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nach Zonen, Jahreszeiten, Tagesstunden und dem Zustande 1902 der Atmosphäre erweisen. Vorsichtsmaassnahmen für die Schiffsbemannung.

3. Angabe derjenigen Ladungen, welche durch ihre Natur den Gesundheitszustand ungünstig beeinflussen; ferner derjenigen Ladungen, welche durch Vorkommnisse während der Reise schädlich werden können; Maassnahmen, welche in beiden Fällen zu treffen sind, eventuell schon vor oder während der Verladung. Selbstentzündung der Ladung oder der Kohlenvorräthe.

4. Die Schiffsluft und die Mittel der Verbesserung derselben. Die Luft bewohnter Räume. Ursachen der Luftverderbnis in denselben. Luftwechsel. Nöthiger Luftraum in den Unterkunftslocalen. Einflüsse des Soodwassers, der Soodgase, der Ladung, des Proviants und der Kohle auf die Schiffsluft, Einfluss des Baumaterials und des Schiffstyps. Ventilation nach verschiedenen Arten (natürliche, künstliche, Windsegel, Windfänge, Aspiratoren, Propulsion, Flügel- und SchraubenVentilatoren). Die Fäulnis, ihre Grade und Wirkungen, Verhältnisse und Mittel, welche dieselbe begünstigen, beschleunigen, verzögern und hemmen, mit specieller Anwendung auf die Lebensmittel.

5. Vorsichten bei der Beschaffung von Getränken, Aufmerksamkeit auf Verfälschungen und bei Aufbewahrung derselben im allgemeinen. Das Trinkwasser. Filtriren und Klären desselben; die Wasserbeschaffung, Vorsichten hiebei. Art der Erkennung der Reinheit des Wassers. Aufbewahrung des Wassers. Destillation von Seewasser.

6. Animalische Nahrungsmittel. Gesundheitszeichen der zur Schlachtung bestimmten Thiere. Vorsichten wegen der Thiere vor und nach ihrer Schlachtung. Behandlung des Fleischproviants. Einsalzen, Räuchern, Pökeln. Salzlake. Conservirung des Fleisches durch Kälte. Charakteristische Merkmale für infectiöse Krankheiten des Schlachtviehes, insbesondere Milzbrand, Maul- und Klauenseuche, Rinderpest. Tuberculose (Perlsucht und hochgradige Abmagerung). Strahlenpilz (Actinomycose). Finnen. Trichinen. Blasenwürmer (Echinococcus). Milch. Butter. Käse. Thierfette. Eier. Fleischconserven. Verfälschungen der Nahrungsmittel.

7. Vegetabilische Nahrungsmittel. Getreide, Mehl, Brot. Erzeugung und Aufbewahrung. Verderbnis des Brotes. Schiffs. zwieback. Reis. Hülsenfrüchte. Kartoffeln. Gemüse. Speiseöle. Kochsalz. Zucker. Gewürze. Conserven. Verfälschungen der Nahrungsmittel.

8. Der Wein, das Bier, die spirituösen Getränke, der Essig, der Kaffee und der Thee. Der Nutzen dieser Getränke und die Wirkungen ihres Missbrauches. Der Tabak.

1902

9. Hygienische Anordnung, Eintheilung und Einrichtung der verschiedenen Schiffsränmlichkeiten. Cabinen, Zwischendeck, Combüse, Proviantkammer. Schiffsspital, Isolirräume, Aborte, Kühlkammer. Kessel- und Maschinenraum. Vorsichtsmaassnahmen bei Massentransporten.

10. Allgemeine Kenntnisse über das Knochengerüst des Menschen.

11. Die wichtigsten Weichtheile, welche sich in jeder der drei Körperhöhlen (Kopf, Brust und Unterleib) vorfinden und über deren Functionen. Der Blutkreislauf. Das Nervensystem im allgemeinen.

12. Die Anschaffung, Aufbewahrung, die allmähliche Wiederergänzung und Bewachung der Schiffsapotheke in Bezug auf die bestehenden Vorschriften; Vorsichten, damit kein unpassender und gefährlicher Gebrauch der Arzneimittel vorkomme.

13. Angabe der Wirkung der Arzneimittel für den innerlichen Gebrauch, welche in der Schiffsapotheke vorhanden sein müssen, und die Fälle, in welchen dieselben verabreicht werden. Angabe derjenigen Gegenstände, welche ausser den Arzneien in der Schiffsapotheke enthalten sein müssen. Umstände für deren Benutzung und Verwendungsweise.

14. Angabe der Wirkung der Arzneimittel der Schiffsapotheke für den äusserlichen Gebrauch. Fälle, in welchen diese angewendet werden.

15. In welchen Fällen ist die Desinfection am Schiffe angezeigt oder vorgeschrieben. Die Desinfections-Vorschriften. Durchführungsweise derselben. Verschiedene Desinfectionsmittel. Nöthige Menge derselben.

Gruppe II.

1. Wie muss man bei der Untersuchung der Kranken vorgehen, wie, um zu erkennen, ob Irreführungen (Simulationen) oder wirkliche Krankheiten vorliegen.

Allgemeine Regeln für die Behandlung von Krankheiten mit Rücksicht auf die Schwere des Leidens.

2. Erkennungsweise der schweren fieberhaften Krankheiten und die bezüglichen Vorkehrungen. Behandlung der Malaria oder des Sumpffiebers.

3. Art der Erkennung, in welcher der drei Körperhöhlen (Kopf, Brust oder Unterleib) die Krankheit ihren Sitz hat.

4. Angabe der wichtigsten Merkmale epidemischer und ansteckender Krankheiten. Die asiatische Beulenpest, das gelbe Fieber, die asiatische Cholera, die Blattern und der Typhus.

5. Maassregeln, welche zu ergreifen sind, wenn man sich 1902 in von epidemischen oder endemischen Krankheiten erfassten Ländern oder Häfen befindet. Verhalten im Falle als sich solche auch am Bord entwickeln würden. Kenntnis der Quarantäne- und Isolirungsvorschriften.

6. Hauptsächliche Maassregeln bei der Behandlung von Geschlechtskrankheiten und speciell der syphilitischen Krankheiten. Vorsichtsmaassregeln gegen Uebertragung und Weiterverbreitung derselben am Bord.

7. Allgemeines über Hautkrankheiten und deren Behandlung. Uebertragbarkeit, Ansteckungsfähigkeit, Vorsichtsmaassregeln.

8. Eigentliche Berufskrankheiten der Seeleute. Vorsichtsmaassregeln zu deren Verhinderung, Abwehr und Bekämpfung. Der Scorbut. Der Nachtnebel. Anämische und gastrische Störungen in den heissen Klimaten. Sonnenstich. Augenerkrankungen. Erkrankungen, welche durch die Eigenthümlichkeiten des Seemannsberufes bedingt sind. Einfluss von Wind, Kälte, Regen und Nässe. Gicht, Rheumatismus, diverse Katarrhe, Erkrankungen, verursacht durch Kraftarbeiten und Heben schwerer Lasten oder langes Rojen.

9. Gesundheitliche Gefahren, die sich aus dem Maschinenbetriebe ergeben können. Hohe Temperaturen, jähe Abkühlung. Schweisse. Schwächung des ganzen Organismus. Durst. Fremdkörper in Augen und Ohren. Lungen affectionen. Gelenksleiden, Nierenentzündungen. Schutzvorrichtungen im Maschinenbetriebe. Hilfeleistung in Fällen von Erschütterungen durch Fall oder Stoss; in den Fällen von Brandwunden.

10. Die Erkennung und Behandlung von Vergiftungen. Gegenmittel. Biss giftiger Thiere (Schlangen, Skorpione, wüthender Thiere).

11. Hilfeleistung für in das Wasser gefallene Personen, für Ertrunkene, für Erfrorene, vom Blitze oder Hitzschlage (Sonnenstiche) getroffene Personen, für Erstickte, Erwürgte. Allgemeine Unterscheidungsweise des wirklichen vom scheinbaren Tode. Behandlung des acuten Alkoholismus. Schwerer Rausch und Delirium tremens. Plötzliche Geistesstörungen und deren Behandlung.

12. Untersuchung und Hilfeleistung im Falle von Verletzungen und Wunden, speciell bei tief eindringenden oder durchbohrenden oder Fremdkörper enthaltenden Wunden, bei Hämorrhagien, Blutverlusten. Erkennung und Aufsuchen der Ursache der Blutverluste, Fälle von Blutvergiftung und deren Behandlung. Antiseptische Wundbehandlung und deren Hilfs. mittel. Vorsichtsmaassregeln des Behandelnden zum Schutze des Verletzten und zu eigenem Schutze gegen eine Infection.

1902 13. Erkennung und Behandlung der Verrenkungen und Beinbrüche, sowie des Fingerwurmes (Panaritium).

14. Allgemeine Begriffe über die Hernien, Eingeweidebrüche und Vorlagerungen. Die bezügliche Behandlung. Hilfeleistung bei Harnverhaltung.

15. Die Hauptgrundsätze, welche bei der Pflege Schwerkranker zu beobachten sind. Beihilfe bei Geburten.

Beilage 8. 1902

Programm für die Prüfung zum Schiffer weiter Fahrt.

Die Prüfung ist eine schriftliche und mündliche.

1. Schriftliche Prüfung.

Die schriftliche Prüfung besteht in der Lösung von drei Schifffahrtsproblemen, und zwar eines aus der ersten und von zweien aus der zweiten Gruppe, ferner in der Ausarbeitung eines Aufsatzes über maritime oder Handelsangelegenheiten mit Berücksichtigung von Seerechtsfragen, welche das Schiff berühren.

Zur Lösung können Probleme nach dem nämlichen Fragenprogramme gegeben werden, wie laut Beilage 7 für die Prüfung zum Steuermanne vorgeschrieben.

2. Mündliche Prüfung.

Die mündliche Prüfung umfasst folgende Gegenstände: A. Nautik, theoretischer Theil. Eine Prüfung in diesem Gegenstande findet nur dann statt, wenn die schriftliche Prüfungsarbeit aus Nautik Zweifel darüber aufkommen lässt, ob der Candidat den Gegenstand zur Genüge beherrscht. B. Nautik, praktischer Theil.

C. Schiffskunde und Manöver.

D. Vorschriften zur Verhütung von Zusammenstössen auf See und Kenntnis des internationalen Signalsystems.

E. Seerecht.

F. Maritime Meteorologie und Oceanographie.

G. Handelsgeographie.

Die Commission ist ermächtigt, den Candidaten auch praktisch zu erproben.

Die Anzahl der aus jedem Gegenstande an den Candidaten zu richtenden Fragen bleibt dem Ermessen des Präses überlassen.

Bei der mündlichen Prüfung können folgende Fragen gestellt werden:

Für die Gegenstände A, B, C, D und E nach dem nämlichen Fragenprogramme wie laut Beilage 7 für die Prüfung zum Steuermanne vorgeschrieben.

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