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Anmerkung zur T. P. 67 a) 1 und 2.

Insoferne für die Einfuhr von Kalendern, Zeitungen und Ankündigungen Stempel und Controlvorschriften bestehen, sind diese Gegenstände auch nach der Stückzahl zu erklären.

Gebundene Bücher und Bilderwerke oder auf Leinwand oder Pappe aufgezogene Karten und Bilder sind ohne Rücksicht auf die Stoffe des Einbandes oder der Unterlage nach dieser Tarif-Abtheilung zu behandeln.

Sind aber die Einbände von Sammt, Seide, Elfenbein oder Schildplatt, oder mit Schliessen oder Verzierungen versehen, die zu den kurzen Waaren gehören oder liegen die Bilder in Cartons, welche der letzteren Tarif-Abtheilung angehören. so sind diese Gegenstände nach der Beschaffenheit der Einbände oder der Cartons zu verzollen.

Ebenso sind Bilder auf Papier in
Rahmen nach Beschaffenheit des Mate-
riales der letzteren zu behandeln.

b) 1. Gemälde, d. i. Gemälde auf Holz
und unedlen Metallen, nicht
Jackirt, auf Leinwand und Stein,
dann auch Originalbilder und
Zeichnungen auf Papier;
2. Bilddruckplatten aus unedlen
Metallen, Stein oder Holz;

3. Statuen (auch Büsten und Thier-
figuren) sowie Basreliefs und

24

nur gegen
besondere

Bewillig.

frei

Rohgewichtes

16 in Fässern

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1. Gemälde auf anderen Stoffen werden wie Arbeiten aus diesem Stoffe behandelt, z. B. bemalte Fensterrouleaux und Decken, als bedruckte Waaren aus dem betreffenden Materiale.

2. Wenn Gemälde in Rahmen Vorkommen, so werden jene Rahmen, die ihrer Beschaffenheit nach nicht zu den kurzen Waaren gehören, ebenso wie die Gemälde zollfrei behandelt.

Bei Gemälden in Rahmen, die ihrer Beschaffenheit nach zu den kurzen Waaren gehören, wird das Nettogewicht der Gemälde sammt Rahmen erhoben, und die eine Halte dieses Gewichtes als Gemälde, die andere nach Beschaffenheit des Rahmens behandelt.

XIX. Abfälle.

68 Abfälle:

a) Dungsalze

b) 1. Dünger, thierische und andere,
auch künstliche Düngungsmittel;
ausgelaugte Holzasche; Stein-
kohlenasche; Knochenasche,
Knochenmehl und Knochen-
kohle, auch mit Säuren versetzt;
geraspelte Hörner und Klauen;
Blut, flüssiges und eingetrock-
netes; Thierflechsen; Rück-
stände von der Blutlaugensalz-
Fabrication; Ammoniakwasser
(Gaswasser);

2. Hefe, mit Ausnahme der Press-
hefe; Kleie; Spreu; Rückstände,
feste, von der Fabrication fetter
Oele, auch gemahlen; Schlempe,
Spülicht, Treber;

3. Abfälle von der Glasfabrication,
auch Herdglas, Glas und Thon-
scherben; Abfälle von der Wachs-
bereitung; Abfälle von Bad-

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und Pferdeschwämmen; Leim-
leder, auch abgenützte alte
Lederstücke und sonstige ledig-
lich zur Leimfabrication geeig-
nete Lederabfälle; Abfälle der
Kautschuk- und Guttapercha-
fabrication, sowie alte Stücke

von dergleichen Fabricaten.... 100 K.
1. Lumpen (Hadern) und andere
Abfälle zur Papierfabrication,
d. i. leinene, baumwollene, sei-
dene und wollene Lumpen, auch
macerirte (Halbzeug, feste oder
flüssige Papiermasse), Papier-
abschnitzel (Papierspäne), Ma-
culatur (beschriebene und be-
druckte), alte Netze, altes Tau-
werk und alte Stricke;

2. Halbzeug aus anderen als den
unter c), Z. 1 genannten Mate-
rialien, Charpie (gezupfte Lein-
wand)....

Anmerkung zur Classe XIX.

Abfalle, die im Tarife nicht eigens aufgeführt sind, werden wie die Rohstoffe, aus denen sie bestehen, behandelt.

frei

frei

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