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mehr zu bevestigen in den Grundsäßen, und in der Auss übung der Pflichten, welche der göttliche Heiland die Menschen gelehrt hat." Ferner die Declaration der zu Aachen im Kongreß versammelten Mächte (Oestreich, Rußland, Preus ßen, Frankreich und Großbritannien) vom 15. Nov. 1818 aut sämmtliche europäische Höfe, darinnen noch weiter ausgesprochen ist: „Der Zweck dieser Verbindung ist eben so einfach, als wohlthätig und gros.. Sie ist auf keine neue politische Unternehmungen, auf keine Störung der durch die bestehenden Verträge geheiligten Verhält. nisse der Mächte gerichtet. In ihrem festen und ruhigen Gange, strebt sie nach nichts, als nach Aufrechthal tung des Friedens, und Gewährleistung aller der Verhandlungen, durch welche er gestiftet und bekräftigt worden ist 51).“

Nachdem man nun allgemein die Meinung hat,, daß der kirchliche Friede die Grundbedingung des politis schen Friedens ist, und bleibt, und die europäischen Mächte fest sich dafür alliirt haben, wie hier vorliegt,) „daß von ihnen keine Störung der durch die bestehenden Vers träge geheiligten Verhältnisse beabsichtigt werde," so unterliegt es wohl keinem Zweifel, daß während dermas ßen die alliirten Mächte überhaupt den Frieden, aus den vorstehend nachgewiesenen) Grundsäßen der heiligen Allianz, des zweiten großen europäischen Grundvertrags, F

aufrecht erhalten,' sie dadurch den bestehenden ältern und ersten großen europäischen Grundvertrag,. nämlich den westphälischen Frieden, nicht blos garantiren, sondern in der That beschüßen 52). Darüber

51) C. F. v. Schmidt-Phiseldeck a. a. D. S. 29, 295299 u. 302 ff.

52) Beweise dafür sind die Vermittelung des Vertrags wegen Griechenland vom 7. oder 8. August 1832 und des Völ-fer Vertrags wegen Belgien aus London vom 19. April 1839. Doch äußerte 14. Mai 1840 auch Minister Thiers

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sind nun wohl auch die erleuchtetsten und edelsten Bekenner beider christlichen Religionen in den teutschen Bundes-Staaten, einig im Geiste, und erkennen es, wo das Wort umarmt, während der Gedanke küßt, was der unvergeßliche Johannes von Müller 53) äußerte: es wird der mystische Wagen der Weltregierung unter unaufhörlichem Geprassel, Geschrei und Schnattern über den Ocean der Zeiten fortgeleitet. Bei jeder Schwingung, bei jeder Hes bung eines Rads, schallt von dem Geiste, der auf den gros ßen Wassern lebt, das Gebot der Weisheit: „Mäßigung und Ordnung!" Diese aus Erleuchtung Aufgeklärten, oder die Gesellschaft aller Denkenden in allen Welttheilen, welche nach Herder's Meinung, eine gesams melte sichtbare Kirche" geworden sind, geben sich auch freudig die Hände, dafür, zu einem rein menschlichen, und dadurch ächt christlichen Wirken, weil sie eingedenk der hehren Wahrheit verbleiben, daß Gott nicht ein Gott. der Trennung, der Uneinigkeit, sondern dès Friedens ist 54). Eben so stimmen sämmtliche doctrinelle Meis nungen (man vergleiche oben zu den Noten 35 u. 47) darinnen doch überein, daß der westphälische Friede als teuts sches Reichsgeseß, nach aufgelößtem teutschen Reiche, nicht mehr fortbestehe, daß aber Solches auch nicht erfors derlich sey, um als einer Quelle des teutschen Privatrechts und als Völker-Vertrag von Europa diesem Frieden noch authentisches Anerkenntnis beilegen zu können, ihn also,

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in der Deputirten - Kammer zu Paris: nach 25.Friedens-
Jahren, koche das Blut in den Adern Allgem. Zeitung aus
Augsburg vom 21. Mai 1840.

53) Geboren zu Schafhausen 3. Jan. 1752 und gestorben zu
Kassel 9. Mai 1809.

54) Man vergl. des Apostels Paulus erstes Sendschreiben an die Christen zu Korinth 14, 33. und beherzige noch die Worte:,,in necessariis, sive in magnis unitas, in dubiis libertas, et in omnibus caritas."

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ohne Reichsgeseß geblieben zu seyn, dennoch, wie es 12. Oct. 1839 zu München öffentlich und officiell, in Gegenwart Seiner königlichen Majestät von Bayern, und vor vielen hundert Zuhörern geschehen ist, (verglichen oben mit Note 5) als ein unantastbares Heiligthum, und eine heilige Wahrheit noch dermalen feierlich zu erklären. Die Ges schichte aller Zeiten, vor und nach politischen Stürmen, also Zeit und Erfahrung 55) werden, wann sich der teutsche Bund erst consolidirt und entwickelt hat, auch hierüber in Erfüllung gehen lassen, was die bekannten und wahs ren Worte aussprechen: ,,tandem bona causa triumphat, et vis vnita fortior!"

55) Nachdem die brennende und firchliche Frage über das, was Recht ist, wegen Ehen zwischen Katholiken und Protestanten, von allen Seiten und in mehreren teutschen Staa= ten 2c. untersucht, und nicht genügend beantwortet worden. ist, wird dieselbe zulezt vermöge der einzigen zwischen Katholiken und Protestanten bestehenden Norm aus tent= schem Bunde zu entscheiden seyn, welche darüber im westphälischen Frieden Instrum. Pac. Osnabr. V. 1. et 35. fich vorfindet.

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II.

Schlußbemerkungen über den Ausdruck: zwei oder drei christliche Religions-Parteien in teutschen Staaten," dann darüber: „ob der Papst die protestantische Kirche nicht wenigstens indirect anerkannt habe?, und noch weitere Ausführung über die Benennung der genannten Parteien, so wie über Secten - Namen und

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Wann es auf den Genuß von gleichen bürgerlichen und politischen Rechten, verschiedener christlichen Religionsparteien, ankommt, die in Teutschland vorhanden sind, so ist wohl vorerst erheblich und praktisch wichtig, ob zwei, oder drei dergleichen Parteien, gleicher Nechte sich zu erfreuen haben. Die früherhin schon, namentlich in teutschen Staaten, im Bēsize dieser Rechte gewesene Partei, war unstreitig die katholische. Erst auf Veranlassung des päpstlichen Bothschafters (Nuntius) Contareni, kam bekanntlich 1541 für diejenigen, welche Dr. Martin Luther's a) Lehrfäßen anhängig geworden waren, der

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a) Johannes Éck, auch Eccius sich nennend, gebohren mit dem Familien Namen Meyer, Doctor, Professor und Prokanzler in Ingolstadt, in feinen Obeliscis, ein Vorfechter Johann Tegels gegen Luther, gestorben zu Ingolstadt 10. Febr. 1543, hat die bekannte Bann-Bulle Papsts Leo wider Luther vers anlaßt, und den, nach seiner Meinung beschimpfenden Namen „Lutheraner" aufgebracht. Luther selbst jedoch äußerte, indem er gegen Empörung vermahnte: Hör und laß' dir sagen, zum ersten bitte ich, man wolle meines

Name,,Protestanten“ b) mehr auf. Hierauf sprachen der teutsche Reichsabschied vom J. 1543. §. 34 bis 36, dann vom J. 1555. §. 17. und vom J. 1556. §. 5. von zwei Religionen des teutschen Reichs, und zwar a) von der alten römisch-katholischen, dann b) von der Religion der augsburger Konfessions-Verwandten. Vor dem westphälischen Frieden, waren die Reformirten. noch nicht, also auch noch nicht öffentlich anerkannt, wie sich gründlich erweisen läßt c). Noch im I. 1625, mußten deswegen

Namens schweigen, und sich nicht, lutherisch, sondern Christen heißen. Was ist Luther? Ist doch die Lehre nicht mein, so bin ich auch für Niemand gekreuziget." J. M. Fleischner's Reichsversammlung zu Augsburg 2c. Nördlingen 1830. S. 137. ferner J. J. Vogel's Leben 2c. Johann Tegels 2c. Lepiz. 1727. S. 324. daun Paulus und Luther, ein Gruß an evangelische Brüder, Darmstadt 1824. b). J. S. Pütter's Grundriß der Staatsveränderungen des teutschen Reichs. Göttingen 1795. §. 73. S. 192. Dadurch fam 1648 synonym mit dem Ausdrucke,,augsburgische Kon= fessions - Verwandte die Benennung: Protestanten" in das Instrum. Pac. Osuabr Art. VII. §. 1. Darum ist auch dieser Name, der allenthalben in Teutschland eingebür= gert ist, der umschreibenden längern Benennung „augsburgische Konfessions - Verwandte" vorzuziehen.

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e) Estor in delin. jur. publ. ecceles. Protest. cap. 6. Pfan ner in hist. pac westphal. cap. V. § 38 seqq. In S. Altenburg wurde die Parität der Reformirten mit den augsburger Konfeff. - Verwandten, erst im Patente vom 16. März 1807., und im K. Sachsen, vi decr. 6. Jan, 1811, die noch nicht anerkannt war, gesezlich ausgesprochen. Die früheste Grundlage dafür enthält, außer dem Art. V. §. 38, welcher bereits genannt ist, noch Art. V. §. 30. et VII, § 1. Insrum. Pac. Osuabr. In Schweden war Solches bereits 1741 geschehen. Ein Gleiches erfolgte auf dieser Bahn, (wann auch Art. VII. §. 2. I. P. O. entgegen zu sprechen scheint) bennoch begründet auf Art. V. §. 30. I. P. O. für Grie

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