Schweizerische Rechtsfreund: Sammlung aller Seit der Bundesverfassung von 1874 erlassenen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse und Staasverträge, Volumes 7-8

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1883

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Popular passages

Page 47 - Der Bundesrath ist beauftragt, auf Grundlage der Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 17. Brachmonat 1874, betreffend die Volksabstimmung über Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse , die Bekanntmachung dieses Bundesgesetzes zu veranstalten und den Beginn der Wirksamkeit desselben festzusetzen.
Page 194 - Art. 8. Wenn das Individuum, dessen Auslieferung verlangt wird, in dem Lande, wohin es sich geflüchtet hat, wegen einer dort begangenen strafbaren Handlung in Untersuchung gezogen oder verurtheilt ist, so kann seine Auslieferung bis zur Verurtheilung und bis zur Vollziehung der Strafe verschoben werden. Ist es in dem gleichen Lande wegen privatrechtlicher Verbindlichkeiten, die es gegenüber von Privatpersonen eingegangen hat, verfolgt oder verhaftet, so soll die Auslieferung dennoch stattfinden;...
Page 36 - ... vorbereitet werde. Die Verordnung über die Einführung des Turnunterrichtes für die männliche Jugend (vom 16. April 1883) setzt sodann ua fest: Der Turnunterricht umfaßt sechs Jahre und erstreckt sich vom 10. bis und mit dem 15. Altersjahre, beziehungsweise über die entsprechenden Schuljahre und Kurse. Er gliedert sich in zwei Stufen, von denen in der Regel die erste das 10., 11. und 12., die zweite das 13., 14. und 15. Altersjahr in sich schließt. Auf beiden Stufen sind für den Turnunterricht...
Page 52 - Viehseuche und des Grades ihrer Bedenklichkeit, auch im eigenen Lande die aus den nicht verseuchten Gegenden desselben kommenden Thiere und Gegenstände der bezeichneten Art unterliegen. Es wird jedoch die Einfuhr solcher Thiere und Gegenstände nur über bestimmte Eintrittspunkte gegen Beibringung eines Ursprungszeugnisses und unter dem Vorbehalt gestattet werden...
Page 54 - Die Bewohner von nicht mehr als 5 Kilometer von der Grenze entfernt liegenden Ortschaften können die Grenze in beiden Richtungen zu jeder Stunde mit ihren eigenen, an den Pflug oder an ein Fuhrwerk gespannten Thieren überschreiten, jedoch nur zum Zwecke landwirthschaftlicher Arbeiten oder in Ausübung ihres Gewerbes und unter Beobachtung der bestehenden Zollvorschriften.
Page 37 - Auf beiden Stufen sind für den Turnunterricht jährlich im Minimum 60 Stunden zu verwenden. Art. 8. Der Unterricht ist nach methodischen Grundsätzen zu ertheilen. Die je einer Stufe zugetheilten Uebungsgebiete können daher nicht successive in Angriff genommen werden; sie gehen vielmehr einander parallel, und zwar unter gehöriger Abwechslung nicht nur von Stunde zu Stunde, sondern innerhalb einer Unterrichtsstunde selbst. Art. 9. Nach Anleitung und Maßgabe schon bestehender oder noch zu erlassender...
Page 141 - Erlaubnis ist nur dann zu versagen: 1. wenn gegen den Nachsuchenden Tatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, daß er das Gewerbe zur Förderung der Vollere!, des verbotenen Spiels, der Hehlerei oder der Unsittlichkeit mißbrauchen werde; 2. wenn das zum Betriebe des Gewerbes bestimmte Lokal wegen seiner Beschaffenheit oder Lage den polizeilichen Anforderungen nicht genügt.
Page 187 - Immunitäten genießen, welche daselbst den Konsuln gleicher Art und gleichen Ranges der meistbegünstigten Nation gewährt sind oder noch gewährt werden sollten. Man ist darüber einverstanden...
Page 53 - Tiere, welche sie auf die Weide bringen wollen, mit der Angabe der Stückzahl und der charakteristischen äußeren Merkmale derselben zur Verifizierung (Prüfung und Beglaubigung) vorlegen.
Page 54 - Zeugniss des Ortsvorstandes derjenigen Grenzgemeinde erforderlich, aus welcher das Gespann kommt, und im Falle des Durchzuges durch das Gebiet einer anderen Gemeinde auch eine Bescheinigung der letzteren, womit bestätigt wird...

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