| William Guthrie - 1805 - 744 pages
...der respectiven Landesherren , so wohl zum Behuf des Aufwandes für Gottesdienst, Unterrichts- und andere gemeinnützige Anstalten, als zur Erleichterung...ihrer Finanzen, überlassen, unter dem bestimmten Vorbehalt der festen und bleibenden Ausstattung der Domkirchen, welche würden benbehalten werden,... | |
| Karl Friedrich Ludwig Freiherr von Löw - Constitutional history - 1832 - 440 pages
...Disposition der re« spectiven Landesherr», sowohl zum Behuf des Aufwandes für Gottesdienst, Unterricht und andere gemeinnützige Anstalten, als zur Erleichterung ihrer Finanzen überlassen, unter dem bestimmten Vorbehalte der festen und bleibenden Ausstattung der Domkirchen, welche werden beibehalten werden,... | |
| Andreas Müller - Canon law - 1839 - 826 pages
...8e!<eill, Ouäex pubiieneeoieziilztico <liplnm2tieu5. p. 5. Aufwandes für Gottesdienst, Unterricht und andere gemeinnützige Anstalten, als zur Erleichterung ihrer Finanzen überlassen, unter dem bestimmten Vorbehalt der festen und bleibenden Ausstattung der Domkirchen, welche werden beibehalten werden, und... | |
| 1853 - 496 pages
...Abteien und Klöster der freien und vollen Disposition der betreffenden Landesherren, sowohl zum BeHufe des Aufwandes für Gottesdienst, Unterrichtsund andere...als zur Erleichterung ihrer Finanzen überlassen. Nach H. 42. konnte die Säcularisation der geschlossenen Frauenklöster nur im Einverständniß mit... | |
| Ferdinand Walter - Canon law - 1862 - 628 pages
...Disposition der respectiven Landesherrn, sowohl zum Behuf des Aufwandes für Gottesdienst, Unterricht, und andere gemeinnützige Anstalten, als zur Erleichterung ihrer Finanzen überlassen, unter dem bestimmten Vorbehalte der festen und bleibenden Ausstattung der Domkirchen , welche werden beibehalten werden,... | |
| Johann Jakob Herzog - Christian biography - 1884 - 840 pages
...Disposition der respelti« vcn Landesherren, fowol zum Behuf des Aufwandes für Gottesdienst. Unterricht, und andere gemeinnützige Anstalten, als zur Erleichterung ihrer Finanzen überlassen, unter dem bestimmten Vorbehalte der festen und bleibenden Ausstattung der Domlirchcn, welche werben beibehalten werden,... | |
| Adam Schwappach - Forest reserves - 1886 - 924 pages
...der respectiveu Landesherren, sowohl zum Behufe dos Aufwandes für den Gottesdienst, Unterrichts- und andere gemeinnützige Anstalten, als zur Erleichterung ihrer Finanzen überlassen, unter dem bestimmten Vorbehalte der festen unil bleibenden Ausstattung der Domkirchen, welche beibehalten werden, und der... | |
| Emil Friedberg - Canon law - 1893 - 584 pages
...Disposition der respect. Landesherrn, sowohl zum Nehufe des Aufwandes für Gottesdienst, Unterrichts- und andere gemeinnützige Anstalten, als zur Erleichterung ihrer Finanzen überlassen, unter dem bestimmten Vorbehalte der festen und bleibenden Ausstattung der Domlirchen, welche weiden beibehalten werden,... | |
| Bernhard Hübler - Canon law - 1893 - 116 pages
...Disposition der resp. Landesherrn somol zum BeHufe des Aufwandes für den Gottesdienst, Unterrichts- und andere gemeinnützige Anstalten, als zur Erleichterung ihrer Finanzen überlassen, unter dem bestimmten Vorbehalte der festen und bleibenden Ausstattung der Domkirchen, welche beibehalten werden und der... | |
| Carl Mirbt - Papacy - 1911 - 548 pages
...Disposition der respectiven Landesherrn, sowohl zum Behuf des Aufwandes für Gottesdienst, Unterricht und andere gemeinnützige Anstalten, als zur Erleichterung ihrer Finanzen überlassen, unter dem bestimmten Vorbehalte der festen und bleibenden Ausstattung der Domkirchen, welche werden beibehalten werden,... | |
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