Page images
PDF
EPUB
[ocr errors][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][ocr errors][merged small][merged small]

MAY 25 1922

[ocr errors]

Vorwort.

Die deutsche Rechtssprache fasst mit dem Ausdrucke „Immunität der Volksvertreter" zwei in ihrem inneren Wesen von einander verschiedene Rechtsinstitute zusammen, die Unverantwortlichkeit der Volksvertreter in Bezug auf ihre Berufsübung einerseits, die privilegirte Stellung derselben in Bezug auf Verhaftung und Verfolgung wegen ausserhalb des Berufes begangener strafbarer Handlungen andrerseits. Das einigende Band beider Rechtsinstitute liegt in dem ihnen gemeinsamen, politischen Zweck, die Unabhängigkeit und Unbefangenheit parlamentarischer Berufsübung zu gewährleisten. Für die juristische Bearbeitung bildet dieser Dualismus des Gegenstandes die natürliche Grundlage der Systematik.

Beide Theile des Rechtsinstitutes gehören dem Staatsrechte im engeren Sinne des Wortes an; sie enthalten Bestimmungen über rechtliche Attribute von Staatsorganen Ihre Wirkung geht wohl über das Staatsrecht hinaus auf fast alle Gebiete des Rechtslebens, insbesondere auf das Gebiet des Straf- und Strafprocessrechtes. Allein diese haben die leitenden Principien des Rechtsinstitutes als staatsrechtlich gegebene Voraussetzungen anzuerkennen und auf sich wirken zu lassen. In diesem Sinne erscheint die vorliegende Abhandlung als eine staatsrechtliche.

Fragen des Immunitätsrechtes mannigfacher Art sind in den letzten Jahren wiederholt in Oesterreich und in Deutschland Gegenstand praktischer Entscheidung geworden. Zur Zeit liegt dem österreichischen Abgeordnetenhause ein aus der Initiative desselben hervorgegangener Gesetzentwurf vor, welcher wichtige Aenderungen des geltenden Rechtes in Antrag bringt. Es darf daher gerade im gegenwärtigen Augenblicke für die vorliegenden Untersuchungen neben den hohen theoretischen auch ein bedeutendes, actuelless Interesse in Anspruch genommen werden.

Wien, im October 1890.

DER VERFASSER.

Inhalt.

Erster Abschnitt.

Geschichtliche Entwicklung des Immunitätsrechtes

der Mitglieder der Vertretungskörper in England, Frankreich, Belgien, den deutschen Staaten und Oesterreich.

Erstes Capitel.

Das englische Recht.

§. 1. Das Privileg parlamentarischer Redefreiheit

§ 2.

Seite

3-11

Die Immunität der Mitglieder des englischen Parlaments hinsichtlich
ihres ausserberuflichen Verhaltens

Zweites Capitel.

Die Entwicklung des französischen Rechtes.

§. 1. Das Immunitätsrecht der Mitglieder der Volksvertretung im Lichte der publicistischen Ideen des 18. Jahrhunderts

§. 2. Entwicklung des Immunitätsrechtes der parlamentarischen Berufsübung in Frankreich seit 1789 .

11-16

.

16-26

26-34

[ocr errors]

§. 3. Entwicklung der Immunität der Volksvertreter hinsichtlich des ausserberuflichen Verhaltens im französischen Rechte seit 1789

34-40

§. 4. Fortsetzung

41-45

§. 5. Fortsetzung

45-51

§. 1.

§. 2.

Drittes Capitel.

Die Reception des französischen Immunitätsrechtes der Volks-
vertreter in Belgien, den deutschen Staaten und Oesterreich.

Das Immunitätsrecht der Volksvertreter in der belgischen Verfassung 51-53
Die Reception des französisch-belgischen Immunitätsrechtes der Mit-
glieder der Volksvertretungen in den deutschen Staaten und Oesterreich 53-60

« PreviousContinue »