Der Deputations-recess, mit historischen, geographischen und statistischen erläuterungen undeiner vergleichungs-tafel ...F. Perthes, 1803 |
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... Stifter und Klöster , nach dem Beyspiele fast aller andern Entschädigungslande , nicht entziehen würde , wodurch sich der reine Ueberschuls mehr als verdoppelt hätte . Doch ist ihm , seiner Berufung auf zwey Friedens- schlüsse und auf ...
... Stifter und Klöster , nach dem Beyspiele fast aller andern Entschädigungslande , nicht entziehen würde , wodurch sich der reine Ueberschuls mehr als verdoppelt hätte . Doch ist ihm , seiner Berufung auf zwey Friedens- schlüsse und auf ...
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... D. Z. auf 1 , und die von Würzburg auf 3 Millionen Gulden : beyde vielleicht zu hoch , wenn man nicht die Stifter und Klö- ' 1 ster dazu schlägt , von welchen zwar die Acte 5 33 bach oder Bayreuth vergleichen, um sich ...
... D. Z. auf 1 , und die von Würzburg auf 3 Millionen Gulden : beyde vielleicht zu hoch , wenn man nicht die Stifter und Klö- ' 1 ster dazu schlägt , von welchen zwar die Acte 5 33 bach oder Bayreuth vergleichen, um sich ...
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... eines doppelten Anspruchs , der Abtey selbst auf 1 ཐ * ) Doch kann der Landesherr die Stifter nur ad alios usus pios verwandeln , nicht zur Kam- mer schlagen . ihre Unmittelbarkeit , und Böhmens auf das Schutz- und Schirmrecht 36.
... eines doppelten Anspruchs , der Abtey selbst auf 1 ཐ * ) Doch kann der Landesherr die Stifter nur ad alios usus pios verwandeln , nicht zur Kam- mer schlagen . ihre Unmittelbarkeit , und Böhmens auf das Schutz- und Schirmrecht 36.
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... die Einkünfte desselben ersetzen mufs . Wie hoch sich die Einkünfte der Stadt- Augsburgischen Stifter aus Bayern belaufen , ist nicht bekannt , dafs sie aber nicht unbe- deutend sind , ist gewifs ; indessen wollen , wir 37.
... die Einkünfte desselben ersetzen mufs . Wie hoch sich die Einkünfte der Stadt- Augsburgischen Stifter aus Bayern belaufen , ist nicht bekannt , dafs sie aber nicht unbe- deutend sind , ist gewifs ; indessen wollen , wir 37.
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... Stifter und Klöster etwas zu rechnen . Bey den Angaben über Gröfse und Bevölkerungen der ehemaligen Mainzi- schen Lande folge ich dem Verfasser des Taschenbuchs des D. Reichs , wel- cher die erstern durch die Ausmessungen des Ing ...
... Stifter und Klöster etwas zu rechnen . Bey den Angaben über Gröfse und Bevölkerungen der ehemaligen Mainzi- schen Lande folge ich dem Verfasser des Taschenbuchs des D. Reichs , wel- cher die erstern durch die Ausmessungen des Ing ...
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Common terms and phrases
Abtey Abteyen und Klöster Aemter Amorbach Ansehung Ansprüche Antheil Aremberg aufser Bayern besonders bestimmt bey der Deputation beyden Bischof Bisthums blofs burg Buxheim Capitel Cassel Chur Churfürsten Cölln Comburg dafs daſs Deputation Deutschen Deutschland diefs diefseits Domcapitel Dörfer Entschädigung erste Plan Ertrag Erzkanzler Frankreich Französischen Frieden Fürstbischöfe Fürsten Fürstenthum fürstlichen ganzen geistlichen Grafen Grafschaft Gränze grofsen Gulden Güter Hauptschlusse Haus Helvetische Herrschaft Herzog Herzogthum Hochstift Hoheit immerwährende Rente jährliche Rente jährlicher Einkünfte Kaiser Kaiserl Kellerey künfte Lande Landesherren Landeshoheit Leiningen letztern lichen Linie Lübeck Lüneviller Friedens Mainzischen Majestät Maynz Meilen mittelbaren Münster muſs Nassau nebst neuen Besitzer Oberrheinischen Kreise Oestreich Okriftel Ortenau Pfarrdorf Präbenden Preufsen Probstey Rechte Reclamation Regenten Reichs Reichsdeputation Reichsritterschaft Reichsstädte Reiferscheid Reipoltskirchen Rheins Rheinseite Salm schaft schen schlufs seyn soll Stadt stand Stifter Thaler Theil übrigen Usingen verlohren Verlust viel Volksmenge ward Weilburg weltlichen Westphalen Winzenheim Wirtemberg Würzburg Zoll zwey zweyte Plan
Popular passages
Page 224 - Erzkanzler wird fernerhin nach den Statuten seiner alten Metropolitankirche gewählt werden. Den Städten Regensburg und Wetzlar wird eine unbedingte Neutralität, selbst in Reichskriegen, zugesichert, indem jene der Sitz des Reichstags, diese des Reichskammergerichts ist.
Page 261 - Republik erhält zur Vergütung ihrer Rechte und Ansprüche auf die von ihren geistlichen Stiftungen abhängigen Besitzungen in Schwaben...
Page 243 - Städte behandeln, so weit es die Landesorganisation und die zum allgemeinen Besten nöthigen Verfügungen gestatten. - Insbesondere bleibt ihnen die freie Ausübung ihrer Religion, und der ruhige Besitz aller ihrer zu kirchlichen und milden Stiftungen gehörigen Güter und Einkünfte gesichert.
Page 326 - Unterhalt ohne Pension auf diese Seite verwiesen worden, oder welche eben dieser Einkünfte und ihrer Administration wegen, um davon ihren Unterhalt zu ziehen , schon während des Kriegs auf dieser Rheinseite ihre Wohnungen genommen, auch diese Einkünfte bisher wirklich genossen haben ; eben so wie alle andere neue Landesherren, diesen Unterhalt zu übernehmen, und zu diesem Ende diesen unglücklichen Individuen ihre Einkünfte, worauf ihnen ein gegründetes Recht zustehet, lebenslänglich zu belassen,...
Page 95 - Astheim, Hirschhorn ; die Mainzischen auf der Südseite des Mains, im Darmstädtischen gelegenen Besitzungen und Einkünfte, namentlich die Höfe : Mönchhof, Gundhof und Klarenberg, wie auch diejenigen, so von den dem Fürsten von Nassau...
Page 299 - Länderpurificationen und andere Vergleiche aller Art, welche von den Fürsten, Ständen und Gliedern des Reichs unter sich innerhalb eines Jahres geschlossen werden, sollen eben sowohl volle Kraft haben und vollzogen werden, als wenn sie gegenwärtigem Hauptschlusse wörtlich einverleibt wären.
Page 302 - Landeshehörde, für solche Sachen in erster Instanz das Landesgericht., wo solche zu verhandeln, zu wählen, in peinlichen Fällen aber die erste Cognition zu nehmen haben, wo sodann die gedachten bürgerlichen Sachen in weiterer Instanz an die landesherrlichen Appellationsgerichte zu bringen sind, in peinlichen Fällen hingegen, wenn sich die Peinlichkeit ergiebt, der Verbrecher an die peinlichen Gerichte des Landes abzuliefern ist.
Page 320 - ... mit ihren Residenzen an einen weltlichen Herrn kommen, sondern unter mehrere vertheilt werden, gleichwohl aber ihre Residenzen und meisten Lande...
Page 323 - Zwanzigstel eines ihres Deputats an die Fürstbischöfe von Lüttich und Basel abgeben, früher als oben gedachte Fürstbischöfe versterben würden, so behält der Landesherr, dem eine solche Pension zurückfällt, die Verbindlichkeit, das Zehntel und Zwanzigstel an gedachte Herrn Fürstbischöfe von Basel und Lüttich fortzuentrichten. Ferner werden die beiden...
Page 276 - Gottesdienst, Unterrichts- und andere gemeinnützige Anstalten, als zur Erleichterung ihrer Finanzen überlassen, unter dem bestimmten Vorbehalte der festen und bleibenden Ausstattung der Domkirchen, welche werden beibehalten werden, und der Pensionen für die aufgehobene Geistlichkeit, nach den, unten theils wirklich bemerkten, theils noch unverzüglich zu treffenden näheren Bestimmungen.