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einer Darstellung der in Deutschland erschienenen vollständig
in sich abgeschlossenen Gerichtsverfassungen.

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Weitaus die Ueberzahl der, seit der Februarrevolution von 1848 in Deutschland angebahnten Rechtsreformen, bezieht sich auf die gerichtlichen Ver= fassungen. Die Aufhebung der Ausnahms- und Priz vilegiengerichtsbarkeit, die Einführung der Staatsanwaltschaft, die Trennung der Justiz von der Verwaltung, die Oeffentlichkeit der gerichtlichen Verhandlungen, die Zuziehung von Geschwornen bei Aburtheilung der Straf= sachen, diese und noch mehrere andere wichtige Rechtsreformen wurden im Laufe der lezten zwei Jahre fast überall in Deutschland eingeführt. In sofern man faft überall in Deutschland, wo man Rechtsreformen einges führt, bald mehr, bald weniger die französische Gerichts verfassung zum Grunde gelegt, oder als Muster angenommen hat, so lag der Gedanke sehr nahe, ein Werk über französische Gerichtsverfassung erscheinen. zu lassen. Im Jahre 1842 ist zwar ein Werk dieses Inhalts von mir in Mannheim erschienen mit dem Ti

tel: Frankreichs Civil- und Criminalverfas= sung (25 Bogen stark). Allein theils war jene Zeit (1842) der gründlichen Kenntniß der französischen Instructionen nicht so günstig, als die Gegenwart, theils und insbesondere ist in den lezten zwei Jahren (seit 1848) auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung sowohl in Frankreich und noch weit mehr in Deutschland ge= schehen, daß mir eine völlige Umarbeitung und Ergänzung meiner so eben angeführten Schrift mindestens als nicht durchaus unzeitgemäß erscheinen mußte. So ist das vorliegende Werk entstanden. Außer den Zusäßen, Abänderungen und beziehungsweise Verbesserungen, welche in Frankreich seit 1848 bezüglich der Gerichtsverfassung vorgenommen wurden, ist auch zum Behufe einer kritischen Vergleichung, die Darstellung mehrerer Hauptpartheien der englischen Gerichtsverfafsung, sowie der seit 1848 in Deutschland erschienenen vollständig in sich abgeschlossenen und gleichförmigen Gerichtsverfassungen von Bayern und Baden, in den Kreis der folgenden Darstellung hineingezogen worden. Für die Lösung der mir gestellten Aufgabe habe ich allen mir möglichen Fleiß, alle mir mögliche Gewissenhaftigkeit aufgeboten. So glaube ich wenigstens. Möchte dieser Glauben nicht ein irriger, möchte das Verdienst, das ich mir erworben zu haben vermeine, ein wirkliches sein!

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Ludwig Frey.

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