Die Freiheit des religiösen Bekenntnisses, der Vereinigung zu Religionsgesellschaften (Art. 30 und 31) und der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen Religionsübung wird gewährleistet. Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte... Fontes iuris ecclesiastici antiqui et hodierni - Page 264by Ferdinand Walter - 1862 - 599 pagesFull view - About this book
 | Friedrich Arnold Steinmann - Germany - 1849 - 764 pages
...gewährleistet. Der Genuß der bürgerüch» und staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig von de« religiösen Bekenntnisse. Den bürgerlichen und staatsbürgerlichen...Pflichten darf durch die Ausübung der Religionsfreiheit lein Abbruch geschehen. Art. 13. Die Religionsgesellschaften, sowie die geistlichen Gesellschasten,... | |
 | Prussia (Kingdom) - Law - 1850 - 678 pages
...3l.) und der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen Religionsübung wird gewährleistet. Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist...Ausübung der Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen. Artikel 13. Die Religionsqesellschaften , so wie die geistlichen Gesellschaften, welche keine Korvoralionsrechte... | |
 | Carl Weil - Constitutional history - 1850 - 274 pages
...gewährleistet. Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig von dem retigiösen Bekenntnisse. Den bürgerlichen und staatsbürgerlichen...Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen. Art. 13. Die Religions-Gesellschaften, so wie die geistlichen Gesellschaften, welche keine Korpo«ationsrechte haben,... | |
 | Theology - 1850 - 930 pages
...(Art. 28 und 29) und der gemeinsamen öffentlichen Religionsübung wird gewährleistet. Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist...unabhängig von dem religiösen Bekenntnisse. Den staatsbürgerlichen Pflichten darf durch die Ausübung der Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen.... | |
 | 1875 - 408 pages
...31.) und der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen Religionsübung wird gewährleistet. Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist...Ausübung der Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen, die vorstehend gedachten Grundsätze sowenig aufgehoben, als an denselben etwas geändert hat. Hiernach... | |
 | Johann Georg Krünitz - Agriculture - 1851 - 758 pages
...unabhängig von dem religiösen Bekenntnisse und derTheilnahme an irgend einer Neiigiönsgesellschaft. Den bürgerlichen und staatsbürgerlichen Pflichten...der Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen. Art. 12. Die evangelische und die Römisch-katholische Kirche, so wie jede andere Religionsgesellschaft,... | |
 | 1853 - 542 pages
...und der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen Ncligionsübung, wird gewährleistet. Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist...Ausübung der Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen. Indessen giebt schon dieser letzte Satz zu erkennen, daß die vorangestellte Freiheit des religiösen... | |
 | 1853 - 420 pages
...Religionsübung, wird gewährleistet. Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist unhängig von dem religiösen Bekenntnisse. Den bürgerlichen...Ausübung der Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen. Indessen giebt schon dieser letzte Satz zu erkennen, daß die vorangestellte Freiheit des religiösen... | |
 | Heinrich Friedrich Jacobson - Prussia (Germany) - 1854 - 246 pages
...31) und der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen Religionsübung wird gewährleistet. Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist...Bekenntnisse. Den bürgerlichen und staatsbürgerlichen Pslichten darf durch die Ausübung der Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen. Art. 13: Die Religionsgesellschaften... | |
 | Georg Friedrich Martens - Europe - 1855 - 722 pages
...unabhängig von dem religiösen Bekenntnisse und der Tlieilnahme an irgend einer Religionsgeeellschaft. Den bürgerlichen und staatsbürgerlichen Pflichten...Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen. — Art. 12. Die evangelische und die römisch-katholische Kirche, so wie jede andere Religionsgesellschaft... | |
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