Page images
PDF
EPUB

Erleuchteten

Katholiken and Protestanten,

welche

aus Christenthum and Edelmuth, für Aufrechthaltung des allgemeinen Religions Friedens, verträglich fich beweisen,

mit

Gesinnungen innigster Verehrung

gewidmet

bom

Verfasser.

„Quod uni parti justum est, alteri quoque sit

justum."

Instrum. Pac. Osnabr. V. 1.

Vorrede und Einleitung.

Der westphälische Friede, wie der heilige Bund (Allianz), find allerdings Erscheinungen, die ein neues Zeitalter zur Folge hatten *). Beide haben ursprünglich ihre ganze Tiefe in göttli: chem Frieden, welcher bekanntlich der höchste, voll: kommenste, und deswegen der vernunftmäßigste

[ocr errors]

*) Epoche für Civilisation machten auch die Concordata Nationis Germanicae sive Principum cum sede apostolica de anno 1448, dann der Landfriede zu Augsburg vom Jahre 1548, und der Friede zu Aachen vom Jahre 1748, welcher Lestere den westphälischen Frieden erneuert und be stätigt; und die sämmtlich, würden sie mit einhundertjäh. riger Feier begangen, eben so in einem Jahre zu feiern wären, wie noch alljährlich am 8. August in Au g s = burg, der westphälische Friede als Festtag gefeiert wird. Das Jahr 1848 könnte dazu Gelegenheit darbieten.

ist. Der westphälische Friede, darinnen ein wohlthätiges Gleichgewicht zuerst einen Leib und eine organische Gestaltung bekam, demungeachtet leis der! oft von Vielen mißachtet, weil sie ihn geistig nicht kennen, oder nicht berücksichtigen wollen, und von noch Mehreren gar nicht gekannt, enthält die ersten, und zugleich ausreichenden Grundlagen, für die Stellung zwischen katholischer und protestantischer Kirche des Abendlandes, und namentlich für Teutschland. Er bezeichnete sothane Verz hältnisse weit genauer, und erkräftigte sie mit völ kerrechtlicher Garantie, welche bis jezt nicht aufgehoben ist, als Solches zuvor, jedoch ohne Garantie auswärtiger Mächte, durch königlich polnische Privilegien aus Wilna vom 16. Juni 1563, und zu Grodno 1. Juli 1568,,,für Gewissensfreiheit, und bürgerliche Rechte, von Christen aller Konfessionen und Kommunionen“, wie es in diesen Bestim mungen verlautet, einst wegen Polen geschehen war *). Mit vollem Rechte, nennt demnach die Ge:

*) Auf dem polnischen Reichstage hätte Solches durch ein eine ziges Veto verhindert werden können, allein auch selbst die acht gegenwärtig gewesenen katholischen Erzund Bischöfe, stimmten eben so ein, wie 1840 auf dem ungarischen Reichstage, die dortigen Erz- und Bischöfe, wegen einem Gesetze über die Kopulation von Ehen 2c. zwischen Katholiken und Protestanten, sich einstweilen und in ge=

[ocr errors]
[ocr errors]

schichte, den westphälischen Frieden, eben sowohl ein Meisterwerk, als der heilige Bund, nach des Freiherrn von Gagern Ansicht, ein Merkzeichen ist, für eine herannahende neue Zeit, oder eine neue Geschichtsphase, welche die größten Schlachten im Hintergrunde läßt, und sich bereits hierüber im Völker Vertrage wegen Griechenland vom 7. oder 8. August 1834, und über Belgien vom 19. April 1839, bewährt hat, übrigens auch dafür und dars über, wie im Art. I. Schuß für Religion, Fries den und Gerechtigkeit festgesezt ist, bisher ers wiesen hat. Geht man von diesem erhabenen Ges sichtspunkte aus; so verschwindet von selbst das Duns kel, welches dermalen wegen Fortdauer, oder gar Vergrößerung kirchlicher Wirren, und ihren Folgen,

wisser Beziehung nicht ausschlossen. Dermaßen erfolgten auf dem polnischen Reichstage vota unanimia. Man vergleiche des polnischen Grafen Valerian Krasinski Schrift Historical sketh of the rise, progress and decline of the reformation in Polland. London 1839. We= gen Ungarn ., vergleiche man die allgemeine Zeitung aus Augsburg vom 28. April 1840 . 591, und vom 25. Mai 1840 Seite 1166 f. Hingesehen selbst auf den westphälischen Frieden und spätere Tractate, welche fich auf ihn beziehen; so haben bekanntlich auch teutsche katholische Erz- und Bischöfe diese Verträge mit abge= schlossen 2c., was noch jest Viele geneigt dafür erhält.

« PreviousContinue »