| Franz Jakob Wigard - Constitutional history - 1848 - 858 pages
...Handlungen entscheidet das dort geltende Recht. XVI. Protest. 8 87. Jeder Protest muß durch «inen Notar oder einen Gerichtsbeamten aufgenommen werden....oder eines Protokollführers bedarf es dabei nicht. § 68. Der Protest muß enthalten: 1) eine «örtliche Nbschnft des Wechs.l« oder der Copie und aller... | |
| Prussia (Kingdom) - Law - 1849 - 556 pages
...vorzunehmenden Handlungen entscheidet das dort geltende Recht. XVI. Protest. Artikel 87. Jeder Protest muß durch einen Notar oder einen Gerichtsbeamten aufgenommen...oder eines Protokollführers bedarf es dabei nicht. Artikel 88. Der Protest muß enthalten: 1) eine wörtliche Abschrift des Wechsels oder der Kopie und... | |
| Baden (Germany) - Law - 1849 - 730 pages
...geltende Recht. XVl. Protest. Art. 87. Jeder Protest muß durch einen Notar oder einen Gerlchtsbeamten aufgenommen werden. Der Zuziehung von Zeugen oder eines Protokollführers bedarf es dabei nicht. Der Protest muß enthalten: 4. eine wörtliche Abschrift des Wechsels oder der Eopie und aller darauf... | |
| Johann Christian Noback - 1851 - 978 pages
...Anspruch nehmen will. (Art. 81.) — Jeder l*rtite$t mu« я durch einen Notar oder einen Gierichtsbeamten aufgenommen werden. Der Zuziehung von Zeugen oder...eines Protokollführers bedarf es dabei nicht. (Art. 87.) — Die Präsentation zur Annahme oder Zahlung, din Proteeterhcbung, die Abforderung eines Wechscl-Dupltcate,... | |
| 1853 - 542 pages
...Wechsel-Proteste. Die Vorschrift der Allg. deutschen Wechsel Ordnung Art. 88. No. 1. „Der Protest muß eine wörtliche Abschrift des Wechsels oder der Copie...aller darauf befindlichen Indossamente und Bemerkungen enthalten," ist auf die Feststellung der Identität des protestirten Wechsels und des im Regreßwege... | |
| Austria - Law - 1856 - 374 pages
...vorzunehmenden Handlungen entscheidet das dort geltende Recht. XVI. Protest. Art. 87. Jeder Protest muß durch einen Notar*) oder einen Gerichtsbeamten") aufgenommen...Protokollführers bedarf es dabei nicht. Art. 88. Der Protest muß enthalten: 1. eine wörtliche Abschrift des Wechsels oder der Copie und aller darauf befindlichen... | |
| 1857 - 644 pages
...damit übereinstimmende Urkunde ausgefertigt und unter Beifügung des Gerichtssicgels unterzeichnet., Abschrift des Wechsels oder der Copie und aller darauf befindlichen Indossamente und Bemerkungen. Ort und Datum der Fertigung, Gcrichtssiegel, Unterschrift des Gerichtsbeamten. , . Im Falle einer Ehreuanncchme... | |
| 1868 - 586 pages
...eä. IV. S, 401. ausgesprochenen Ansicht hat die Bestimmung der ADWO. §. 88 unter 1, daß der Protest eine wörtliche Abschrift des Wechsels oder der Copie...aller darauf befindlichen Indossamente und Bemerkungen enthalten muß, den Zweck, Vorschriften über die Art und Weise, wie die Protesturkunde als ein Beweismittel... | |
| W. Heyden - 1864 - 76 pages
...werden. Der Zuziehung von Zeugeu oder eines Protokollführers bedarf es dabei uicht. Der Protest muß enthalten: 1) eine wörtliche Abschrift des Wechsels oder der Copie und aller darauf besindlichen Indossamente und Bemerknngen. 2) den Namen oder die Firma der Personen , sür welche und... | |
| 1871 - 534 pages
...E. wider G. (Rep.-Nr. 63. 1870) führt aus : Nach Artikel 88 der Wechsel-Ordnung muß jeder Protest enthalten: 1) eine wörtliche Abschrift des Wechsels...darauf befindlichen Indossamente und Bemerkungen. In dem, mit dem Klagewechsel überreichten Protest, 6. d. Ratibor, den 22. August 1870, ist der Inhalt... | |
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