Repertorium der Abschiede der eidgenössischen Tagsazungen, Volume 1

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K. J. Wysz., 1886

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Contents

Verhältnisse der Schweiz zum apoſtoliſchen Stuhle zu Rom
96
Verhältnisse der Schweiz zum Königreich Großbritannien und Frland
97
Verhandlungen mit dem Ausland betreffend die gegenseitige Regulirung ver schiedener gerichtlicher und polizeilicher Verhältnisse 101102
101
Schweizerische Grenzverhältniſſe 102104
102
Grenzverhältnisse zwischen der Schweiz und der cisalpiniſchen Republik später Königreich Italien
103
E Grenzverhältnisse zwischen der Schweiz und dem Großherzogthum Baden
104
Maßregeln zu Behauptung und Vertheidigung der schweizerischen Neutralität und der Unverlezlichkeit des Gebietes der Schweiz 105119
105
Kantonsverfaſſungen 119142
119
Niederlegung der Kantonsverfaſſungen in das eidgenöſſiſche Archiv
120
Loskauf der Zehnten und Grundzinse in den Kantonen 121122
121
Angelegenheiten des Kantons Schwyz 122123
122
Angelegenheiten des Kantons Unterwalden 123124
123
Angelegenheiten des Kantons Zürich 124125
124
Angelegenheiten des Kantons Bern
126
Angelegenheiten des Kantons Schaffhausen
127
Angelegenheiten des Kantons St Gallen 134135
134
Angelegenheiten des Kantons Graubünden 135138
135
Angelegenheiten des Kantons Thurgau
138
Angelegenheiten des Kantons Waadt 139141
139
Mißbrauch der Publicität in Hinsicht auf diplomatische Acten und Verhand lungen 141142
141
6872 Confeffionelle und kirchliche Verhältnisse 143152
143
Eidgenössischer Bettag 146147
146
Klöster in der Schweiz 147150
147
Collaturrechte zu geistlichen Pfründen 150152
150
Collegium Borromæum Helveticum zu Mailand 152153
152
7383 Schweizerisches Militärweſen 153166
153
Organisation des schweizerischen Bundesheeres 155158
155
Bearbeitung verschiedener Militärreglemente 158159
158
Strafgesezbuch für das Bundesheer 159161
159
Concursrecht in Fallimentsfällen 179180
179
Effecten eines Falliten die als Pfand in einem andern Kantone in Creditors Händen liegen 181182
181
Gegenseitige Stellung der Zeugen in Civilsachen
182
B Polizeiliche Verhältnisse 183199
183
Gegenseitige Stellung der Fehlbaren in Polizeifällen
191
Ertheilung von Reisepässen und Formular derselben 194 195
194
Bettelbriefe und Steuersammler 195196
195
Gleichförmigkeit in Maß und Gewicht 196197
196
Gesundheitspolizeianſtalten 197199
197
Bürgerrechtliche Verhältnisse 199229
199
Niederlaſſungsverhältniſſe 201205
201
Formular der Heimathscheine 206208
206
Verschiedene bürgerliche Verhältnisse der Niedergelassenen 208211
208
Heimathrecht der in einen andern Kanton einheirathenden Schweizerinnen 211212
211
Ehen zwischen Katholiken und Reformirten 212213
212
Folgen gemischter Ehen in Hinsicht auf die Religion der aus denselben ent sprungenen Kinder
213
Folgen der Religionsänderung in Bezug auf Land und Heimathrecht 214215
214
Ehegerichtliche Verhältnisse 215218
215
Eheeinsegnungen und Copulationsscheine 218221
218
Heimathlosigkeit zumeist wegen Religionsänderung 222229
222
Juden 228229
228
u 113 Arbeiten der Liquidationscommiſſion 230251
230
Liquidation der verschiedenen von der Regierung der helvetischen Republik aus geübten Regalien und Uebergabe der leztern an die einzelnen Kanton...
233
u 115 Zollwesen 252274
252
G Bern 258260
258
P St Gallen 264265
264
S Thurgau 270271
270
Regulirung der Unterhandlungen einzelner Kantone mit benachbarten Staaten
655

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Page 786 - Benehmens gegen alle Staaten zur Grundlage, zum Zweck und zur Wirkung hatten, es als ihre heilige Pflicht ansehe, sich in dem gegenwärtigen Krieg vollkommen neutral zu verhalten und die Neutralität gewissenhaft und unparteiisch gegen alle hohen kriegführenden Mächte zu beobachten.
Page 506 - Gränzen vornehmen dürfte, gehen ohne Verlust und Nachtheil der im deutschen Reiche gelegenen Zugehörden ihrer geistlichen Stiftungen vor sich, ausschließlich dessen, worüber anders verfügt worden ist; und ein Gleiches wird für die, deutschen geistlichen Stiftungen zustehenden Zugehörden in Helvetien festgesetzt. Alle und jede Gerichtsbarkeit eines Fürsten, Standes oder...
Page 506 - Alle und jede Gerichtsbarkeit eines Fürsten, Standes oder Mitglieds des deutschen Reichs in dem Bezirke des helvetischen Territoriums hört künftig auf, gleichwie alle Lehnherrlichkeit und alle bloße Ehrenberechtigung. Das Nämliche hat in Ansehung der schweizerischen, im Umfange des deutschen Reiches liegenden Besitzungen statt.
Page 478 - Sie übernehmen gegenseitig die Gewährleistung für ihre Verfassung, ihr Gebiet, ihre Freiheit und Unabhängigkeit, sowohl gegen auswärtige Mächte als gegen die Angriffe eines Kantons oder einer besondern Partei. 2. Die Truppen- und Geldbeiträge, welche für die Vollziehung dieser Gewährleistung erforderlich sein möchten, werden von jedem Kanton nach folgenden Verhältnissen geliefert.
Page 787 - Die Freiheit und Unabhängigkeit des Vaterlandes zu bewahren, seine gegenwärtige Verfassung zu behaupten, das ist der einzige aber große Zweck aller unserer Anstrengungen.
Page 559 - Nach sorgfältiger Erörterung der gegenseitigen Ansprüche , und der in Ansehung derselben einem jeden Theile zu statten kommenden Gründe, ist man beiderseits über folgende Punkte einig geworden: 1) Landesgrense.
Page 506 - Bestimmung übrig bleiben dürften. § 29. Die helvetische Republik erhält zur Vergütung ihrer Rechte und Ansprüche auf die von ihren geistlichen Stiftungen abhängigen Besitzungen in Schwaben, über welche durch die vorhergehenden Artikel disponirt worden ist: das Bisthum Chur, hat aber für den Unterhalt des Fürstbischofs, des Kapitels, und ihrer Diener zu sorgen; sodann die Herrschaft Trasp. Auch...
Page 491 - Die Güter, die vormals den Klöstern zugehörten, sollen ihnen wieder zugestellt werden, sei es, daß diese Güter in dem nämlichen oder in einem andern Kanton gelegen seien.
Page 194 - Verwiesenen, vorzüglich wenn es Landesfremde sind , sollen von der Polizeibehörde des Kantons, wo sie aufgegriffen worden, wo möglich über die Grenze der Eidgenossenschaft gebracht; falls aber deren Wegschaffung über die Grenze nicht möglich wäre, diese Verwiesenen wiederum dem Kanton zugeführt werden, welcher die Verbannungsstrafe gegen sie ausgesprochen hat; die Signalisierten hingegen, deren Arrestation verlangt wird, sollen derjenigen Behörde ausgeliefert werden, von der sie ausgeschrieben...
Page 69 - Zehnten und Domainen, Güter und Einkünfte an sich zu lösen , welche sowohl dem Kaiser, den Fürsten und Ständen des Reichs , als den säcularisirten geistlichen Stiftungen , fremden Herrschaften und Privatpersonen im ganzen Umfange des helvetischen Gebiets zustehen. Jene...

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