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der

neuen Churheffischen und Großherzoglich Badenschen Lotterie-Anleihe,

erörtert durch

Bernhard v. Findenau,

Landschafts-Präsident im Herzogthume Sachs.-Altenburg.

Sind mir, Lotto, Lotterien und Lotterie-Anlehen, als anlockende Täuschungen für die große gewinnsüchtig-leichtgläubige Menge, zu= wider und hat mich die neuerlich in öffentlichen Blättern enthaltene Mittheilung ,,daß der wohlwollend-einsichtige König von Würtemberg das Verbot diefer und aller Hazard-Spiele beim Bundestage beantragt habe" - um so lebhafter erfreut, als an einer bundestägigen Genehmigung, nach Anleitung des Art. 64. der Wiener Schlußacte wohl nicht zu zweifeln ist, so mußte doch der ausgezeichnete Erfolg, der beiden neuesten Lotterie-Anleihen die Aufmerksamkeit eines Jeden in Anspruch nehmen, der Sinn für öffentliche Wohlfahrt und dafür hat, daß die treue Wirklichkeit einem trüglichen Schein nicht unterliegen möge. Eine numerische Zergliederung bereits gelungener Staatsanleihen ist unter den heutigen Verhältnissen als Frage und Bedürfniß des Tages zu betrachten, da die unser deutsches Vaterland nach allen Richtungen durchkreuzenden und polypenartig fortwuchernden Eisenbahnen noch manche derartige Verhandlungen hervorrufen werden und in dieser Beziehung das rasche eigenthümliche Gelingen jener Anleihen nicht unbeachtet bleiben. Rau und Hanssen, Urchiv d. polit. Dekon. VIII. (Neue Folge III.) 2. 10

darf. Denn daß bei der ersten für einen Bedarf von noch nicht 7 Millionen Thaler im Verlauf weniger Tage 70 Millionen unterzeichnet und jeder auf 40 Thaler lautende Lotterie-Schein zu 42 Thlr. ausgegeben und angenommen wurde, das war eben so erwünscht und schmeichelhaft für die betreffende Regierung, als für das größe Rothschildische Bankier-Haus, was durch hohen Credit und Eigenthümlichkeit des Anleiheplans jenen Drang zur Theilnahme hervorzurufen wußte. Eine Ansicht der Pläne erklärt die Erscheinung; mit großer scharfsinniger Klugheit sind beide auf die vorherrschende Richtung der Zeit, auf die Vorliebe für Börsenspiel und gewagte Unternehmungen, auf die Sucht, schnell und mühlos reich zu werden, berechnet. Eröffnet sich damit die Aussicht, mit einem zu 42 Thlr. oder zu 40 Fl. zu erkaufenden Lotterie-Schein vom Jahre 1846 an Tausende ja viele Hunderttausende gewinnen zu können und geht daraus ferner die schimmernde Thatsache hervor, daß für die resp. 6,725,000 Thlr. und 8,000,000 Thlr. betragenden Anleihen nach und nach 16,588,610 Thlr. und 17,300,000 Thlr. Prämien gezogen und ausgezahlt werden, so ist es wohl erklärlich, wie die nach goldenen Hoffnungen begierige, nicht rechnende Menge mit ängstlicher Hast sich hinzudrängte und über das Erforderniß anbot, um an einer solchen möglichen Reichthum verheißenden Anleihe den größtmöglichsten Antheil zu erhalten. Welche Ergebnisse aus diesen Anleihen in der Wirklichkeit hervorgehen werden, oder die Beantwortung der Frage ,,was leisteten die Betheiligten den betreffenden Regierungen und was gewährten dagegen diese ihnen" das ist Sache der täuschungsfreien, unparteiischen Zahl, die allein hier sprechen möge:

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1. Churheffische Anleihe.

Als Rechnungs-Unterlagen dienten die nachstehenden Angaben und Annahmen:

1. daß die ganze Anleihe in 168,125 Lotterie-Scheinen zu 40 Thlr. also in 6,725,000 Thlrn. besteht;

2. daß jeder Lotterie-Schein zu 42 Thlr. ausgegeben wurde; 3. daß die Einzahlungen des Betrags in folgenden Terminen stattfinden:

1,345,000 Thlr.

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1. März

1. April

1. Mai

1. Juni

1. Juli

4. Daß die erste Prämien-Ziehung den 1. Jan. 1846, die leßte den 1. Juli 1895 erfolgt und außer den im gedruckten Plane bestimmten, zusammen 16,588,610 Thlr. betragenden Prämien irgend eine weitere Zins- oder Capitalzahlung auf die fraglichen Lotterie-Scheine nicht geleistet wird;

5. daß bei der Reduction aller in einem 50jährigen Zeitraume gezogenen Prämien auf den 1. Jan. 1846 ein 4procentiger Zins und Zinses-Zins in Rechnung gebracht wird. Das leztere Element beruht einmal auf dem feststehenden Gebrauche, bei allen einen längern Zeitraum umfassenden Geldgeschäften, ja bei allen Contocurrents jährliche Interusurien zu berücksichtigen und dann auf der Thatsache, daß unter den heutigen Verhältnissen jeder Privatmann und noch mehr ein Bankier-Haus feine Gelder wenigstens zu 4% nußen kann.

Mit diesen Elementen läßt sich berechnen,

was die Inhaber der Lotteriescheine durch die geleisteten und noch zu leistenden Einzahlungen der Churhessischen Regierung gewährten und was dagegen Leßtere durch die Prämien-Ziehungen Erstern nach und nach zurückzahlt.“ Um vergleichbar zu sein, müssen beide Leistungen auf einen Tag gebracht werden, für den ich den 1. Jan. 1846 als den Anfang der Prämien-Ziehung wählte. Werden die von den Betheiligten bis zu diesem Tage durch Baarschaft und Zinsverlust geleiste ten Zahlungen als eine Schuld der Churhessischen Regierung betrachtet, so berechnet sich diese in folgender Art:

Einzahlung auf 168,125 Lott.-Scheine zu 40 Thlr. 6,725,000 Thlr. Aufgeld à 2 Thlr. pr. Stück 336,250 Stückzinsen von den geleist. Einzahl. bis 1. Jan. 1846. 195,025

=

Guthaben der Gläubiger am 1. Jan. 1846. 7,256,275 Thlr. Die Feststellung dessen, was dagegen vom Schuldner gewährt wurde, beruht auf der Bestimmung, welchen baaren Werth die gesammten vom 1. Jan. 1846 bis 1. Juli 1895 zu ziehenden Prämien für den erstern Termin haben. Zum Behuf einer für den vorliegenden Zweck sehr erlaubten Rechnungs-Verkürzung habe ich nicht jeden einzelnen Ziehungsbetrag reducirt, sondern sämmtliche Prämien in fünf zehnjährige Zeitabschnitte vereinigt und aus deren Summen die baaren Werthe für den 1. Jan. 1846 abgeleitet.

Dieses Verfahren giebt folgende Zahlen:

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aus diesen, dem gedruckten Lotterieplan entnommenen Angaben wurden die nachstehenden Resultate berechnet:

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=

Durchschnittlich würden also alle in den Jahren 1846-65 gezogenen Scheine (27,500 1/6 des Ganzen) gewinnen, alle in der zweiten 30jährigen Periode dagegen (140,625 % des Ganzen) verlieren. Es gehört zu den Eigenthümlichkeiten dieses LotterieAnlehns, daß, nach Maßgabe der vorstehenden Rechnungs-Ergebnisse, das Verhälniß der in den ersten zwanzig Jahren herauskommenden Scheine ein weit günstigeres, als das der zweiten 30jährigen Epoche ist, was für alle darunter begriffene durchschnittlich einen mit den Jahren zunehmenden Verluft giebt. Allerdings finden auch im zweiten Zeitabschnitt für 1320 Scheine mit Prämien von 200 40,000 Thlr. Gewinne statt, wobei jedoch der doppelte Umstand zu beachten ist:

a. daß durch die Ausscheidung dieser höhern Prämien vom durchschnittlichen Ertrag der Verlust der übrigen in diese Ziehungen fallenden 139,305 Scheine sich noch vermehrt, und

b. daß die Wahrscheinlichkeit eine solche höhere Prämie zu erhalten 1320: 139,305

=

=

1 : 106

=

1/106 ift.

Die wahrscheinliche Folge dieser Begünstigung der einen Periode gegen die andere wird ein Herabgehen des Pari-Curses dieser Scheine von Jahr zu Jahr insofern herbeiführen, als für leßteren die Summe „der ersten Einzahlung und der bis zum gegebenen Termine davon entbehrten Zinsen“ anzunehmen ist.

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Wollte man den Disconto für die 50jährige Dauer dieses Geschäfts nicht zu 4, sondern nur zu 32 % annehmen, so würde sich dadurch der baare Werth aller Prämien für den 1. Jan. 1846 auf 6,224,000 Thlr. stellen.

Wird der Werth der geleisteten Einzahlungen (42 Thlr.) für die verschiedenen Zeiten der Prämien-Ziehung mit 4% Interusurien berechnet, und für jede Ziehung der entsprechende mittlere Prämien

Betrag Summe der Prämien in Ansah gebracht, so ergiebt sich für

=

Zahl der Prämien

den dabei eintretenden Gewinn und Verlust, folgende Uebersicht:

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