Acten des Wiener Congresses in den Jahren 1814 und 1815, Volume 2Johann Ludwig Klüber Zeller, 1966 - Europe |
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... Bundesgericht entscheidet nach Mehrheit der Stimmen . Wenn Gleichheit derselben eintritt , entscheidet der Bundesrichter , welcher sonst keine Stimme hat . § . 115 . Das Bundesgericht überschickt seine Erkenntnisse dem ersten ...
... Bundesgericht entscheidet nach Mehrheit der Stimmen . Wenn Gleichheit derselben eintritt , entscheidet der Bundesrichter , welcher sonst keine Stimme hat . § . 115 . Das Bundesgericht überschickt seine Erkenntnisse dem ersten ...
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... Bundesgericht mehr dazu bestellt seyn müsse , um über das Mein und Dein der Rechte zwischen den Staaten , als in Streitigkeiten zwischen Privaten zu entscheiden . Ueberhaupt werde sich der Unterthan nur dann erst an das Bundesgericht ...
... Bundesgericht mehr dazu bestellt seyn müsse , um über das Mein und Dein der Rechte zwischen den Staaten , als in Streitigkeiten zwischen Privaten zu entscheiden . Ueberhaupt werde sich der Unterthan nur dann erst an das Bundesgericht ...
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... Bundesgericht , drei auf einander folgende Stufen , die Uebereinkunft oder Entscheis dung bilden . § . 7 . Dem Bundesrath wird ein unter seiner Auf ficht stehendes Bundesgericht beigeordnet , an dessen , mit gehöriger Rücksicht auf das ...
... Bundesgericht , drei auf einander folgende Stufen , die Uebereinkunft oder Entscheis dung bilden . § . 7 . Dem Bundesrath wird ein unter seiner Auf ficht stehendes Bundesgericht beigeordnet , an dessen , mit gehöriger Rücksicht auf das ...
Contents
Biener CongreßVrotocolle über die | 1 |
Achtes Conferenz Protocoll vom 3 Jun | 8 |
atent wodurch die herzoglich fachſen wè imas | 200 |
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Common terms and phrases
Antrag Artikel auswärtigen baierischen Baiern Baron Beil Beilage Beitritt beliebt Berathung Bernstorf Beschluß Bestimmung betreffend Bevoll Bevollmäch bloß Braunschweig Bundes Acte BundesActe Bundesgericht Bundesglieder Bundeskrieg Bundesstaaten Bundesver Bundesversammlung Burg Friedberg Conferenz Protocoll Congreß Curiat Stimmen Deputirten ehemaligen einzelnen Entwurf Erklärung ersten Rath fich find folgende freien Städte Frieden Fürst von Metternich Fürsten und freien fürstlichen gefaßt Gegenstände Graf von Rechberg großherzoglich Grundsäßen Hardenberg Häuser Häuser Lippe Heft Herr Fürst Herr Graf Herren Bevollmächtigten Herrn herzoglich Hessen Darmstadt hierauf Höfe Holstein königlich Königreich Sachsen Krieg Kurhessen Lande leßten lich Luxemburg mächtigten Majestät mediatisirten muß müſſen Nassau nothwendig Oestreich Oldenburg Plenum Preussen Prince Protocoll Puncte Rechte Redaction ReichsDeputations Reichsritterschaft Reichsstände Rheinbundes Sachsen sämmtlichen schen Schluß seyn ſich Sieur Sigung soll souverainen teut teutschen Bundes teutschen Staaten Teutschland Theil Unterthanen Unterzeichneten Verbindung Verfassung Verhältniß Verhältnisse Versammlung Verträge VirilStimmen vorbehalten vorigen Vorschlag ward Wien Wirtemberg zweiten Raths