Page images
PDF
EPUB

war anderer Meinung; sie fühlte es, daß der Doketismus noch nicht ausgeschlossen sei durch die Anerkennung der Gleichheit der Substanz des Leibes Christi mit dem unsrigen. Denn zu dem Johanneischen μὴ ὁμολογεῖν Ἰησοῦν ἐν σαρκὶ ἐληλυθότα (1 Sol. 4, 3) fiigt Solys carp ad Philipp. c. 7 bei: ὃς ἂν μὴ ὁμολογῇ τὸ μαρτύριον τοῦ χ. σταυροῦ, ix rov diaßóls loti; und Ignatius redet ep. ad Trall. c. 9, indem er bor Srrfebrer warut, sou Chrifie als dem, ὃς ἀληθῶς ἐγεννήθη ἔφαγέ τε καὶ ἔπιεν etc. Benn er aber, wie einige άθεοι fagent, mur τὸ δοκεῖν gelitten hat, warum bin ich denn gebunden? ich stürbe also vergeblich (ibid. c. 10). Die Lehre des Clemens, gegen welche auf solche Art das christliche Bewußtsein zum Voraus protestirt hat, beruht wefentlich auf der gnostischen Ansicht über das Verhältniß des Geistes zur Materie. Der leidenslose Logos kann nicht wahrhaft Mensch werden, um feine åráðuɑ nicht zu verlieren; es ist nur ein fremdes Leben, das er hienieden führt (S. 15). als ein är gros pawóμeros (S. 11); und indem diese Anschauungsweise in der Stelle Cohort. ad Gr. sich aufs stärkste ausspricht, bleibt ihr immer noch die Beweiskraft dafür, daß Cl. in Betreff der Leiblichkeit Christi doketisch gedacht habe. Dieses Doketische zeigt sich auch, wenn gleich auf andere Weise, bei Orige= nes. Er erklärt sich zwar gegen die, welche den Erlöser nur per phantasiam effen und trinken lassen (S. 16) und in ihrer Einbildung nur die Leidenslosigkeit festhalten (Comment. z. Ev. Joh.). Man ist ver

sucht, mit diesem Schlagwort zò anudès die Lehre des Clemens bezeichnet zu finden; aber die wunderliche Annahme einer Veränderlichkeit des Leibes Christi ist zu nahe mit der Lehre des Basilides oder der Basilidianer verwandt, als daß sie dem Vorwurfe, doketisch zu sein, entgehen könnte. Denn wenn nach der Lehre dieser Gnostiker Christus bei der Kreuzigung den Simon von Cyrene in seine eigene Gestalt, und sich in die Gestalt des Simon verwandelt, und dabeistehend die Juden verlacht: so ist das im Grunde nicht verschieden von der Meis nung, Christus habe sich nach Willkühr verändern können, so daß z. B. die Häscher ihn bei der Gefangennehmung nicht erkannten. Wo Chris stus zu einem Proteus gemacht wird und seinem Leibe Dualitäten, zuz geschrieben werden, welche dem menschlichen Leibe durchaus fremd find, da kann doch wahrlich, nicht von einem corpus vere humanum die Rede sein, und es muß die Behauptung festgehalten werden, daß auch Drigenes, obgleich er einen bedeutenden Fortschritt in der Ent= wickelung des Dogma von der Person Christi bezeichnet, die Realität der menschlichen Natur, die er selbst für diese Person in Anspruch nahm, nicht nach allen Seiten geltend gemacht habe.

Am Schlusse der Comment. führt Dr. G. zur Vergleichung die mit Clemens oder Origenes Lehre über den Leib Christi verwandten Ansichten des Hilarius von Piktavium, der Monophysiten, des Theodor Abukara, (Zeitgenossen des Photius), und des Philipp Harweng,

[ocr errors]

Freundes des h. Bernhard an. Ref. fügt, gleichfalls zum Schlusse, diesen Paralellen eine weitere bei, indem er auf Servede verweist, der über den Leib Christi auf eine an Origenes erinnernde Weise ges dacht hat. Wie nämlich Origenes annahm, daß von Zeit zu Zeit nach dem Willen Christi der Glanz der Herrlichkeit des Logos an seinem Körper leuchtete: so behauptet Servede eine Offenbarung der göttlichen Lichtsubstanz auf dem Angesichte Christi. Restit. christ. p. 109. Magna in ea facie, cum ipse volebat, apparebat divina majestas, cum in monte, tum in templo et alibi, ut solus ejus aspectus mira "efficacia videntes commoveret.

De symbolo apostolico. Quaestionum symbolicarum specimen 1. scripsit G. H. D. E. Koellner. Göttinger Weihnachtsprogramm für 1836- Gött. Dieterich. 32 S. 4.

[ocr errors]

Der Verf. beginnt mit der Bemerkung, daß troß der vielen Untersuchungen über das apostolische Symbol eine neue Behandlung dieses Gegenstandes in unserer endlich wieder für die Symbole sich mehr interessirenden Zeit durchaus nicht überflüssig sei, bei der Unkenntniß und Geringschägung des apostolischen Symbolums von Seiten vieler Theologen. Huc accedit, quod, quamvis jam prioribus temporibus plures de hujus symboli historia tam bene meruerunt, ut vix novi quid proferri possit, tamen vel hodie errores haud pauci de illo circumferuntur (S. 4). Ob lezteres richtig ist, läßt Ref. dahingestellt; was aber die Schwierigkeit, in dieser Sache Neues vorzubringen, betrifft, so bezeugt er, bei Hrn. K. allerdings sehr wenig Neues gefunden zu haben. Unter 8 Nummern handelt er seinen Gegenstand ab, Nr. 1 giebt die bekannte Tradition über die Entstehung des apost. S., wie sie zuerst bei Rufin erscheint und von da an sich in der katholis schen Kirche weiter ausbildete und im Glauben der Orthodoxen fixirte (S. 4 ff.). Nr. 2 stellt die Gründe zusammen, welche uns zu der Be hauptung berechtigen, daß diese Ueberlieferung eine Fabel ist (S. 7 ff.). Hier mußte auch auf die Stellen des N. T. Rücksicht genommen werden, welche man für das Vorhandensein einer regula fidei im apostel. Zeitalter angeführt hat. Denique et hoc recte contra traditionem illam afferatur, quod tam facile est cogitatu, quomodo exorta sit. (S. 10. Ein mißlicher Kanon, ganz in Strauß’scher Manier!) Da= her Hr. K. in Nr. 3 (S. 10 ff.) von der Entstehung der Tradition handelt: sie habe sich ziemlich früh in der latein. Kirche gebildet; als mögliche Grundlage dieser Bildung bietet sich an die Vermengung der Begriffe außolor, signum, tessera, formula confessionis (qua tesserae instar, fideles se ab infidelibus distinxerunt) und ovμßohn, collatio (id quod singuli apostoli contulissent); ferner der Ausdruck,,apostolisches Symbol", und der Wunsch, dem Symbol eine höhere, apostolische Autorität zu verschaffen. Nr. 4 erzählt das weitere Schick

sal der Tradition in der chriftlichen Kirche, ihre Bekämpfung (von L. Valla an) und Vertheidigung (neustens durch Lindberg). Die Nachweisung der Unrichtigkeit jener Ueberlieferung führt von selbst (Nr. 5) auf die Frage nach dem wahren Ursprung des apostol. S. Die älteren Ansichten hierüber werden zurückgewiesen. Wahrscheinlicher ist (Nr. 6) die jezt ziemlich allgemeine Annahme, es sei aus den Glaubensbekenntnissen der Täuflinge entstanden, wodurch die Grundlage (die trias Matth. 28) und die allmählige Vergrößerung desselben begreiflich wird. Es sollte nicht bloß Bekenntniß, sondern zugleich Hauptsumme der Lehre und des Glaubens, regula fidei sein (S. 16), und wurde dadurch das Glaubensbekenntniß der orthodoxen Kirche ge= genüber von Nichtchristen und Häretitern, besonders nachdem das neue nicänische Symbol zu Stande gekommen war, im Gegensaß zu welchem es nun den constanten Namen des apostol. S. erhielt. Das Ursprüngliche also ist die Taufformel Matth. 28. Die verschiedenen Kirchenlehrer vermehrten und veränderten die Formel nach ihren Ansichten und dem Bedürfnisse der Kirche. Nur die römische Kirche hielt das angenommene Symbol länger fest, Was die Ursprache betrifft, (S. 19), so waren die ersten Formeln ohne Zweifel griechisch. Die Frage, wie, wo und wann die Form des Symbols, welche gegen= wärtig in der christl. Kirche herrscht, entstanden sei (S. 20), wird (wie es übrigens schon z. B. von Walch, brev. theol. symbol. eccl. luth. geschehen), dahin beantwortet, daß das Symbol nach dem jezigen Texte nicht das altrömische, sondern das afrikanische, gallische und hispanische sei, so zwar, daß die röm. Formel in diesen Kirchen zum vorliegenden Texte umgebildet wurde, und in der neuen Gestalt nach Rom zurückkam. Daß diese Form vom trident. Concil Sess. III. (wo das Symbol als Schild gegen alle Häresieen" vorangestellt wurde), approbirt worden ist, wird nicht gesagt. Nr. 7 de fine et consilio symboli compositi (S. 21). Die Meinung, die Apostel haben es verfaßt der Lehreinheit oder des christlichen Volks wegen, ist mit der Tradition vom apostol. Ursprung gefallen. Die andere Annahme, es sei durchaus polemischer Natur und nach allen Theilen eine Opposition ge= gen verschiedene Keßereien, ist durch das Obige widerlegt; es ist ein ursprünglicher und ein späterer Zweck zu unterscheiden: jener beschränkte sich auf die Taufe; dazu kam aber allmählig die Tendenz, den Jubegriff des christlichen Glaubens im Gegensah gegen Nichtchristen und Häretiker kurz zusammenzustellen. Weniges ist bloß der Häretiker wegen beigeset; etwa: sanctam eccles. catholic. zur Ausschließung der Kezer (das cathol. gegen die Donatiften), und sanctorum communionem et remissionem peccat. gegen die Montanisten und Novatianer (S. 22. Etwas anders Walch 1. c.). Die leste Nummer (8) giebt geschichtliche Nachrichten über den verschiedenen Werth, den man in der Kirche auf das apost. S. gelegt hat: Augustin — Luther

"

sodann Calixt, der es zur Glaubensnorm für die protestant. Kirche erhoben wissen wollte. Bei der neueren und neuesten Zeit fällt sehr auf, daß Hr. K. weder Lessings, der ebenfalls auf diesen,Fels“ die Kirche zu bauen rieth, noch des Streits, den Delbrück durch den gleichen Vorschlag erregt hat, Erwähnung thut, obgleich dadurch Erörs terungen herbeigeführt worden sind, welche wohl Berücksichtigung vers dienten. Vergl. den Bericht nebst Glossen über Delbrück und seine Gegner", von Schott, in der Tübing. Zeitschr. 1829. III. Schließlich vernehmen wir das eigene Urtheil des Hrn. Verf. über den Werth dieses Symbols, eingeleitet durch eine, an Bretschneider sich ans schließende Widerlegung von zwei Auffäßen in der A. K. Z. 1834, von denen besonders der eine die Abrogation, desselben verlangt. Hr. K. bekennt: cum vetere ecclesia, iisque facimus, qui summum ei pretium tribuendum censent. Die wichtigsten Dogmen finden sich darin, in rein biblischer Sprache, ganz allgemein und unbestimmt ausgedrückt. Diese Unbestimmtheit hat besonders den Beifall des Verf., und es freut ihn, daß (S. 30) possunt singuli doctores eas doctrinas sibi depromere, quae ipsis maxime placcant. Sonderbar klingt die Vertheidigung des Symbols gegen den Vorwurf, daß es die wichtigsten Dogmen de redemtione, reconciliatioue et justificatione nicht ents halte (S.28). Perpendas, quaeso (meint Hr. K.) quantopere theologi dissentiant et de illis et de peccato originis, cui medendo illa /vulgo necessaria et fuisse et esse dicantur; item Christum ipsum vix dogmata, de quibus maxime litigatur, docuisse; denique et scripturam s. omnino pauca (?) et simpliciora de illis tradere, et ne haec quidem proprie accipienda esse (?) Also über die Erlösung lehrt · die Schrift nur Weniges, und auch dieses ist nicht eigentlich zu verste= hen! Uebrigens will Hr. K. nicht behaupten (S. 31), daß die Kirche nicht neben dem apostol. Symbol einer weiteren formula fidei bedürfe; bei seinem Eifer gegen alle näheren Bestimmungen des Glaubensinhalts durch das Symbol muß man dies für inconsequent halten; denn eine weitere formula fidei fann doch nur dazu dienen, das Unbestimmte des apostol. Symbols in ein Bestimmteres zu verwandeln. Im Symbol selbst unterscheidet er die später hinzugekommenen Theile von den ursprünglichen und wesentlichen; erstere können zum Theil nur durch rechte Interpretation der h. Schrift recht verstanden werden (Himmelfahrt, Sisen zur rechten Hand Gottes :c.), theils sind sie ganz zu ver werfen (descensus in inferna) (?) Das Ursprüngliche aber empfiehlt er nicht bloß zur Beibehaltung, sondern auch zur Berehrung (S. 32).

Aus dem Bisherigen wird hervorgehen, daß die Abhandlung we der durch Neuheit der Resultate, noch durch Vollständigkeit der ge= fchichtlichen Zusammenstellung sich`auszeichnet. -Im Uebrigen hätte Ref. von einer Universität wie Göttingen eine erträglichere Ausstattung ihrer Programme erwartet.

[ocr errors][ocr errors]

Historiae doctrinae de ratione, quae inter peccatum originale et actuale intercedit, pars continens Irenaei, Tertulliani, Augustini de hac doctrina sententias. Dissert. inaug, etc. von J. G. E. Duncker. Göttingen. Dieterich. 1837. 38 S. 8.

Wir werden zwar nicht zum Voraus in Kenntniß gefeßt von der Ansicht, welche der Verf. sich über die Erbsünde und ihr Verhältniß zur wirklichen Sünde angeeignet hat; aber aus der Tendenz, welche bei der Behandlung des geschichtlichen Stoffes überall durchblickt, läßt es sich leicht abnehmen, daß er die Erbsünde als Gesammtthat und Gesammtschuld des Geschlechts, die wirklichen Sünden aber, auch die erste Sünde Adams, als ihre mannichfaltigen Erscheinungen an den Individuen betrachtet. Jene Tendenz ist nämlich keine andre, als diese Ansicht so viel möglich schon ́ bei jenen Kirchenvätern vorzufinden, und in der stufenweisen Fortbildung des Dogma's, wie sie in Frenäus, Tertullian und Augustin geschichtlich vorliegt, seine allmählige Entwikfelung nach jenem Ziele nachzuweiseu. Augustin hat jenes Ziel quasi erreicht: doctrinam de ratione, quae inter actuale et originale intercedat peccatum, ad finem quasi perducit, diserte affirmans, actualia peccata ea esse, quae ad singulos homines referenda sint, originale vero illud peccatum, quod ad generis universitatem pertineat (S. 35). Aber auch schon bei Frenäus, und noch mehr bei Tertullian ist diese, wenn auch noch versteckter und weniger entwickelt, die Gründanschauung (S. 24). Es würde zu weit führen, wenn Ref. dem Verfasser im Einzelnen folgen und ihm nachweisen wollte, daß seine dogmatische Befan= genheit ihn gar vieles in den Worten der Kirchenväter finden läßt, was nicht darin liegt, daß die weite Fassung des Begriffs von dávatos bei Frenäus, gegenüber von denen, welche den leiblichen Tod oder das ,,Gepräge der Sterblichkeit“ darunter verstehen, nicht hinlänglich bes gründet, namentlich das positive Argument S. 7 unstatthaft ist, da ja Strafe Telixs auch beneficium sein kann, daß Tertullian das, was S. 24 als Summa seiner Lehre angegeben wird, nimmermehr als treue Darstellung seines Grundgedankens anerkennen könnte u. s. f. Ref. begnügt sich, anzudeuten, wie Hr. D. mit Augustin verfahren ist. Er zeigt, daß bei diesem Kirchenlehrer die Continuität und Einheit des Geschlechts Grundanschauung ist, und schließt hieran das Resultat, daß nach ihm die Erbsünde ad generis humani universitatem pertineat. Hier mußte aber immer als Hauptsache hervorgehoben werden, daß diese Einheit des Geschlechts dem Auguftin nur in der Weise der nas türlichen Abstammung von Adam und des zeitlichen Zusammenhangs mit ihm, und was die Sünde betrifft, nur in der freien Thatsünde des vorher sündlosen ersten Individuums, in quo omnes, zum Bes wußtsein gekommen war, und daß diese Betrachtungsweise bei ihm die Voraussetzung ist, auf welcher seine Lehre von der Erbsünde als Sache XX. Bd. 1. Hft

3

« PreviousContinue »