H. Dr. Grünhut in Wien, ardente, den der Universität daselb als ein Zrüchen seiner grösten Hochachtung gewidmet Die Minifterverantwortlichkeit und der Staatsgerichtshof im Königreich Sachsen nebst einer vergleichenden Darstellung der bezüglichen Gesetzgebung ل 966 BES COMP Dorwort. 231 Als der Verfasser dieser Schrift im Jahre 1871 von der ersten Kammer der Königlich Sächsischen Ständeversammlung zum Mitgliede des Staatsgerichtshofes für das Königreich Sachsen erwählt worden war, bemühte sich derselbe, ein klares und deutliches Bild von den Obliegenheiten sich zu verschaffen, die er bei dereinstiger Ausübung seines Amtes werde zu erfüllen haben. Bei diesem Bestreben vermißte er einen Leitfaden, eine Schrift, die ihn schnell über das Wissenswertheste belehrte und ihn auf den gewünschten Standpunkt sezte. Das einschlagende Material ist im Königreich Sachsen in der Gesetzgebung ziemlich zerstreut und in der Verfassungsurkunde sowie in späteren Spezialgesehen vertheilt, die das frühere Recht theilweise abgeändert, theilweise ergänzt haben. Es galt nun, diesen Stoff zu sichten, zurechtzulegen und in ein System zu bringen. Dabei war es nöthig, um zu einer genauen sorgfältigen und zuverlässigen Auslegung der bezüglichen Geseze zu gelangen, auf deren Entstehung zurückzugehen und die Entwürfe derselben sammt den Motiven und den ständischen Verhandlungen einzusehen, zu prüfen und zu benußen. |