Der aufrichtige und wohlerfahrne Schweizer-Bote: Welcher nach seiner Art einfältiglich erzält, was sich im lieben schweizerischen Vaterlande zugetragen, und was ausserdem die klugen Leute und die Narren in der Welt thun, Volume 111814 |
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... Herrn von Bothmer an . Die dänischen Truppen , un- gefähr 400 M. , welche daselbst lagen , blieben rubig ; jene nahmen ungefähr 400 königl . Vferde , eine fleisch ist nicht für Geld zu haben Eine heutige Verordnung befiehlt die ...
... Herrn von Bothmer an . Die dänischen Truppen , un- gefähr 400 M. , welche daselbst lagen , blieben rubig ; jene nahmen ungefähr 400 königl . Vferde , eine fleisch ist nicht für Geld zu haben Eine heutige Verordnung befiehlt die ...
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... Herrn J. Rudolf Meyer Vater von Aarau , aus vorwaltenden wichtigen Gründen , die Bedenk- zeit über den Antritt daheriger Verlassenschaft um drei Monate , also bis zum 1. April 1814 verlän gert ; welches anmit zur öffentlichen Kenntniß ...
... Herrn J. Rudolf Meyer Vater von Aarau , aus vorwaltenden wichtigen Gründen , die Bedenk- zeit über den Antritt daheriger Verlassenschaft um drei Monate , also bis zum 1. April 1814 verlän gert ; welches anmit zur öffentlichen Kenntniß ...
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... Herrn Landammanu von Reinhard . Zürich , den 1. Januar 1814 ... Der Zeitpunkt ist eingetretën , wo die Schweiz ich durch einen Zusammenfluß glücklicher Ereig niffe in den Stand gefeßt sieht , ihren Rang un ser den freien und ...
... Herrn Landammanu von Reinhard . Zürich , den 1. Januar 1814 ... Der Zeitpunkt ist eingetretën , wo die Schweiz ich durch einen Zusammenfluß glücklicher Ereig niffe in den Stand gefeßt sieht , ihren Rang un ser den freien und ...
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... Herrn Ritter von Lebzeltern , und an den Herrn Grafen von Capo d'Estria . Zürich , den 4 Januar . --- Freiheit und der Nube von Eurava verbändeten Vior marchen , in einem ungleich wichtigern Zeitpunkt und auf eine noch viel ...
... Herrn Ritter von Lebzeltern , und an den Herrn Grafen von Capo d'Estria . Zürich , den 4 Januar . --- Freiheit und der Nube von Eurava verbändeten Vior marchen , in einem ungleich wichtigern Zeitpunkt und auf eine noch viel ...
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... Herrn B. Herder in Frei burg wird hiermit der Auftrag ertheilt , die Teut . schen Blätter , wie selbe bis jest bei Herrn Brockhaus in Altenburg und Leipzig erschienen find , ferner fortzusehen , mit der Bedingung jedoch , daß felbe ...
... Herrn B. Herder in Frei burg wird hiermit der Auftrag ertheilt , die Teut . schen Blätter , wie selbe bis jest bei Herrn Brockhaus in Altenburg und Leipzig erschienen find , ferner fortzusehen , mit der Bedingung jedoch , daß felbe ...
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Common terms and phrases
Alliirten Armee aufrichtige und wohlerfahrene Ausländische Nachrichten baben Basel batte Bezirken Bundes Bundesverfassung Bürger Deputirten deſſen deutschen diefer dieſe drei Eidsgenossenschaft eidsgenössischen einige ersten fein Feind fich find folgende foll Frankreich Franzosen Freiburg Freiheit Frieden Fürsten Gallen ganze Gemeinde General Gesandten Glarus Graf groß große Rath Hand Haus heißt Helvetiens Herr Herzog hohen iſt Jahr jezt Kaiser von Rußland Kanton Aargau Kanton Bern Kanton Freiburg Kanton St Kanton Tessin Kanton Waadt Kanton Zürich Kongreß König Korps Krieg Land Landsgemeinde läßt Laufenburg Ldpr lich ließ Luzern machen Mächte Mann Marschall Minister Monarchen muß Napoleon neue Norwegen Oestreich öffentlichen Paris Prinz Recht Regierung Schafhausen schen Schweiz Schweizerboten schweizerischen Schwyz ſein ſeine ſich ſie Sigung ſind soll Solothurn Staaten Stadt Stände Tage Tagfahung Tagfaßung Theil Truppen unserer Unterwalden Vaterländische Nachrichten verbündeten Verfassung viel Volk Waadt ward weiß wieder Wien wohl Zofingen zwei
Popular passages
Page 312 - Der Spruch kann nicht weiter gezogen werden, und wird erforderlichen Falls durch Verfügung der Tagsatzung in Vollziehung gesetzt. Zu gleicher Zeit mit der Hauptsache, soll auch über die Kosten, bestehend in den Auslagen der Schiedsrichter und des Obmanns, entschieden werden. Die nach obigen Bestimmungen gewählten Schiedsrichter und Obmänner werden von ihren Regierungen des Eides für ihren Kanton, in der obwaltenden Streitsache, entlassen.
Page 311 - Maßregeln treffen. Im Fall einer plötzlichen Gefahr von außen mag zwar der bedrohte Kanton andere Kantone zur Hülfe mahnen, doch soll sogleich der Vorort davon in Kenntniß gesetzt werden ; diesem liegt ob, die Tagsatzung zu versammeln, welcher alle Verfügungen zur Sicherheit der Eidgenossenschaft zustehen. Der oder die gemahnten Kantone haben die Pflicht, dem Mahnenden Hülfe zu leisten.
Page 216 - Obmanns nicht vereinigen können und einer der Kantone darüber Beschwerde führen, so wird der Obmann von der Tagsatzung gesetzt, wobei aber die im Streit stehenden Kantone kein Stimmrecht haben. Der Obmann und die Schiedsrichter versuchen nochmals, den Streit durch Vermittlung...
Page 311 - Fall äusserer oder innerer Gefahr hat jeder Kanton das Recht, die Mitstände zu getreuem Aufsehen aufzufordern. Wenn in einem Kanton Unruhen ausbrechen, so mag die Regierung andere Kantone zur Hülfe mahnen, doch soll sogleich der Vorort davon benachrichtigt werden; bei fortdauernder Gefahr wird die Tagsatzung, auf Ansuchen der Regierung, die weitern Massregeln treffen.
Page 277 - Volk zu mir nahet, mit seinem Munde, und mit seinen Lippen mich ehret aber ihr Herz ferne von mir ist, und...
Page 312 - Pfad der Vermittlung beizulegen. -- Kann dieses nicht erreicht werden, so wählen die Schiedsrichter einen Obmann aus den Magistratspersonen eines in der Sache unparteiischen Kantons, und aus welchem nicht bereits einer der Schiedsrichter gezogen ist.
Page 74 - Brückengelder verbleiben in ihrem Bestand. Es können aber ohne Genehmigung der Tagsatzung weder neue errichtet noch die bestehenden erhöht noch ihr Bezug, wenn er auf bestimmte Jahre beschränkt war, verlängert werden.
Page 312 - Instruktionen stimmen. Jeder Kanton hat eine Stimme, welche von einem Gesandten eröffnet wird. Sie versammelt sich in der Hauptstadt des jeweiligen Vororts, ordentlicher Weise alle Jahre am ersten Montag im Heumonat, außerordentlicher Weise, wenn das Vorort dieselbe ausschreibt, oder auf das Begehren von fünf Kantonen.
Page 4 - Verband förmlich eingeladen. 3) Zu Beibehaltung der Eintracht und Ruhe im Vaterlande vereinigen sich die beitretenden Kantone zu dem Grundsatze, dass keine mit den Rechten eines freien Volkes unverträglichen Unterthanenverhältnisse hergestellt werden sollen. 4) Bis die Verhältnisse der Stände unter sich und die Leitung der allgemeinen Bundesangelegenheiten näher und fester bestimmt sind, ist der alteidgenössische Vorort Zürich ersucht, diese Leitung zu besorgen.