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Deutsche Rechtsgeschichte.

XX

Deutsche Rechtsgeschichte.

Ein Grundriss zu Vorlesungen


von

Dr. Georg Frommhold,

a. o. Professor der Rechte an der Universität Greifswald.

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OCT 2 5 1921

Verlags-Archiv 2243.

VORWORT.

Die Klage, welche einst KRAUT in der Vorrede zu seinem vortrefflichen Grundriss zu Vorlesungen über das deutsche Privatrecht erhob, dass sich das Studium bei seinen Zuhörern fast allein auf die Repetition des Heftes, höchstens mit Vergleichung eines Lehrbuchs über dieses Fach, beschränkte, ist heute in weit höherem Grade hinsichtlich des Studiums der deutschen Rechtsgeschichte begründet. Während sich diese Wissenschaft nämlich in den gelehrten Kreisen einer stetig steigenden Antheilnahme erfreut, hat, wie bereits von verschiedenen Seiten, so erst kürzlich von EHRENBERG in seinem am 24. Januar d. J. in der juristischen Gesellschaft zu Wien gehaltenen Vortrage eindringlich hervorgehoben worden ist, das Interesse der Lernenden für die Entwicklung unseres Staats- und Rechtslebens mehr und mehr abgenommen und sich fast ausschliesslich dem positiven Rechtsstoff zugewandt. Die Ursachen dieser mit Recht für sehr bedenklich gehaltenen Erscheinung sind zum Theil sicherlich nicht minder wie ehedem auf dem Gebiete des Privatrechts zu suchen in der schweren Zugänglichkeit der Quellen, deren unübersehbare Fülle überdies den Anfänger entmuthigt und zurückschreckt. In der richtigen Erkenntnis dieses Uebelstandes ist denn auch in jüngster Zeit mit Erfolg der Anfang gemacht, durch Veranstaltung praktischer Schulausgaben die hei

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