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zu ernennen sey, wirklich erstattet, und von Kajserl. Majestät unterm 7ten Nov. 1801 allergnädigst genehmigt worden; so haben sodann endlich Se. Kaiserl. Majestät durch ein weiteres allergnädigstes CommissionsDecret vom 2ten August v. J. der allgemei nen Reichsversammlung bekannt gemacht, dafs der Zeitpunct, wo die aufserordentliche Reichsdeputation sich zu vereinigen habe, erschienen sey, dafs daher sämmtliche deputirte Stände ihre Subdelegirten nach Regensburg, als den mit Beystimmung der Franzö sischen Regierung festgesetzten Ort absenden, auch dafs die zu gänzlicher Berichtigung dieses Friedensgeschäftes für die Deputation erforderliche Vollmacht ausgefertigt werden solle, indem Allerhöchstsie in Ihrer reichsoberhauptlichen Eigenschaft als Ihren Kaiserl. Bevollmächtigten bey diesem Congresse den wirklichen Kaiserl. geheimen Rath und Kaiserl. Concommissarius an der allgemeinen Reichsversammlung Reichsfreiherrn von Hüs gel zu bestimmen allergnädigst, geruhet

hätten.

Wie nun hierauf die Reichsvollmacht,

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um die in dem Lüneviller Friedensschlusse Art. 5 und 7 einer besondern Uebereinkunft noch vorbehaltenen Gegenstände, einvernehmlich mit der Französischen Regierung näher zu untersuchen, zu prüfen, und zu erledigen, am 3ten August v. J. für diese aufserordentliche Reichsdeputation wirklich ausgefertigt worden: so haben die deputirten Reichsstände ihre Subdelegirten, nämlich Kurmainz den Kursachsen den Kurfürstl. Mainzi- geheimen Rath Herrn schen Staatsminister von Globig;

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Kaiserl. Reichshof- burg den königlich rath Herrn von Preussischen geheim, Schraut, und spä- Etats- und Kriegsterhin noch den Kur- minister auch Reichsböhmischen Reichs- tags-Gesandten Gratags-Gesandten Gra- fen von Schlitz gefen zu Colloredo nannt Görz, und den Mannsfeld;

königl. Preussischen Directorialgesandten

im Fränkischen Kreise

und Kammer - Vice

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und Comitialgesand- Rath Freyherrn von

ten Freyherrn von Norrmann;

Rechberg und Ro

thenlöwen; ́

Hessen-Cassel

Hoch- und den geheimen Rath Deutschmeister und Comitialgesandden adel. wirklichen ten Herrn von GünHof-Regierungs- und terode, und späterKammerrath Frey- hin noch den Kriegsherrn von Nordegg rath Herrn von Star zur Rabenau; kloff hieher nach Regensburg abgeordnet, so, dafs diese Deputationsversammlung, nach allerseitiger herkömmlichermafsen vollzogener Legitimation, am 24sten Aug. wirklich constituirt, und mittelst Proposition des ernannten höchstansehnlichen Kaiserl. Herrn Plenipotentiarius eröffnet worden.

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Da nun auch zu gleicher Zeit der erste Consul der Französ. Republik einen Ministre extraordinaire in der Person des Citoyen

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Laforest, hieher abgeordnet; ferner Se. Kaiserl. Russische Majestät Ihre hohe Vermittelung, gemeinsam mit dem Französischen Gouvernement zu Berichtigung der gedach`ten Entschädigungssache und zu Befestigung der Ruhe Deutschlands, eintreten zu lassen, sich entschlossen, und zu dem Ende bereits unterm 18ten August ersagter Französ. Ministre Citoyen Laforest gemeinsam mit dem bey der allgemeinen Reichsversammlung accreditirten Kaiserl. Russischen Herrn Mi

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nistre Resident Klüpfel zwey gleichlau tende Declarationen dieser Reichsdeputation mitgetheilt, worin diese hohen vermittelnden Mächte, zum Behufe der anzustellenden, Berathschlagungen, einen allgemeinen Entschädigungsplan vorgelegt; auch kurz nachher Se. Kaiserl. Russische Majestät einer eigenen Plenipotentiaire in der Person des Kaiserl. Russischen geheimen Raths und mehrerer Orden Ritters, Herrn Carl Freyherrn von Bühler, bisherigen aufserordentlichen Gesandten am Churpfalzbairischen Hofe, zu diesem Geschäfte hieher abzuordnen geruhet; sodann die Reichsdeputation

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die ihr zugestellten Declarationen in allen ihren Theilen gründlich erwogen, hierüber den gedachten Herren Ministern der vermit telnden Mächte unter jedesmaliger Mitthei lung der bey ihr eingereichten mannigfaltigen Reclamationen und Vorstellungen ihre Beschlüsse eröffnet; hierauf aber diese unterm 8ten Oct. der Deputation einen abgeänderten Plan, als Resultat ihrer neuesten Instructionen mitgetheilt, die Députation sodann auch diesen zweyten Plan in weitere Berathung gezogen, und hierüber den ere Dähnten Herren Ministern ihre fernern Be schlüsse ebenfalls communicirt, darauf endlich Diese, weitere Noten vom 19ten October, 15ten und 19ten November, 3ten Dec. 2. J. 18ten und 31sten Jänner, dann den 11ten dieses übergeben haben: so ist nunmehr hiernach und aus allen vordern einzelnen Deputationsbeschlüssen folgender

Deputations-Hauptschlufs...

abgefafst worden:

Die Austheilung und endliche Bestim mung der Entschädigungen, geschieht wie folgt:

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