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zu ernennen sey, wirklich erstattet, und von Kajserl. Majestät unterm 7ten Nov. 1801 allergnädigst genehmigt worden; so haben sodann endlich Se. Kaiserl. Majestät durch ein weiteres allergnädigstes CommissionsDecret vom 2ten August v. J. der allgemei nen Reichsversammlung bekannt gemacht, dafs der Zeitpunot, wo die aufserordentliche Reichsdeputation sich zu vereinigen habe, erschienen sey, dafs daher sämmtliche deputirte Stände ihre Subdelegirten nach Regensburg, als den mit Beystimmung der Französischen Regierung festgesetzten Ort absenden, auch dafs die zu gänzlicher Berichtigung dieses Friedensgeschäftes für die Deputation erforderliche Vollmacht ausgefertigt werden solle, indem Allerhöchstsie in Ihrer reichsoberhauptlichen Eigenschaft als Ihren Kaiserl. Bevollmächtigten bey diesem Congresse den wirklichen Kaiserl. geheimen Rath und Kaiserl. Concommissarius an der allgemeinen Reichsversammlung Reichsfreiherrn von Hü gel zu bestimmen allergnädigst, geruhet hätten.

Wie nun hierauf die Reichsvollmacht,

um die in dem Lüneviller Friedensschlusse Art. 5 und 7 einer besondern Uebereinkunft noch vorbehaltenen Gegenstände, einvernehmlich mit der Französischen Regierung näher zu untersuchen, zu prüfen, und zu erledigen, am 3ten August v. J. für diese aufserordentliche Reichsdeputation wirklich ausgefertigt worden: so haben die deputirten Reichsstände ihre Subdelegirten, nämlich

Kurmainz den Kursachsen den Kurfürstl. Mainzi- geheimen Rath Herrn schen Staatsminister von Globig; Freyh. von Albini;

Kurböhmen den

Kurbranden

rath Herrn von Schraut, und spä

Kaiserl. Reichshof- burg den königlich Preussischen geheim, Etats- und Kriegsterhin noch den Kur- minister auch Reichsböhmischen Reichs- tags-Gesandten Gratags-Gesandten Gra- fen von Schlitz gefen zu Colloredo nannt Görz, und den Mannsfeld; königl. Preussischen Directorialgesandten

im Fränkischen Kreise

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und Kammer Vice

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präsidenten zu Ans. bach Hrn. Hänlein; Wirtemberg den wirklichen geheimen

Bayern den wirklichen geheimen Rath

und Comitialgesand- Rath Freyherrn von ten Freyherrn von Norrmann;

Rechberg und Ro

thenlöwen;"

Hoch

Hessen-Cassel

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und den geheimen Rath Deutschmeister und Comitialgesandden adel. wirklichen ten Herrn von GünHof-Regierungs- und terode, und späterKammerrath Frey- hin noch den Kriegsherrn von Nordegg rath Herrn von Star.. zur Rabenau; kloff hieher nach Regensburg abgeordnet, so, dafs diese Deputationsversammlung, nach allerseitiger herkömmlichermafsen vollzogener Legitimation, am 24sten Aug. wirklich constituirt, und mittelst Proposition des ernannten höchstansehnlichen Kaiserl. Herrn Plenipotentiarius eröffnet worden.

Da nun auch zu gleicher Zeit der erste Consul der Französ. Republik einen Ministre extraordinaire in der Person des Citoyen

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Laforest, hieher abgeordnet; ferner Se. Kaiserl. Russische Majestät Ihre hohe Vermittelung, gemeinsam mit dem Französischen Gouvernement zu Berichtigung der gedachten Entschädigungssache und zu Befestigung der Ruhe Deutschlands, eintreten zu lassen, sich entschlossen, und zu dem Ende bereits unterm 18ten August ersagter Französ. Ministre Citoyen Laforest gemeinsam mit dem bey der allgemeinen Reichsversammlung accreditirten Kaiserl. Russischen Herrn Mi

nistre Resident Klüpfel zwey gleichlau tende Declarationen dieser Reichsdeputation mitgetheilt, worin diese hohen vermittelnden Mächte, zum Behufe der anzustellenden Berathschlagungen, einen allgemeinen Entschädigungsplan vorgelegt; auch kurz nachher Se. Kaiserl. Russische Majestät einen eigenen Plenipotentiaire in der Person des Kaiserl. Russischen geheimen Raths und mehrerer Orden Ritters, Herrn Carl Freyherrn von Bühler, bisherigen aufserordentlichen Gesandten am Churpfalzbairischen Hofe, zu diesem Geschäfte hieher abzuórðnen geruhet; sodann die Reichsdeputation

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die ihr zugestellten Declarationen in allen· ihren Theilen gründlich erwogen, hierüber den gedachten Herren Ministern der vermit❤ telnden Mächte unter jedesmaliger Mittheis lung der bey ihr eingereichten mannigfaltigen Reclamationen und Vorstellungen ihre Beschlüsse eröffnet; hierauf aber diese unterm 8ten Oct. der Deputation einen abgeänderten Plan, als Resultat ihrer neuesten Instructionen mitgetheilt, die Députation sodann auch diesen zweyten Plan in weitere Berathung gezogen, und hierüber den erwähnten Herren Ministern ihre fernern Be schlüsse ebenfalls communicirt, darauf endlich Diese, weitere Noten vom 19ten October, 15ten und 19ten November, 3ten Dec. 2. J. 18ten und 31sten Jänner, dann den

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aten dieses übergeben haben: so ist nunmehr hiernach und aus allen vordern einzelnen Deputationsbeschlüssen folgender

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Deputations-Hauptschlufs

abgefafst worden:

Die Austheilung und endliche Bestim mung der Entschädigungen, geschieht wie folgt:

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