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übrigen an Rhachitis oder Paralysis infantilis litten. Von den 4692 Scrophulösen wurden

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Wer die Resultate unserer deutschen und auch der italienischen Seehospize mit den hier notirten vergleicht, wird die Frage aufwerfen, wodurch Berck sur mer bedeutsamere Erfolge erzielen konnte. Die Antwort lautet dahin, dass dies französische Hospiz die Pfleglinge nicht bereits nach vier oder sechs Wochen wieder entlässt, sondern so lange behält, wie der Arzt es für nöthig erklärt, so dass jedes Kind im Durchschnitte nicht weniger als 423 Tage in der Anstalt verbleibt.

Es waren alle Formen der Scrophulose vertreten. Von ihnen heilten am besten der Tumor albus (zu fast 85 Proc.), nächstdem die Hautaffectionen, dann die Augenaffectionen (zu 78 Proc.), die Drüsenschwellungen (zu 75 Proc.), die Periostitis und Ostitis, sowie die Otorrhoe (zu etwa 73 Proc.), viel weniger gut die Ozaena, die eiterige Coxitis und das Malum Pottii mit Abscess. Der Tod erfolgte bei 50 Kindern durch Meningitis, bei 16 durch Phthisis, bei 23 durch tuberculöse Bronchitis und bei 47 durch Albuminurie, bei 15 durch Pneumonie, bei 10 durch Wirbelcaries, bei 16 durch Atrophie, bei 23 durch Diphtherie.

Es folgt nun die Beschreibung der beiden Institute P. Cornu, welche nordöstlich von dem Haupthospize ebenfalls ganz nahe dem Strande liegen. Sie stellen gewissermaassen Dependenzen des hôpital maritime vor und sind dazu bestimmt, diejenigen Patienten aufzunehmen, welche in letzterem. keinen Platz mehr finden. Die Zahl der Betten beträgt jetzt gegen 300. Nahe den Instituten befinden sich Wiesen und Ackerländereien; hier werden die Kinder, so weit es das Alter und der Kräftezustand derselben gestatten, mit ländlichen Arbeiten beschäftigt. Während der Jahre 1871 bis 1882 fanden in den beiden Anstalten, von denen die eine übrigens damals noch zu Grofliers sich befand und von einer Frau de Pâris geleitet wurde, im Ganzen 211 Scrophulöse Aufnahme. Von ihnen wurden

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Die Dauer des Aufenthalts betrug im Durchschnitt 576 Tage. Am besten waren auch hier die Erfolge bei Tumor albus und bei Periostitis. Das Hospiz Nathaniel Rothschild's liegt nördlich von dem Haupthospiz unmittelbar am Strande, ist am 24. Mai 1872 eröffnet und hat 60 Betten. Es nimmt vorwiegend, doch nicht ausschliesslich, scrophulöse und schwächliche Kinder israelitischer Confession auf, verpflegt sie in der Regel nicht länger als 90 Tage und entlässt die überwiegende Mehrzahl der kleinen Patienten für die Dauer des Winters. In den Jahren 1872 bis 1882 fanden Aufnahme 229 Kinder, grösstentheils scrophulöse. Von ihnen wurden

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Den besten Erfolg hatte die Cur bei allgemeiner Schwäche und scrophulöser Diathese (Heilung in 94 Proc.), und bei chronischer Entzündung des Knie- resp. Ellenbogengelenks, nächstdem bei Otorrhoe und bei Periostitis.

Dies ist ein kurzer Auszug des Wichtigsten aus der lesenswerthen Schrift Cazin's, welche zu den besten der über Seehospize erschienenen gerechnet werden darf. Möge sie bei uns fleissig studirt werden, dann wird ihr reicher Inhalt auch den scrophulösen Kindern unseres Vaterlandes zu Gute kommen. J. Uffelmann (Rostock).

Dr. R. Raudnitz: Die Findelpflege. Erweiterter Sonderabdruck aus der zweiten Auflage der Realencyclopädie der gesammten Heilkunde. Wien, Urban und Schwarzenberg, 1886. 8. 48 S. 2 Mk. Diese, dem bekannten Dr. Th. Roussel, Urheber des französischen Kinderschutzgesetzes, gewidmete Schrift bespricht zunächst die Findelpflege im Allgemeinen; der Autor versteht aber unter „Findelpflege“ die Pflege aller des öffentlichen Schutzes bedürfenden Kinder, also der verlassenen, der verwaisten, der sittlich verwahrlosten, der Ziehkinder, der Kinder in Krippen und Bewahranstalten. Es ist danach der Ausdruck „Findelpflege“ nicht gut gewählt. Wir erfahren sodann das Wesentliche der verschiedenen Systeme, des Drehladesystems, des romanischen, des germanischen und des Josephinischen Systems der Pflege, erfahren Näheres über die Zahl der Pfleglinge, die Sterblichkeit derselben, die Kosten der Pflege und finden weiterhin zahlreiche Anmerkungen beziehungsweise Zusätze zu dem Vorgetragenen. Es werden dabei statistische Mittheilungen über die Findelpflege in Spanien, Griechenland, Italien, Frankreich, Portugal, Russland, Belgien, Deutschland, Grossbritannien und Irland, Nordamerika und Oesterreich-Ungarn gebracht. Schliesslich finden wir die Angelegenheit der communalen und privaten Findelpflege und die Krippenfrage erörtert.

Die Abhandlung ist reich an werthvollen Daten und wird desshalb Allen willkommen sein, welche sich für die Kinderpflege interessiren; namentlich giebt sie eine treffliche Uebersicht über die Verhältnisse der italienischen und österreichischen Findelhäuser. Nicht ausreichend erscheint aber das über die Kinderpflege in Deutschland Gesagte, so dass diejenigen, welche einen Vergleich des sogenannten romanischen und germanischen Systems anstellen wollen, bezüglich des letzteren zu wenig Anhaltspunkte erhalten. Insbesondere vermisse ich einen Hinweis auf die treffliche Kostkindercontrole im Grossherzogthum Hessen und die durch dieselbe erzielten Resultate, über welche bekanntlich jedes Jahr ausfürlich Bericht erstattet wird. Dieselben hätten eine Erwähnung um so mehr verdient, als die betreffende Controle sich auf alle in fremder Pflege untergebrachten 0- bis 6 jährigen Kinder des Grossherzogthums bezieht. Auch wäre es wohl am Platze ge

wesen, die Resultate der in Frankreich auf Grund des Kinderschutzgesetzes gehandhabten Controle dem Leser, wenn auch nur in Kürze, vorzuführen. Der Autor citirt zwar die dies behandelnde Dissertation J. Valette's, ohne jedoch aus ihr Notizen zu bringen.

J. Uffelmann (Rostock).

J. Valette: La loi Roussel dans le Calvados. Thèse. Paris 1884. Das französische Kinderschutzgesetz, gewöhnlich Loi Roussel genannt, welches am 28. December 1874 publicirt wurde, aber erst 1877 mit dem Erlass der betreffenden Ausführungsverordnung in Kraft trat, hat sich seitdem aufs Trefflichste und jedenfalls ungleich besser bewährt, als man anfänglich, zumal bei uns in Deutschland, glaubte voraussetzen zu dürfen. Es hat ja unverkennbare Mängel; dieselben werden jedoch durch grosse Vorzüge weit überwogen. Letztere bestehen darin, dass das Gesetz eine sehr scharfe Controle der in fremder Pflege untergebrachten Kinder anordnet, dass es neben den officiellen Inspectionsärzten auch Frauen zur Ueberwachung beruft, und dass es endlich die Obliegenheiten sämmtlicher Aufsichtspersonen auf das Genaueste festsetzt. Allerdings würde der blosse Erlass dieser Bestimmungen für sich nicht genügt haben; es musste das Gesetz auch mit Strenge ausgeführt werden. Dies ist nun, ob in ganz Frankreich, lässt sich noch nicht sagen, aber doch in einer Reihe von Departements thatsächlich geschehen. Einen Beleg dafür liefert die Dissertation Valette's. In dem Departement Calvados starben früher, d. h. bevor das Gesetz von 1874 zur Ausführung gelangte, nicht weniger als 78 Proc. aller in fremder Pflege dort untergebrachten Säuglinge, während doch nur etwa 11 Proc. der von den Müttern selbst gestillten Kinder im ersten Jahre zu Grunde gingen. Dies änderte sich mit einem Schlage, als in Ausführung jenes Gesetzes Aufsichtscomites bestellt und in Thätigkeit getreten waren. Vom 1. Januar 1880 bis zum Schlusse des Jahres 1882, also während eines Zeitraumes von drei Jahren, befanden sich in jenem Departement 8021 Kinder von 0 bis 2 Jahren in Pflege. Von denselben starben nicht mehr als 484, oder 6'1 Proc. Im Jahre 1880 betrug die Mortalität noch 7.2 Proc., 1881 nur noch 5'84 Proc., und 1882 gar nur 54 Proc., verringerte sich also stetig. Von den 0- bis 1 jährigen Kindern wurden im Durchschnitt der bezeichneten drei Jahre nur noch 12.5 Proc. dahin gerafft, so dass ihre Sterblichkelt nunmehr um Vieles niedriger als die Säuglingssterblichkeit überhaupt in Frankreich sich stellte, wo diejenige der legitimen Kinder 15'53 Proc. beträgt. Unser Autor führt dies ungemein günstige Resultat, welches nach Lage der Dinge kein zufälliges sein kann, auf die ungemein sorgsame Auswahl geeigneter und gewissenhafter Pflegerinnen, auf die scharfe Ueberwachung der letzteren durch die Aerzte und Aufsichtsdamen, sowie auf die Zusicherung von Prämien für gute Pflege zurück und hat hierin allem Anschein nach Recht.

J. Uffelmann (Rostock).

R. Krüger: Die Filter für Haus und Gewerbe. Wien, Hartleben, 1886. 8. 236 S. mit 72 Abbildungen. 3.25 Mark.

Das Werkchen bildet den 139. Band der bekannten „Hartleben's chemisch-technischen Bibliothek". Die betreffenden Artikel aus Dingler's polyt. Journal und einiger bezeichneten technischen Bücher bilden die Grundlage der verschiedenen Capitel, in welchen Sand-, Kohlen-, Papier-, Gewebefilter und die Filter aus natürlichen und künstlichen Steinen, Thon, Porcellan, Eisen, Glas, Schwämmen u. s. w. besprochen werden nach einer vorausgeschickten Einleitung über Zweck und Wirkung der Filtration und einem Capitel über Beschaffenheit, Klärung und Reinigung des Wassers. Die Filter, welche in der Neuzeit eine bedeutende Rolle spielen, z. B. die Chamberland-Pasteur'schen Porcellanfilter, die Bischof'schen Eisenschwammfilter, die Piefke'schen Schnell-(Asbest-) und Cellulosefilter, die Breyer'schen Mikromembran- (Asbest- und Cellulose-) Filter, die verschiedenen Kohlenfilter etc. werden beschrieben und der Werth derselben festzustellen gesucht. Wenn nun auch in dieser Beziehung, soweit hierüber Dingler's Journal Auskunft giebt, hier und da die nicht günstigen Resultate der mit verschiedenartigen Filtern angestellten Versuche mitgetheilt werden, so glaubt der Verfasser doch, dass zahlreiche Filtrirstoffe das Trinkwasser von den gesundheitsschädlichen Beimengungen, speciell von den Mikroorganismen und Keimen befreien können, obwohl doch auch von ihnen. a priori anzunehmen und durch Experimente festgestellt ist, dass sie den Mikroorganismen nicht auf lange Zeit den Durchgang verwehren. Auch bei der Sandfiltration ist die Auswahl der technischen Literatur etwas zu einseitig gewesen, das Journal für Wasserversorgung ist anscheinend nicht berücksichtigt.

Das Werkchen verdient aber Beachtung, weil bislang keines existirt, was in gleicher Weise das einschlägige Material gesammelt und durch zahlreiche Abbildungen erläutert hat. Dr. Wiebecke (Frankfurt a. d. O.).

Oppermann, H.: Die Magnesia im Dienste der Schwammvertilgung, Reinigung der Effluvien und Pflanzensäfte, der Desinfection und Beseitigung von Pilzbildungen und der Conservirung sowie Heilung der Diphtheritis. Bernburg und Leipzig, Bacmeister, 1886. 8. 63 S. 150 Mark. Gelegentlich des von Bohlig angegebenen Verfahrens zur Reinigung des Kesselspeisewassers wurde seit 1876 von verschiedenen Seiten auf die klärenden und reinigenden Eigenschaften des sich hierbei bildenden Magnesiahydrats aufmerksam gemacht. In gleicher Weise wies schon früher Scheibler nach, dass die Anwendung der Magnesia als Klärungs- und Neutralisationsmittel bei der Verarbeitung des Zuckerrübensaftes belangreiche Vortheile bietet und die sich abscheidende Magnesia grosse Mengen organischer Verunreinigungen des Saftes mit niederreisst, nachdem früher

Marschall, Morgenstern, Wandel und Frank verschiedene Magnesiasalze in Vorschlag gebracht hatten. Auch die Wirkung des Süvern'schen Desinfectionsmittels wurde nach dieser Richtung hin von Einzelnen zu erklären versucht.

Zur Conservirung von Nahrungsmitteln, Desinfection von Wohnräumen, Heilung der Diphtheritis gebraucht Oppermann borsaure Magnesia. Bis jetzt hat nur Marpmann mit den angepriesenen Lösungen experimentirt und gegen höhere und niedere Pilze recht gute Resultate zu verzeichnen". „Pilzrasen von Merulius und Polyperus wurden mit der Lösung befeuchtet, nach zwei Tagen waren die befeuchteten Stellen verfärbt und trockneten ab. Frische Milch mit 1 pro Mille Lösung gemischt hielt sich vier Tage, nahm dann jedoch einen unangenehmen Beigeschmack an. Verschimmelter Käse wurde in ein Tuch gewickelt, welches mit der concentrirten Lösung angefeuchtet war und zwei Tage im Keller liegen gelassen. Nach dieser Zeit hatten sich die Pilzrasen verflüssigt, jedoch waren an einigen Stellen frische Colonieen von weisser Hefe neu entstanden." Es sind daher die angewandten Methoden wohl noch mehrseitigen Prüfungen zu unterwerfen. Dr. Wiebecke (Frankfurt a. d. 0.).

Th. Kitt: Werth und Unwerth der Schutzpockenimpfungen gegen Thierseuchen. Berlin, Parey, 1886. 8. 248 S. mit 14 Holzschnitten. 6 Mark.

Der Verfasser hat in der vorliegenden Arbeit den Versuch gemacht, unsere bisherigen Erfahrungen über Schutzimpfungen bei Thieren monographisch zu bearbeiten. Um das Werk allen sich für diese Fragen Interessirenden zugänglich zu machen, wählte Verfasser eine mehr allgemein verständliche Form. Die eigenen Versuche des Verfassers und eine eingehende Berücksichtigung der Literatur haben aber dafür gesorgt, dass das Werk über diesen Rahmen hinaus zu einem ganz unentbehrlichen Handbuche auch für die Forscher auf diesem Gebiete wurde.

In scharfer Kritik zeigt Verfasser, dass meist prophylactische Maassnahmen einer gut organisirten Veterinärpolizei mehr geleistet haben als Schutzimpfungen. Aus diesem Grunde verhält er sich der praktischen Einführung der Schutzimpfungen gegenüber meist ablehnend. Manche Erfahrungen über Erfolge bei Schutzimpfungen, z. B. bei Milzbrand, Schweinerothlauf, Lungenseuche, zeigen aber doch, dass wohl hier ein etwas weniger schroffes Urtheil für manche Fälle berechtigt ist. Bei so schwierigen, noch in der vollen Entwickelung begriffenen Untersuchungen ist aber Kritik sehr nothwendig und auch eine scharfe Kritik weniger schädlich als übergrosser Eifer, der keine Rücksicht auf die übrigen Factoren bei der Bekämpfung der Infectionskrankheiten nimmt.

Hueppe (Wiesbaden).

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