| Franz Ulrich - Railroads - 1886 - 524 pages
...Träger, wenn auch in besondern Wagen, mit den Personenzügen transportiert und am Bestimmungsort sogleich wieder in Empfang genommen werden , sind , soweit sie das Gewicht von 25 kg nicht übersteigen, frachtfrei. Für das Mehrgewicht ist die Taxe für Waren in gewöhnlicher Fracht... | |
| Hürlimann - Railroad law - 1887 - 384 pages
...Träger, wenn auch in besonderen Wagen, mit den Personenzügen transportirt und am Bestimmungsort sogleich wieder in Empfang genommen werden, sind, soweit sie das Gewicht von 25 Kilogramm 6) nicht übersteigen, frachtfrei. Für das Mehrgewicht ist die Taxe für Waaren in gewöhnlicher Fracht... | |
| H. Hürlimann - Railroad law - 1887 - 570 pages
...Träger, wenn auch in besonderen Wagen, mit den Personenzügen transportirt und am Bestimmungsort sogleich wieder in Empfang genommen werden, sind, soweit sie das Gewicht von 25 Kilogramm6) nicht übersteigen, frachtfrei. Für das Mehrgewicht ist die Taxe für Waaren in gewöhnlicher... | |
| Furrer - Switzerland - 1891 - 950 pages
...wenn auch in besonderen Wagen, mit den Personenzügen transportirt und am Be stimmungsort sogleich wieder in Empfang genommen werden, sind, soweit sie da.s Gewicht von 25 kg nicht übersteigen, frachtfrei. Für das Mehrgewicht ist die Taxe mit 0,8 Rp. per 50 kg und per... | |
| Switzerland - Session laws - 1901 - 1080 pages
...den persönlichen Gebrauch des Aufgebers, welche in Begleitung der Träger, wenn auch in besondern Wagen, mit den Personenzügen transportiert und am...Für das Mehrgewicht ist die Taxe der Stückgutklasse l des Gütertarifs zu erheben. Art. 18. Beim Eintritt von Notständen, insbesondere bei ungewöhnlicher... | |
| Bern (Switzerland : Canton). - 1901 - 344 pages
...den persönlichen Gebrauch des Aufgebers, welche in Begleitung der Träger, wenn auch in besondern Wagen, mit den Personenzügen transportiert und am...Für das Mehrgewicht ist die Taxe der Stückgutklasse l des Gütertarifs zu erheben. Art. 18. Beim Eintritt von Notständen, insbesondere bei ungewöhnlicher... | |
| Switzerland - Session laws - 1904 - 1092 pages
...persönlichen Gebrauch des Aufgebers, welche in Begleitung der Träger, wenn auch in besondern Wagen, in den Personenzügen transportiert und am Bestimmungsort...genommen werden, sind, soweit sie das Gewicht von 25 kg. nicht übersteigen, frachtfrei. Für das Mehrgewicht kommt die Taxe der Stückgutklasse l des Gütertarifs... | |
| Zurich (Switzerland : Canton) - 1905 - 1132 pages
...den persönlichen Gebrauch des Aufgebers, welche in Begleitung der Träger, wenn auch in besondern Wagen, mit den Personenzügen transportiert und am...übersteigen, frachtfrei. Für das Mehrgewicht ist die Taxe für Waren in gewöhnlicher Fracht EU erheben. Art. 22. Beim Eintritt von Notständen, insbesondere... | |
| Placid Weissenbach - Railroads and state - 1905 - 206 pages
...Aufgebers, die in Begleitung der Träger, wenn auch in besonderen Wagen, mit den Personenzügen befördert und am Bestimmungsort sofort wieder in Empfang genommen werden, sind, soweit sie das Gewicht von 25 kg nicht übersteigen, frachtfrei. Für das Mehrgewicht ist der Satz der Stückgutklasse I des Gütertarifs... | |
| Jules Oetiker - Railroad law - 1915 - 470 pages
...den Personenzügen (Express- und Schnellzüge, welche nur die Hauptstationen bedienen, ausgenommen) transportiert und am Bestimmungsort sofort wieder...genommen werden, sind, soweit sie das Gewicht von 25 kg nicht übersteigen, frachtfrei. Für das Mehrgewicht kommt die Taxe der Stückgutklasse l des Gütertarifs... | |
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