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welche durch ihre billigen Tarife fast den ganzen Nord-Süd-Verkehr, der bisher durch Baden, Württemberg und Bayern ging, an sich zu ziehen im Stande wäre. So sehr die Schweiz den zweiten angegebenen Grund der Unzufriedenheit auch für sich beherzigen sollte, so wenig hat sie die drohende preussischelsässische Eisenbahn-Koalition zu fürchten, weil diese ihr doch nach wie vor Nord-Südverkehr zuführen würde; der Übelstand, dass er in diesem Falle anstatt wie bisher an drei Orten, Basel, Schaffhausen, Romanshorn, allein Basel erheblich in Anspruch nehmen würde, liesse sich leicht durch eine günstige Verkehrsteilung im Inlande über Lötschberg-Simplon und Luzern-Gotthard kompensieren. Am Schlusse seines Artikels stellt Engel seine Reformvorschläge auf.

I. Kilometerpreise für sämtliche Züge ohne Unterschied (also ohne Schnellzugszuschlag) 2, 4 und 6 Pfg. für die drei Klassen.

2. Alle Entfernungen über 200 km werden nur als 200 km gerechnet (Einführung einer Fernzone nach ungarischem Beispiele)“.

3. Aufgegebenes Gepäck kostet bis 50 kg. für 50 km 25 Pfg., für 100 km 50 Pfg., über 100 km 100 Pfg. (also drei Gepäckstaffeln).

Für die Schweiz, speziell für die Bundesbahnen glauben wir, wäre der ersten Vorschlag ganz annehmbar, da er schon in sich eine Konzession an unsere Verhältnisse enthält, indem er die Schnellzugszuschläge fallen lässt und nur drei Klassen kennt. Die Einheitstaxe dagegen würde aus den bekannten lokalen Gründen kaum soweit reduziert werden können, wie Engel vorschlägt, auch müssten jedenfalls die Gebirgszuschläge beibehalten werden, wenn man den Bahnfiskus nicht gefährlichen Ausfällen aussetzen will. Der zweite Vorschlag dürfte sich dahin modifizieren lassen, dass man anstatt einer einzigen Fernstaffel eine solche für den Nahverkehr, wie früher bei einzelnen Nordostbahnstrecken 1-13 km, eine mittlere von vielleicht 14-150 km und endlich eine Fernstaffel von über 150 km einführen würde; innerhalb der Staffel würden die Tarife proportional berechnet.

Wir haben eine Reduktion der Fernstaffel vorgeschlagen, weil wir der Ansicht sind, dass mit 200 km in der Schweiz weit über das Ziel hinaus geschossen würde. Es war dies ja auch der Grund, warum niemand entschieden für eine Reform nach österreichisch-ungarischem Muster sich begeistern konnte. Der dritte Vorschlag Engels hinsichtlich des Gepäcks dürfte dagegen unverändert übernommen werden.

Immerhin wird die Schweiz gut tun, abzuwarten, was die gegenwärtigen Einigungsversuche zwischen der nord- und süddeutschen Eisenbahnpolitik für ein praktisches Resultat haben werden. Unterdessen kann die Generaldirektion im Verein mit den interessierten Kreisen ihrerseits die zukünftige Gestaltung unseres Eisenbahnwesens, das sich wegen seiner vielfachen Eigentümlichkeiten nicht unter eine Schablone drücken lässt, eingehenden Studien unterziehen. Auf alle Fälle wird es gut

sein, alles genau zu prüfen, bevor man unsere mit ungeheuren Opfern verstaatlichten Bahnen durch Reformen, deren Folgen sich nur mit grösster Unsicherheit berechnen lassen, irgendwelchen Gefahren aussetzt!

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I. Abonnementskarten auf den Namen lautend, gültig während drei,
sechs und zwölf Monaten und Abonnementskarten für zwei Personen
der gleichen Firma, gültig während zwölf Monaten.

1) Für die Einheimischen 60% Rabatt auf die Taxen III. Klasse.

a) Karten auf den Namen lautend, gültig während zwölf Monaten.

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Die Taxen II. Klasse sind um 50% und diejenigen der I. Klasse um 100% höher als diejenigen der III. Klasse. b) Karten auf den Namen lautend, gültig während sechs Monaten. Der Preis eines Abonnements für sechs Monate beträgt 65% eines Abonnements für zwölf Monate, berechnet nach den obigen Grundtaxen.

c) Karten auf den Namen lautend, gültig während drei Monaten. Der Preis eines Abonnements für drei Monate beträgt 40% eines Abonnements für zwölf Monate, nach den vorstehenden Grundtaxen berechnet.

d) Abonnementskarten für zwei Personen der gleichen Firma, gültig während zwölf Monaten. Der Preis dieser Abonnements beträgt aufgerundet 30% mehr als derjenige eines Abonnements auf den Namen lautend für zwölf Monate.

II. Abonnementskarten für Schüler und Studenten, gültig während drei, sechs und zwölf Monaten.

Die Grundtaxen dieser Abonnements betragen 60% der gewöhnlichen Abonnements für drei, sechs und zwölf Monate. III. Abonnementshefte für 24 und 60 einfache Fahrten zwischen zwei bestimmten Stationen, gültig während zwölf Monaten.

a) Abonnementshefte auf den Namen lautend. Der Preis eines Abonnementsheftes für 24 einfache Fahrten ist gleich demjenigen für zwölf gewöhnliche Retourbillets minus 10% Ermässigung, und derjenige eines Abonnementsheftes für 60 einfache Fahrten gleich demjenigen für 30 gewöhnliche Retourbillets minus 20% Ermässigung.

b) Abonnementshefte auf den Inhaber. Bei den Abonnementsheften auf den Inhaber lautend für 24 einfache Fahrten beträgt der Rabatt nur 5% und für solche für 60 einfache Fahrten 10%. IV. Abonnementskarten III. Klasse für Arbeiter.

Grundtaxe 1,5 Cts. per Kilometer und per Tag, im Monat 26 Tage gerechnet. Arbeiterabonnements werden zwischen zwei Stationen und für Strecken bis höchstens 15 km Länge ausgegeben. V. Abonnementsbillets ab Genf nach den Stationen von Prégny bis Rolle und umgekehrt, und ab Neuenburg nach den Stationen von Serrières bis Concise, sowie nach St. Blaise und Cornaux und umgekehrt.

Der Preis dieser Abonnementshefte für 100 einfache Fahrten entspricht demjenigen für 50 gewöhnliche Retourbillets minus 10% Rabatt, plus einer Zuschlagstaxe von 50 Cts. für Erstellung des 100 Billets.

VI. Abonnements im internen Verkehr der Regionalbahn des Traverstales, sowie im direkten Verkehr derselben mit der Jura-Simplon-Bahn.

Gleiche Grundtaxen wie für die Abonnements im internen Verkehr der Jura-Simplon-Bahn.

VII. Auf den Namen lautende Abonnementshefte für 60 einfache Fahrten im internen Verkehr der Bulle-Romont-Bahn und im direkten Verkehr mit der Jura-Simplon-Bahn und der Regionalbahn des Traverstales, gültig während zwölf Monaten.

Für die Strecke Bulle-Romont gleiche Grundtaxen wie für die Abonnementshefte für 60 einfache Fahrten im internen Verkehr der Jura-Simplon-Bahn, unter Zugrundelegung der um 10% erhöhten Effektiv distanz der Bulle-Romont-Bahn.

VIII. Abonnements im internen Verkehr der Linien Bière-Apples-Morges und Apples-l'Isle.

Gleiche Grundtaxen wie für die Abonnements im internen Verkehr der Jura-Simplon-Bahn unter Zugrundelegung der um 35% erhöhten Effektivdistanz in Metern der Bière-Apples-Morges und Apples-l'Isle-Bahn.

IX. Abonnements im internen Verkehr der Linie Pont-Brassus.

Gleiche Grundtaxen wie für die Abonnements im internen Verkehr der Jura-Simplon-Bahn unter Zugrundelegung der um 35% erhöhten Effektivdistanz in Metern der Pont-Brassus-Bahn.

X. Abonnementsbillets im internen Verkehr der Brünigbahn.

1. Karten auf den Namen des Inhabers lautend für zwölf Hinund Rückfahrten, gültig während drei Monaten, 10% Rabatt auf der gewöhnlichen Hin- und Rückfahrtstaxe.

2. Karten au porteur für zwölf Hin- und Rückfahrten, gültig während drei Monaten, 5% Rabatt auf der gewöhnlichen Hinund Rückfahrtstaxe.

3. Abonnementsbillets auf den Namen lautend und ohne Zeitbeschränkung zu je 250 und 500 Kilometernummern für die II. Klasse; Abonnements billets auf den Namen lautend und ohne Zeitbeschränkung zu je 250, 500 und 1000 Kilometernummern für die III. Klasse.

Auf der Strecke Brienz-Alpnachstad 35% Rabatt für 250 Kilometernummern, 50% Rabatt für 500 und 1000 Kilometer

nummern.

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