Kämpfe werden sich aber erneuern, weil die sich gegenüberstehenden Principien der Kirche und des Staates unversöhnbar sind. Das wird in beiden Heerlagern vielfach verkannt oder richtiger gesagt nicht klar genug erkannt. Das punctum saliens im ganzen Streite ist und bleibt die Bulle Unam sanctam, diese so oft genannte und doch so wenig bekannte und noch weniger richtig verstandene päpstliche Lehrentscheidung aus dem Anfange des 14. Jahrhunderts, welche ich nunmehr zum Gegenstande meiner Abhandlung gewählt habe. Aber diese Bulle hat nicht blos die grösste Bedeutung für die Frage nach dem Verhältniss von Kirche und Staat, sondern auch eine entscheidende Bedeutung für die andere, unsere Zeit und die Zukunft vielleicht noch auf Jahrhunderte hinaus bewegende Frage nach der Lehre von der päpstlichen Unfehlbarkeit selber. Wäre sie freilich so unverfänglich, wie auch beachtenswerthe Gegner unserer Aufstellung sie darzustellen belieben, dann stünde wenigstens diese wichtigste von allen einschlägigen Bullen einem Frieden zwischen Kirche und Staat oder anders ausgedrückt zwischen der curialistischen oder ultramontanen und der liberalen oder Verfassungspartei in den modernen Staaten, einem Frieden, wie ihn jeder wahre Freund und ergebene Anhänger der Staats- und Kirchengewalt mit allen Fasern seines Gemüthes wünschen muss, nicht im Wege; und auch die so beklagenswerthe, lediglich durch das vaticanische Concil herbeigeführte Trennung der Katholiken in zwei Heer. lager (sogenannte Alt- und Neukatholiken, Fallibilisten und Infallibilisten, Antivaticaner und Vaticaner, oder wie immer sonst man den Gegensatz bezeichnen mag) würde leichter wieder be. seitigt werden können. Ist aber jene Bulle, wie ich beweisen zu können glaube, dogmatisch von oben bis unten, und darf sie nur so gedeutet werden, wie sie wörtlich lautet und wie ihr Erlasser Papst Bonifaz VIII. sie verstanden wissen wollte; dann ist ohne allgemeines Fallenlassen des Dogma's von der päpstlichen Unfehlbarkeit auf einen wahrhaften, dauernden Frieden zwischen dem modernen Staate und der vaticanisch-katholischen Kirche nie und nimmermehr zu rechnen, und die Kluft zwischen Alt- und Neukatholiken muss sich immer mehr erweitern. Der endliche Sieg der einen oder anderen Partei in Staat und Kirche hängt aber — abgesehen von höherer Fügung Gottes - von der Macht der Wahrheit über die Gemüther und Ueberzeugungen der Menschen ab, auf welche zu vertrauen man auch unter den schwierigsten Verhältnissen nicht auf hören darf, und welche zu mehren und zu verstärken die Wissenschaft die unabweisbare Pflicht hat. – Dass ich nun gerade im gegenwärtigen Momente das bezeichnete Thema gewählt habe, hat seinen nächsten Grund darin, dass ich unserem Jubilarius, dem von uns allen ebenso hoch verehrten wie berühmten Processualisten und Rechtshistoriker Herrn Geheimenrath Dr. von Planck, diesem grossen , Kenner aller unserer mittelalterlichen Rechtsquellen, nicht besser meine Huldigung darbringen zu können glaube als durch Unterbreitung einer erneuten Prüfung jener Bulle, in welcher das mittelalterliche Papstthum seinen höchsten Triumph feiern wollte, welche aber den Anfang zu seinem jähen Sturze machte. Dabei gebe ich mich gerne der Hoffnung hin, dass meine durch den knapp zugemessenen Raum allerdings selir beengte Lösung der Aufgabe sich derselben Zustimmung unseres Jubilars zu erfreuen haben möchte, welche derselbe auch dem von mir im Auftrage der Fakultät bearbeiteten Gutachten vom Jahre 1869 zu Theil werden liess. Wenn auch Er fände, dass wir keine Ursache haben, heute irgend Etwas von unseren damaligen Aufstellungen zurückzunehmen, so wäre mir das eine reiche Entschädigung für alle Anfeindungen, welche ich wegen dieses Gutachtens und der daran geknüpften Schrift „Die Unvereinbarkeit etc." seit einer Reihe von Jahren, theilweise sogar von alten und lieben Freunden, zu erdulden hatte. II. Wortlaut und Inhalt der Bulle U. S. Ich halte es für erforderlich oder doch für zweckmässig, die Bulle U. S. im lateinischen Texte sowie in deutscher Uebersetzung neben einander vorauszuschicken, um die Prüfung der späteren Ausführungen jedem Leser zu ermöglichen, beziehungsweise zu erleichtern. Sie lautet also : Bonifacius VIII.*) Unam sanctam ecclesiam Eine heilige katholische mud catholicam et ipsam -apostoli- auch apostolische Kirche müssen wir nach Vorschrift des Glaubens glauben und festhalten, und wir glauben sie fest und bekennen sie firmiter credimus et simpliciter in Einfalt, ausser welcher kein confitemur, extra quam nec salus Heil ist und keine Vergebung der est, nec remissio peccatorum, Sünden, da der Bräutigam im sponso in Canticis 1) procla hohen Liede sagt: „Eine ist meine mante: ,, Una est columba mea, Taube, meine Vollkommene. Eine gehört ihrer Mutter, die Auserperfecta mea. Una est matri wählte ihrer Gebärerin' ; welche suae, electa genetrici suae“; (Kirche) Einen mystischen Leib quae unum corpus mysticum mysticum darstellt, dessen Haupt Christus repraesentat, cujus caput Chri- ist, Christi (Haupt) aber Gott. stus, Christi vero Deus. In qua unus Dominus, una In dieser (Kirche) ist Ein fides, unum baptisma. Una Herr, Ein Glaube, Eine Taufe. nempe fuit diluvii tempore arca Eine Arche des Noe gab es näm lich zur Zeit der Sündfluth, welche Noë, unam ecclesiam praefi. die Eine Kirche vorbildete, welche, gurans, quae in uno cubito in Einer Elle vollendet, Einen consummata unum, Noë vide- Steuermann und Lenker hatte, licet, gubernatorem habuit et nämlich den Noe. Alles, was ausrectorem, extra quam omnia serhalb ihrer auf Erden sich besubsistentia super terram legi fand, wurde zerstört, wie wir lesen. mus fuisse deleta. 1) cf. Cant. VI. 8. *) Eine Uebersetzung und ausführliche Besprechung dieser Bulle findet sich ausser bei Drumann: „Geschichte Bonifacius des Achten“ 2 Theile. Königsberg 1852. (Thl. II S. 57 ff.) besonders bei Dr. Josef Hergenröther: „Katholische Kirche und christlicher Staat in ihrer geschichtlichen Entwickelung.“ Freiburg i. Br. 1872 S. 300 ff. Ferner, wenn auch kürzer, bei Dr. W. Molitor. „Die Dekretale Por venerabilem von Innocenz III., und ihre Stellung im öffentl. Rechte der Kirche.“ Münster 1876 S. 83 ff. und bei W. Martens, Dr. der Theol. u. d. Rechte, Regens a. D.: „Die Beziehungen der Leberordnung, Nebenordnung und Unterordnung zwischen Kirche und Staat.“ Stuttgart 1877. S. 30 ff. 9 Hanc autem veneramur et Diese (Kirche) aber verehren unicam, dicente Domino in Pro. wir auch als die einzige, da der pheta: Erue a framea, Deus, Herr beim Propheten sagt: ,,Eranimam meam“), et de manu rette, o Gott, meine Seele vom Schwerte und von der Gewalt des canis unicam meam." Pro anima Hundes meine Einzige.' Für die enim, id est pro se ipso, capite Seele nämlich, das ist für sich simul oravit et corpore, quod selbst, Kopf und Leib zugleich, corpus unicam scilicet ecclesiam hat er gebetet, welchen Leib er nämlich seine einzige Kirche genominavit, propter sponsi, fidei, nannt hat wegen der Einheit des sacramentorum et caritatis eccle Bräutigams, des Glaubens, der siae unitatem. Sakramente und der Liebe der Kirche. Haec est tunica illa 2) Do- Diese (Kirche) ist jenes un. mini inconsutilis, quae scissa genähte Gewand des Herrn, wel. non fuit, sed sorte provenit. ches nicht zerrissen ward, sondern durch das Loos vertheilt. Igitur ecclesiae unius et Daler hat diese Eine und unicae unum corpus, unum ca einzige Kirche. Einen Leib, Ein put, non duo capita, quasi mon Haupt, nicht zwei Häupter, wie strum, Christus videlicet et ein Monstrum, nämlich Christus und Christi Stellvertreter den Christi vicarius Petrus, Petri. Petrus und des Petrus Nachfolger, que successor, dicente Domino da der Herr zu Petrus selbst ipsi Petro: ,,Pasce 3) oves meas.“ sagte: ,,Weide meine Schafe." Meas, inquit, et generaliter, Meine (Schafe), sagte er, und non singulariter has vel illas: zwar allgemein, nicht im besonper quod commisisse sibi in deren diese oder jene: Damit hat er ihm augenscheinlich alle antelligitur universas. vertraut. Sive ergo Graeci sive alii Wenn also die Griechen oder se dicant Petro ejusque succes. Andere sagen, sie seien dem Pesoribus non esse commissos: trus und seinen Nachfolgern nicht anvertraut: so müssen sie beken: fateantur necesse se de ovibus nen, dass sie nicht zu den Schafen Christi non esse, dicente Do Christi gehören, da der Herr bei mino in Joanne, unum) ovile Johannes sagt, es sei Ein Schafet unicum esse pastorein. stall und Ein Hirt. 1) cf. Psalm XXI, 21. ܕ In hac ejusque potestate duos Dass in dieser (Kirche) und esse gladios, spiritualem videlicet in ihrer Gewalt zwei Schwerter sich befinden, ein geistliches nämet temporalem, evangelicis dictis lich und ein weltliches, darüber instruimur. Nam dicentibus Apo. werden wir durch die Worte des stolis: „Ecce gladii duo hic," Evangeliums belehrt. Denn als in ecclesia scilicet, quum apo- die Apostel sagten: ,,Siehe, zwei stoli loquerentur, non respondit Schwerter sind hier“, nämlich in Dominus, nimis esse, sed satis. der Kirche, da ja die Apostel sei genug. walt des Petrus das weltliche male verbum attendit Domini Schwert sich befinde, der achtet sicher schlecht auf das Wort des proferentis 1): „Converte gla- Herrn, welcher sagt: ,,Stecke dium tuum in vaginam." dein Schwert in die Scheide." Uterque ergo est in potestate Beide Schwerter also sind in der ecclesiae, spiritualis scilicet gla Gewalt der Kirche, das geistliche dius et materialis. Sed is qui nämlich und das weltliche. Aber dieses (letztere) ist für die Kirche dem pro ecclesia, ille vero zu zücken, jenes (erstere) aber von ab ecclesia exercendus. Ille der Kirche. Jenes von der Hand sacerdotis, is manu regum et des Priesters (Papstes), dieses von militum, sed ad nutum et pa der Hand der Könige und Krieger aber nach dem Winke und der tientiam sacerdotis. Duldung des Priesters (Papstes). Oportet autem gladium esse Es muss aber das eine Schwert sub gladio, et temporalem auc unter dem anderen stehen und die toritatem spirituali subjici pote weltliche Gewalt (Autorität) der geistlichen unterworfen sein. Denn stati. Nam quum dicat Apo wenn der Apostel sagt: ,,Es ist stolus: „Non est potestas nisi keine Gewalt ausser von Gott; a Deo; quae autem ?) sunt, a welche (Gewalten, aber bestehen, Deo ordinata sunt,“ non autem die sind von Gott angeordnet,“ ordinata essent, nisi gladius so wären sie doch nicht geordnet, wenn nicht ein Schwert unter dem esset sub gladio, et tanquam in anderen stünde, und gleichsam als ferior reduceretur per alium in das niedrigere durch das andere suprema. Nam secundum B. (höhere) in die Höhe gezogen Dionysium lex divinitatis est in- würde. Denn nach dem sel. Dio nysius ist es ein Gesetz der Gottfima per media in suprema reduci. heit, dass das Unterste durch das 1) Matth. XXVI, 52. Mittlere (die Mittelglieder) zur 2) cf. Rom. XIII, 1. Höhe gezogen werde. |