Schriften, die in der Form täglicher Blätter oder heftweise erscheinen, desgleichen solche, die nicht über 20 Bogen im Druck stark sind, in keinem deutschen Bundesstaate ohne Vorwissen und vorgängige Genehmhaltung der Landesbehörden zum Druck befördert... Geschichte des Buchhandels und der Buchdruckerkunst - Page 25by Friedrich Metz (Historien du livre.) - 1835Full view - About this book
| P. A. Pfizer - 1835 - 414 pages
...Preßfreiheit gesetzlich schon bestand , vorläufig auf fünf Iahre festgesetzt, daß Schriften, die in Form täglicher Blätter oder heftweise erscheinen, desgleichen solche, die nicht über zwanzig Bogen im Druck stark sind, in keinem Deutscheu Bundesstaate ohne Vorwissen und vorgängige... | |
| Paul Achatius Pfizer - Constitutional law - 1835 - 416 pages
...Preßfreiheit gesetzlich schon bestand, vorläufig auf fünf Iahre festgesetzt, daß Schriften, die in Form täglicher Blätter oder heftweise erscheinen, desgleichen solche, die nicht über zwanzig Bogen im Druck stark sind , in keinem Deutschen Bundesstaate ohne Vorwissen und vorgängige... | |
| Johann Richard Mucke - Germany - 1875 - 932 pages
...das provisorische Bundesgeseh über die Presse in Kraft bleiben wird, dürfen Schriften, die in der Form täglicher Blätter, oder heftweise erscheinen, desgleichen solche, die nicht über 20 Bogen im Druck stark sind, in keinem deutschen Bundesstaate ohne Vorwissen und vorgängige Genehmhaltnng... | |
| Georg Kaufmann - Germany - 1900 - 756 pages
...wurde durch ein Gesetz vollzogen, dessen Kern der berüchtigte Satz war, daß „Schriften, die in der Form täglicher Blätter oder heftweise erscheinen, desgleichen solche, die nicht über 20 Bogen im Druck stark sind, in keinem deutschen Bundesstaate ohne Vorwissen und porgängige Genehmhaltting... | |
| Manfred Laubert - Poznań (Poland : Voivodeship) - 1908 - 372 pages
...Verabredungen genehmigenden ßundestagsbeschlüssen vom 20. September 1819 durften „Schriften, die in Form täglicher Blätter oder heftweise erscheinen, desgleichen solche, die nicht über zwanzig Bogen im Druck stark sind, in keinem deutschen Bundesstaate ohne Vorwissen und vorgängige... | |
| Bernard Poloni - Germany - 1994 - 308 pages
...§ 1. Solange als der gegenwärtige Beschluß in Kraft bleiben wird, dürfen Schriften, die in der Form täglicher Blätter oder heftweise erscheinen, desgleichen solche, die nicht über 20 Bogen im Druck stark sind, in keinem deutschen Bundesstaate ohne Vorwissen und vorgängige Genehmhaltung... | |
| Marion Janzin, Joachim Güntner - Books - 2007 - 514 pages
...Bespitzelungspraxis. Der erste Paragraph der Beschlüsse machte zum Gesetz, daß »Schriften, die in der Form täglicher Blätter oder heftweise erscheinen, desgleichen solche, die nicht über 20 Bogen im Druck stark sind, in keinem deutschen Bundesstaate ohne Vorwissen und vorgängige Genehmhaltung... | |
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