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§. 8. Das Friedensgericht als eine Behörde der Rechtss
64
65
§. 9. Das Institut der Friedensgerichte in England
§. 10. Von den wesentlichen Verschiedenheiten zwischen
dem englischen und französischen Friedensgerichte 74
78
70
81
82
79
3888
Von den Appellhöfen .
103-136
§. 4. b) Von der Competenz der Appellhöfe als Anklages
fammier
109-112
§. 5. c) Von der Competenz der Appellhöfe als Appella-
tionsgerichte für die Tribunale der Suchtpolizei.
§. 6. d) Von der Competenz der Appellhöfe als Afsisenhöfe
§. 7. Non den Assisenhöfen insbesondere
S. 8. Forts. von den Geschwornen insbesondere .
§. 8. Der Caffationshof und das Gesez v. 1. April
1837
148-158
Neuntes Kapitel.
Bon Frankreichs außerordentlichen Eriminalgerichtshöfen.
§. 1. Von diesen Gerichtshöfen bis zur Verfassungsur-
funde von 1830
158-172
158-165
§. 2. Von den außerordentlichen Criminalgerichtshöfen
in Gemäßheit der Verfassungsurkunde von 1830 165–169
§. 3. Von dem außerordentlichen Criminalgerichtshofe
nach der republikanischen Staatsverfassung vom
4. November 1848
169-172
Von der innern Organisation der französischen Gerichte. Im.
Allgemeinen
176
Geite
Eilftes Kapitel.
Von den französischen Richtern
177-197
§. 1. Von der absoluten Reinheit ihrer Attribute über-
haupt.
.177-179
§. 2. Von den Richtern an den Tribunalen der ersten ·
§. 4.
§. 5.
§. 6.
S. 7.
Von den Sißungen der französischen Nichter 189-191
Von der Disciplin über die französischen Richter
Von den Ferien der frånzösischen Richter .
Wer ernennt die Richter? Und welche Personen
können zu Nichtern ernannt werden?
191-192
192-195
195-197
Innere und äußere Organisation der heutigen Staatsan- waltschaft Frankreichs.
A
207-249
§. 1. Begriff und Personalstand der Staatsanwaltschaft 207–211
§. 2. Verhältniß der Staatsanwaltschaft zu den Gerichten 211-215
§. 3. Von der Ernennung der Beamten der Staatsan=
walschaft. Und wer kann Staatsanwalt werden? 215-216
§. 4. Von der Aufsicht und der Disciplin über die Be- . amten der Staatsanwaltschaft
§. 5. Von dem Geschäftskreise der Staatsanwaltschaft.
Im Allgemeinen
§. 6. Von der Staatsanwaltschaft als Organ der obers
sten Justizverwaltung .
§. 6a). Von der Staatsanwaltschaft als einer gerichtlichen
Behörde in Civilsachen
§. 1. Von den Abweichungen des Entwurfes von der
bestehenden Gerichtsverfassung hinsichtlich der Eins
sehung der Gerichte
352-853
§. 2. Von den Abweichungen des Entwurfes von der i
bestehenden Gerichtsverfassung hinsichtlich der Zu-
sammenseßung der Gerichte
353-356
§. 3. Von den Abweichungen des Entwurfes von der
bestehenden Gerichtsverfassung hinsichtlich der Ci-
vilcompetenz
S. 4. Von den Abweichungen des Entwurfes von der
bestehenden Gerichtsverfassung hinsichtlich der
Strafcompetenz.
§. 5. Von den Abweichungen des Entwurfes von der
Ernennungen der Magistratspersonen
§. 6. Schlußbemerkungen
Dreiundzwanzigstes Kapitel.
356-357
357-362
.
362-363
363-366