeben, dass ein Teil ihres Gebietes einem Staate einverleibt werde, worin eine andere Religion herrschend ist, ohne den Einwohnern des von Ihnen abzutretenden Landes Gewissheit zu verschaffen , dass...
Page 381 - Cultus werden zu geniessen haben, und dass sie hinwieder auch selbst den vollen Genuss der bürgerlichen Rechte erhalten werden, — so ist verabredet worden, was folgt : 1) Die katholische Religion soll aufrecht erhalten und geschützt bleiben auf gleiche Weise, wie gegenwärtig in allen Gemeinden, welche von Sr. Majestät dem König von Sardinien abgetreten und mit dem Kanton Genf vereinigt sind.
Page 383 - ... 1) Die katholische Religion soll aufrecht erhalten und ge»schützt bleiben auf gleiche Weise, wie gegenwärtig in allen Ge»meinden, welche von Sr. Majestät dem König von Sardinien abge»treten und mit dem Kanton Genf vereinigt sind. »5) Die Regierung wird für die Kosten des Unterhalts der »Geistlichen und des Cultus das Nämliche beitragen, was die gegen»wärtige Regierung dazu liefert. »6) Die wirklich in Genf bestehende katholische Kirche soll »auf Staatskosten, so wie sie gegenwärtig...
Page 380 - Se. Majestät der König von Sardinien sich bestrebt haben, Ihren hohen und mächtigen Verbündeten einen Beweis zu geben, wie geneigt Sie seyen, etwas denselben Angenehmes zu leisten, so sind die unterzeichneten Bevollmächtigten übereingekommen, wie folgt. Art.
Page 381 - Strasse bewilliget hat. Gleichmäßig bewilligen Se. Majestät zu allen Zeiten den genferischen Milizen freien Durchzug, zwischen dem Gebiete von Genf und dem Mandement von...
Page 382 - Unterricht ihrer Kinder anstellen können. Die bestehenden Schenkungen und frommen Stiftungen sollen in Kapital und Zinsen sowohl, als hinsichtlich auf ihre Verwaltung, unberührt bleiben, und ebenso sollen die Privaten nicht gehindert werden, neue zu errichten.
Page 538 - Urkundliche Beleuchtung der Frage: In welchem Lichte erscheint Bern, durch seine Reclamationen an das Aargau und die Waadt, sowohl gegen die gegenwärtigen Vorsteher dieser Landschaften insbesondere, als mit Rücksicht auf das gemeineidgenössische Interesse überhaupt?
Page 380 - Sa» leve bis und mit Einschluß von Veiry befindet; ferner denjenigen, welcher zwischen der SimplonStrasse, dem Genfersee und dem gegenwärtigen Gebiet des san
Page 380 - Se. Majestät für Sich und Ihre Nachfolger, für alle zukünftigen Zeiten, auf alle Souveränitäts- und andere Rechte, welche ihnen angehören mögen, ohne Ausnahme oder Vorbehalt. Art. 2 : Se. Majestät willigen ein...
Page 385 - Gutgeheissen in der Sitzung vom 29. März 1815, durch die Herren Bevollmächtigten der Mächte, die den Frieden von Paris unterzeichnet haben, deren Unterschriften in alphabetischer Ordnung der Höfe stehen.

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