Antrag folgend, beschloß man, daß »überhaupt aber keine Schrift geduldet werde, die mit den symbolischen Büchern beiderlei Religionen und mit den guten Sitten nicht vereinbarlich ist, oder wodurch der Umsturz der gegenwärtigen Verfassung oder die... Geschichte des Buchhandels und der Buchdruckerkunst - Page 21by Friedrich Metz (Historien du livre.) - 1835Full view - About this book
| Encyclopedias and dictionaries, German - 1827 - 988 pages
...wachen, und in den beiden letzten von K. Leopold ll. (1790) und K. Franz ll. kam noch (A. Vl, §.8) hinzu: „daß keine Schrift gedruckt werden solle,...Religionen und mit den guten Sitten nicht vereinbar sei, oder wodurch der Umsturz der gegenwärtigen Verfassung oder die Störung der öffentlichen Ruhe... | |
| Johann Philipp Gabler - 1831 - 762 pages
...immortalis memoriae, iam praeseriptae additis : „Dafs überhaupt keine Schrift gcj,duldet werde, die mit den symboli„schen Büchern beiderlei Religionen „und mit den guten Sitten nicht verj,einbarlich ist, oder wodurch der Um„sturz der gegenwärtigen Verfassung „oder dieStörung... | |
| Heinrich von Mühler - Brandenburg (Germany) - 1846 - 394 pages
...Wahleapitulation Kaiser Leopolds II. der Zusatz eingerückt: „daß überhaupt keine Schrift geduldet werden solle, die mit den symbolischen Büchern beiderlei Religionen und mit den guten Sitten nicht vereinbariich sei, oder wodurch der Umsturz der gegenwärtigen Verfassung oder die Störung der öffentlichen... | |
| Albert Friedrich Berner - Freedom of the press - 1876 - 360 pages
...Reiche, den heilsamen Satzungen gemäß, vermieden bleiben, überhaupt aber keine Schrift geduldet werde, die mit den symbolischen Büchern beiderlei Religionen und mit den guten Sitten nicht vereinbariich ist, oder wodurch der Umsturz der gegenwärtigen Verfassung oder die Störung der öffentlichen... | |
| Paul Schwartz - Church and state - 1925 - 514 pages
...angenommen wurde und dem Artikel (II § 8) folgende Fassung gab: „es soll keine Schrift geduldet werden, die mit den symbolischen Büchern beiderlei Religionen und mit den guten Sitten nicht vereinbarlich ist, oder wodurch der Umsturz der gegenwärtigen Verfassung oder die Störung der öffentlichen... | |
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