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" Staate kommt es zu , für die Ernährung und Verpflegung derjenigen Bürger zu sorgen, die sich ihren Unterhalt nicht selbst verschaffen und denselben auch von anderen Privatpersonen, welche nach besonderen Gesetzen dazu verpflichtet sind, nicht erhalten... "
Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft - Page 5
1891
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Repertorium der Polizeigesetze und Verordnungen in den Königlich ..., Volume 4

Prussia (Germany) - Police - 1822 - 630 pages
...Abstellung der Bettele» betreffend, ' ' (Allg. Landrecht TH. II. Tit. 19.) Verpflichtung des Staats für die Ernährung und Verpflegung derjenigen Bürger...die sich ihren Unterhalt nicht selbst verschaffen und denselben auch von andern , nach den bestehenden Gesetzen dazu verpflichteten Privatpersonen, nicht...
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Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft, Volume 9

Economics - 1853 - 762 pages
...das 1) Das allgemeine Landrecht bestimmt in Lit. 19. des II. Theils : §. 1. Dem Staate kommt es zu , für die Ernährung und Verpflegung derjenigen Bürger...die sich ihren Unterhalt nicht selbst verschaffen und denselben auch von anderen Privatpersonen, welche nach besonderen Gesetzen dazu verpflichtet sind,...
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Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft, Volume 9

Economics - 1853 - 754 pages
...das 1) Das allgemeine Landrecht bestimmt in Lit. 19. des II. Theils : §. 1. Dem Staate kommt es zu , für die Ernährung und Verpflegung derjenigen Bürger...die sich ihren Unterhalt nicht selbst verschaffen und denselben auch von anderen Privatpersonen, welche nach besonderen Gesetzen dazu verpflichtet sind...
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Monatsschrift für die evangelische Kirche der Rheinprovinz und Westphalens ...

Westphalia evang. Landeskirche - 1845 - 722 pages
...Gesetzbuche. Im allgemeinen Landrechte wird Theil II. Tit. 19 be> stimmt, daß Ol) es dem Staate zukomme, für die Ernährung und Verpflegung derjenigen Bürger...die sich ihren Unterhalt nicht selbst verschaffen und denselben auch von andern Privatpersonen, welche nach besondern Gesetzen dazu verpflichtet sind,...
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Ueber Königthum und Landstände in Preussen

Carl Wilhelm von Lancizolle - Estates (Social orders) - 1846 - 602 pages
...bezüglichen Stellen ins Auge faßt. So wenn es heißt (Thl. II. Tit. 19. §. 1.): „Dem Staate kommt es zu für die Ernährung und Verpflegung „derjenigen...die sich ihren Unterhalt nicht „selbst verschaffen und denselben auch von andern Privatpersonen, welche nach besondern Gesetzen dazu verpflichtet „sind,...
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Kritische Jahrbücher für deutsche Rechtswissenschaft, Volumes 11-12; Volume 22

Aemilius Ludwig Richter, Robert Schneider - Law - 1847 - 582 pages
...Laodrccbts, wo es heisst: 780 Schriften über die Preussisclie Staalsverfassung. ,, Dem Staate kommt es zu, für die Ernährung und Verpflegung derjenigen Bürger...die sich ihren Unterhalt nicht selbst verschaffen und denselben auch von ändern Privatpersonen , welche nach besondcrn Gesetzen dazu verpflichtet sind,...
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Entscheidungen des Königlichen Ober-Tribunals, Volume 18

1850 - 592 pages
...werden." In den ersten Paragraphen des Titel l9. erkennt es dagegen der Staat als seine Pflicht an, für die Ernährung und Verpflegung derjenigen Bürger...die sich ihren Unterhalt nicht selbst verschaffen und denselben auch von anderen, dazu gesetzlich verpflichteten Personen nicht erhalten leimen. Es sollen...
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Neuere und neueste preussische Geschichte: Seit dem Tode Friedrichs II. bis ...

Friedrich Christoph Förster - Prussia (Germany) - 1851 - 882 pages
...socialistische Republik sich zur Aufgabe gestellt hat. „Dem Staate liegt ob für die Er» nährung und Verpflegung derjenigen Bürger zu sorgen, die sich ihren Unterhalt nicht selbst verschaffen und denselben von anderen Privatpersonen, welche nach besonderen Gesetzen dazu verpflichtet sind, nicht...
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Das Armenwesen und die Armengesetzgebung in europäischen Staaten. ...

Arwed Emminghaus (i.e. Karl Bernhard Arwed) - 1870 - 748 pages
...Armenflege, die , Grundsätze", finden sich im Titel 19. Theü VI. und lauten: §. 1. Dem Staate kommt es zu, für die Ernährung und Verpflegung derjenigen Bürger...die sich ihren Unterhalt nicht selbst verschaffen und denselben auch von ändern Privatpersonen, welche nach besondern Gesetzen dazu verpflichtet sind,...
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Gesammelte schriften und reden von Dr. Johann Jacoby ...

Johann Jacoby - 1872 - 404 pages
...ausdrücklich an. Die betreffende Bestimmung lautet: Thl. II. 19. Tit. §. 1. „Dem Staat kommt es zu, für die Ernährung und Verpflegung derjenigen Bürger...die sich ihren Unterhalt nicht selbst verschaffen und denselben auch von anderen Privatpersonen, welche nach besonderen Gesetzen dazu verpflichtet sind,...
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