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und nicht Revolutionen in Völkern betreffent, Schlüsse wegen Beibehaltung des Friedens „unter Christen“, allerdings ziehen lassen.

Der k. niederländische Staatsrath und Mitglied von der 1. Kammer der Stände - Versammlung des Großherzogs thums Hessen, Freiherr von Gagern der Aeltere, stellte im Laufe des Jahrs 1840, bei dieser Kammer den Antrag: dortige Staatsregierung zu ersuchen und zu bewegen: mit den teutschen Höfen ihrer Kategorie in reife Uebers. legung zu ziehen, ob es nicht gerathen sey, daß bei dem bestehenden System der fünf Mächte, die man die große Allianz nennt, und bei ihren Konferenzen und Verhandlungen, zufolge der Grundsäße, welche sie 1818 zu Aachen ausgesprochen haben, (man vergleiche die vors stehende Beilage Nr. 15.) die teutsche Nation — die Gesammtheit des Bundes nach der Analogie der speziellen Bevollmächtigung bei dem vorhin genannten Vorgange über Luremburg, durch die Kronen Oestreich und Preußen, vermöge General- Auftrags, jeder Zeit und in allen Vorkommenheiten, solange diese Anstalt besteht, einbegriffen verstanden und ausdrücklich vertreten werde." *) So trefflich diese Idee war, leider! sie blieb bis jezt uns benüßt.

*) Allgemeine Beitung aus Augsburg, vom 17. Mai 1840. S. 1101., dann dieselbe Zeitung, vom 27. Mai 1840. S. 1182. u. v. 28. Mai 1840. S. 1190.

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