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1902

Beilage 4.

Programm für die Prüfung zum Bootsmanne.

Die Prüfung ist eine schriftliche und mündliche. Zweck der schriftlichen Prüfung ist, sich zu überzeugen, ob der Candidat in einer der landesüblichen Sprachen schreiben kann. Die zu stellende Aufgabe hat sich daher auf das Schreiben eines einfachen Briefes zu beschränken.

Die mündliche Prüfung besteht aus einer summarischen Beantwortung von Fragen, und zwar:

über die Pflichten des Bootsmannes,

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das praktische Manöver und die Stauung der Ladung, Takelungskunde und Kraftarbeiten,

Ankermanöver und Vertäuungsarbeiten,

die Kenntnis der internationalen Vorschriften zur

Verhütung von Zusammenstössen auf See.

Wird der Candidat nur für die Eigenschaft als Bootsmann von Dampfschiffen geprüft, so sind die Fragen nur mit Beziehung auf diese Schiffsgattung zu stellen.

Die Commission ist ermächtigt, den Candidaten auch praktisch zu erproben.

Beilage 5. 1902

Programm für die Prüfung zum Schiffer der kleinen Küstenfahrt.

Die Prüfung ist eine schriftliche und mündliche. Der Zweck der schriftlichen Prüfung ist, sich zu überzeugen, ob der Candidat in einer der landesüblichen Sprachen schreiben kann. Die zu stellende Aufgabe hat sich daher auf das Schreiben eines einfachen Briefes zu beschränken.

Die mündliche Prüfung besteht aus einer summarischen Beantwortung von Fragen, welche folgende Gegenstände betreffen:

a) Praktische Handhabung des Compasses und des Logges;
b) Ausrüstung und Manöver von Segelschiffen der kleinen
Küstenfahrt, Regeln über die Stauung der Ladung;
c) Kenntnis der internationalen Vorschriften zur Verhütung
von Zusammenstössen auf See;

d) allgemeine Kenntnis der Küsten und Häfen, der wich-
tigsten Leuchtfeuer und der vorherrschenden Winde in
den Gewässern innerhalb der Grenzen der kleinen Küsten-
fahrt an Hand einer Seekarte;

e) Kenntnis der Bestimmungen der Schifffahrtsgesetze und Verordnungen, welche sich auf die kleine Küstenfahrt beziehen;

f) Kenntnis der Handhabung der für die Schiffe der kleinen Küstenfahrt vorgeschriebenen Arzneitasche oder des Arzneikastens und der ersten Hilfeleistung bei Unglücksfällen.

Die Commission ist ermächtigt, den Candidaten auch praktisch zu erproben.

1902

Beilage 6.

Programm für die Prüfung zum Schiffer der grossen Küstenfahrt.

Die Prüfung ist eine schriftliche und mündliche.

1. Schriftliche Prüfung.

Die schriftliche Prüfung besteht in der Lösung von zwei Schifffahrtsproblemen und in der Ausarbeitung eines Aufsatzes über maritime oder Handelsangelegenheiten mit Berücksichtigung von Seerechtsfragen, welche das Schiff berühren. Zur Lösung können folgende Probleme gegeben werden, und zwar aus jeder Gruppe eines.

Gruppe I.

1. Bestimmung des Ankunftspunktes, wenn der Abfahrtspunkt und der zurückgelegte Weg nach Curs und Distanz und ein eventueller Strom gegeben sind. (Der gegebene Curs ist ein Compasscurs.) Das Logglas zeigte.. Secunden.

2. Curskoppelung.

3. Bestimmung der Zeit des Hochwassers.

4. Bestimmung der Compassdeviation:

a) Aus Azimuth- und Höhenbeobachtungen der Sonne; b) aus Amplituden-Beobachtungen;

c) mit Azimuthaltafeln.

Gruppe II.

1. Bestimmung des Mittagspunktes aus einer am Vormittag beobachteten Höhe der Sonne und aus einer Meridianhöhe derselben.

2. Bestimmung des Schiffsortes aus einer für die Längenrechnung geeigneten Höhe der Sonne und aus einer Polarsternhöhe.

3. Bestimmung des Schiffsortes aus zwei zu beliebigen Zeiten beobachteten Höhen der Sonne ausserhalb des Meridians.

NB. Bei der Lösung einer jeden dieser Aufgaben hat der Candidat durch eine Handskizze deren graphische Construction zu erläutern.

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