Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft, Volume 47Verlag der H. Laupp'schen Buchhandlung, 1891 - Economics Includes the sections, Literatur (title varies) and Berichte. |
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... Teil , oder es würde gar direkt im Gesetze ausgesprochen , dass eine Verpflichtung zur Uebernahme von Arbeiten an Sonn- und Festtagen auch in den Fällen , in welchen das Gesetz die Sonntagsarbeit ge- stattet , schlechthin zivilrechtlich ...
... Teil , oder es würde gar direkt im Gesetze ausgesprochen , dass eine Verpflichtung zur Uebernahme von Arbeiten an Sonn- und Festtagen auch in den Fällen , in welchen das Gesetz die Sonntagsarbeit ge- stattet , schlechthin zivilrechtlich ...
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... Teil mit Rücksicht auf jenen vergeblichen Versuch sieht denn nun auch der jetzt vorliegende Entwurf von der Einführung einer Bestrafung des Vertragsbruchs ab ; einen Schutz gegen denselben sucht er vielmehr durch folgende Fassung des ...
... Teil mit Rücksicht auf jenen vergeblichen Versuch sieht denn nun auch der jetzt vorliegende Entwurf von der Einführung einer Bestrafung des Vertragsbruchs ab ; einen Schutz gegen denselben sucht er vielmehr durch folgende Fassung des ...
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... Teil auf Kosten sämtlicher Steuer- zahler in Krankheits- und Unglückställen , sowie im Alter und bei eintretender Invalidität für ihren Unterhalt sorgt , die ganz besondere Verpflichtung haben , ihrerseits ihre Thätigkeit jedenfalls ...
... Teil auf Kosten sämtlicher Steuer- zahler in Krankheits- und Unglückställen , sowie im Alter und bei eintretender Invalidität für ihren Unterhalt sorgt , die ganz besondere Verpflichtung haben , ihrerseits ihre Thätigkeit jedenfalls ...
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... Teil durch die Arbeitsordnung nicht geregelt sind , den Vertrag hinfällig machen . Im Uebrigen ist zu unterscheiden , ob die beiden ersten Punkte des § 134b oder die beiden letz- ten in der Arbeitsordnung nicht geregelt sind . Ist ...
... Teil durch die Arbeitsordnung nicht geregelt sind , den Vertrag hinfällig machen . Im Uebrigen ist zu unterscheiden , ob die beiden ersten Punkte des § 134b oder die beiden letz- ten in der Arbeitsordnung nicht geregelt sind . Ist ...
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... Teil der Arbeiter ausser Kraft zu setzen . Ja , es könnte der gesetzliche Zweck geradezu gänzlich vereitelt werden , wenn der Arbeitgeber mit der Mehrzahl seiner Arbeiter Abmachungen träfe , welche von dem Inhalt der Arbeitsordnung ...
... Teil der Arbeiter ausser Kraft zu setzen . Ja , es könnte der gesetzliche Zweck geradezu gänzlich vereitelt werden , wenn der Arbeitgeber mit der Mehrzahl seiner Arbeiter Abmachungen träfe , welche von dem Inhalt der Arbeitsordnung ...
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Common terms and phrases
40 Proz achtstündigen allgemeinen Antrag Arbeiter Arbeiterschutz Arbeitgeber Arbeitsordnung Arbeitsvertrages Arbeitszeit Artel Artikel Ausführung Ausnahmerecht Australien Bedeutung beiden Bericht Besitz besonders bestehenden Bestimmungen betreffenden Betriebe Bezug bezw bloss Boissel Brandkultur deshalb Deutschen Reiche Deutschland Einkommen Einkommensteuer einzelnen Eisenbahnen England Entwurfs erst Ertrag Fabrik Fällen folgende Frage ganzen Gebiete gemeinen Rechtes Gesellschaft Gesetz Gesetzgebung Gewerbe gewisse gleich Gold Goldfelder Goldproduktion Goldwäscher grossen Grund Handel Hauberg Höhe Interesse Jahre jährlich jetzt Kapital Kapitulare Karl Kinder Klasse Kolonie könnte Landes landwirtschaftlichen letzten lich Lohn Melbourne Minderjährigen Mitglieder möglich Moor Moorboden Moorflächen Moorkultur muss namentlich neuen Neuseeland Neusüdwales öffentlichen Personen Pfund politischen Preussen preussischen Pyriten Quarz Queensland Recht Regelung Regierung Schutz Schwemmland soll sowie Staaten Staatsw Stand Steuer Stunden Südaustralien Tasmanien Teil Thätigkeit Thatsache Torf Trades Hall Trades Unions Ueber unserer Unternehmer Unzen Verbot Verein Verhältnisse Vertreter Verwaltung Victoria viel Völker Vorschriften Weise weiter weniger Werke Wert wieder wirtschaftlichen wohl Zahl Zwecke
Popular passages
Page 5 - Staate kommt es zu , für die Ernährung und Verpflegung derjenigen Bürger zu sorgen, die sich ihren Unterhalt nicht selbst verschaffen und denselben auch von anderen Privatpersonen, welche nach besonderen Gesetzen dazu verpflichtet sind, nicht erhalten können.
Page 737 - Pour la fixation de l'indemnité à allouer, le cas échéant, il est tenu compte des usages, de la nature des services engagés, du temps écoulé, des retenues opérées et des versements effectués en vue d'une pension de retraite et, en général, de toutes les circonstances qui peuvent justifier l'existence et déterminer l'étendue du préjudice causé.
Page 737 - ... sera puni d'un emprisonnement d'un an au moins et de cinq ans au plus et d'une amende de 50 francs au moins et de 3,000 francs au plus.
Page 91 - Arbeitsräume, Betriebsvorrichtungen, Maschinen und Gerätschaften so einzurichten und zu unterhalten und den Betrieb so zu regeln, daß die Arbeiter gegen Gefahren für Leben und Gesundheit soweit geschützt sind, wie es die Natur des Betriebes gestattet.
Page 737 - ... reçu des dons ou présents pour faire obtenir ou tenter de faire obtenir des décorations, médailles, distinctions ou récompenses, des places, fonctions ou emplois...
Page 29 - Der Inhalt der Arbeitsordnung ist, soweit er den Gesetzen nicht zuwiderläuft, für die Arbeitgeber und Arbeiter rechtsverbindlich.
Page 611 - Familienangehörigen zu gewähren sind; 6. dafs die ärztliche Behandlung, die Lieferung der Arznei und die Kur und Verpflegung nur durch bestimmte Aerzte, Apotheken und Krankenhäuser zu gewähren sind und die Bezahlung der durch Inanspruchnahme anderer Aerzte, Apotheken und Krankenhäuser entstandenen Kosten, von dringenden Fällen abgesehen, abgelehnt werden kann.
Page 80 - Der Bundesrat ist ermächtigt: 1. die Verwendung von Arbeiterinnen, sowie von jugendlichen Arbeitern für gewisse Fabrikationszweige, welche mit besonderen Gefahren für Gesundheit oder Sittlichkeit verbunden sind, gänzlich zu untersagen oder von besonderen Bedingungen abhängig zu machen ; 2.
Page 59 - Die zuständigen Polizeibehörden sind befugt, im Wege der Verfügung für einzelne Anlagen die Ausführung derjenigen Massnahmen anzuordnen, welche zur Durchführung der in §§ 120a bis 120c enthaltenen Grundsätze erforderlich und nach der Beschaffenheit der Anlage ausführbar erscheinen.
Page 738 - Si, pendant la durée du bail, la chose louée est détruite en totalité par cas fortuit, le bail est résilié de plein droit; si elle n'est détruite qu'en partie, le preneur peut, suivant les circonstances, demander ou une diminution du prix, ou la résiliation même du bail. Dans l'un et l'autre cas. il n'ya lieu à aucun dédommagement.