Page images
PDF
EPUB

Dr. Karl Strupp, Urkunden zur Geschichte des Völkerrechts. 1. Bd.: Bis zum Berliner Kongreß 1878, XVIII u. 410 S. 2. Bd. Vom Berliner Kongreß bis 1911, VIII u. 539 S. Gotha, F. A. Perthes, 1911.

36 Mk.

Ergänzungsheft: A. Politische Dokumente zur Marokko-, Tripolis- und persischen Frage. B. Urkunden nichtpolitischen Inhaltes: Schiedsgerichtsverträge. VIII, 106 u. VIII S. Gotha, F. A. Perthes, 3,60 Mk.

1912.

Dr. Karl Strupp, Völkerrechtliche Fälle zum akademischen Gebrauch und Selbststudium. III u. 42 S. Gotha, F. A. Perthes, 1909. - 1,20 Mk. In zutreffender Erkenntnis eines bestehenden starken Bedürfnisses hat der Verfasser sich in den „Urkunden" die Aufgabe gestellt, für geschichtliche Erfassung des Völkerrechts durch Vereinigung bedeutsamer Urkunden Grundlagen zu schaffen. Caeca sine historia jurisprudentia. Das gilt trotz des in der Tagespresse, ja auch oft von Politikern, Diplomaten und Juristen heute einseitig vertretenen modernen, das heißt der Zukunft zugewendeten Charakters der heutigen Völkerrechtsentwickelung auch von der Wissenschaft und Praxis des Internationalen Rechtes.

Dr. Strupp hat die Aufgabe in glänzender Weise gelöst. In vortrefflicher Auswahl und in zweckmäßiger Anordnung (davon wird man sich gerade in fortgesetztem Gebrauch überzeugen) teilt er alle wichtigen Urkunden mit. Ich habe bei ziemlich intensivem Gebrauche bisher keine in Betracht kommende Urkunde vergebens gesucht. Knappe Literaturangaben, sowie gelegentliche kurze sachliche Orientierungsvermerke, ferner die Hervorhebung der wichtigsten Stellen in den einzelnen Urkunden durch Sperrung oder fetten Druck, endlich die chronologischen und alphabetischen Register tragen ein ganz bestimmtes und vertrauenerweckendes Gepräge, dessen Wesentliches die Vermeidung der Schablone und ein Verständnis für das wirkliche, lebendige Bedürfnis ist, wie es nur aus souveräner Beherrschung des Stoffes entspringt.

Dieselben Eigenschaften zeichnen auch die völkerrechtlichen Fälle Strupp's aus. Niemeyer.

Internationales Privatrecht.

Maurice Travers, La convention de la Haye relative au mariage. Ses effets, principalement en France, en Belgique et dans le Luxembourg. Bd. I: VII u. 380 S., Bd. II: II u. 393 S. Paris,

Sirey, 1912.

Für die gewaltige Entwickelung, welche die Disziplin des internationalen Privatrechts seit 20 Jahren in jeder Hinsicht erfahren hat, ist das vorliegende Werk ein glänzendes Zeugnis. Jene Entwickelung liegt, wie wohl unwidersprochen gesagt werden kann, in der Richtung positiver Ausgestaltung der Disziplin, und zwar einerseits in wissenschaftlicher, andererseits in staatsvertraglich-gesetzgeberischer Hinsicht. Beides hängt innig zu

sammen. Die Wissenschaft hat durch Darlegung wichtiger positiver technischer Probleme (Rückverweisung, Ordre public, fraus legis domesticiae, Begriff und Arten der Kollisionsnormen) sowie durch rechtsvergleichende Aufdeckung der Mannigfaltigkeit sowohl der Kollisionsnormen als der Sachnormen, endlich aber auch durch Vertiefung der Problemstellung die Unumgänglichkeit staatsvertraglicher Regelung, deren Schwierigkeit und deren Möglichkeit ins Licht gesetzt. Die Haager Konferenzen haben auf der Grundlage der Rechtsvergleichung die Ausgleichung der Kollisionsnormen in Angriff genommen und in einzelnen höchst wichtigen Gebieten zur Ausführung gebracht. Eben hierbei ist aber vollends deutlich geworden, wieviel zu tun noch übrig ist und wie schwierig die Anwendung der neuen Konventionen sich gestaltet, ja wie viele neue Schwierigkeiten durch diese Konventionen heraufbeschworen sind.

Maurice Travers hat sich dieser Schwierigkeiten angenommen, und zwar mit glänzender Beherrschung des Materials, der Fragestellung und der Methode der Lösung. Gründlicher Positivismus ist das Wesen seiner Arbeit. In beherrschendem Ueberblick und mit großer Akribie untersucht er die Gesetzgebung jedes einzelnen der Haager Vertragsstaaten in bezug auf jedes einzelne Problem des internationalen Eheschließungsrechtes, wie es sich auf Grund der Haager Konvention von 1902 darstellt. Deutschen Lesern wird man seine Arbeit nicht besser empfehlen können, als durch den Hinweis darauf, daß Travers jenen Wegen folgt, welche Franz Kahn in dieser Ztsch. (XII 1, 201, 385; s. auch XV 1, 125) in so feiner und sicherer Weise gewiesen und angebahnt hat. Travers hat diese wie sonstige deutsche Literatur mit großer Sorgfalt und mit eindringendem Verständnis beachtet, auch hierdurch von dem Geiste wahrer wissenschaftlicher Internationalität Zeugnis ablegend, welcher das ausgezeichnete Werk durchweg charakterisiert. Der Praxis sei das Buch ebenso warm empfohlen wie der wissenschaftlichen Berücksichtigung.

Nicht unerwähnt bleibe, daß den vorliegenden beiden Bänden bereits 1909 ein dieselben Vorzüge aufweisendes Werk des Verfassers über das Haager Ehescheidungsrecht (La Convention de la Haye relative au divorce et à la séparation de corps, Paris, Sirey) vorausgegangen ist. Schon vorher hatte der Verfasser durch eine rechtsvergleichend-kritische Untersuchung über väterliche Gewalt und uneheliche Kinder (Paris 1907, Sirey) seine Legitimation für Rechtsvergleichung vollgültig dargetan. Niemeyer.

Auslieferungswesen.

Schildmacher, Bruno. Das Auslieferungsverfahren in Strafsachen und die Auslieferungsverträge. Zusammenstellung der Bestimmungen, welche bei den Anträgen auf Erwirkung der Ab- oder Auslieferung nach dem Auslande geflüchteter, im Inlande strafrechtlich verfolgter Personen zu berücksichtigen sind. Zweite, vermehrte Auflage des Buches II: Rechtshilfe, Verfahren und Kosten. Berlin (Puttkammer & Mühlbrecht) 1911. 396 Seiten. 7,50 Mk., geb. 9,- Mk.

Im Selbstverlage hat der Verfasser im Jahre 1905 seine, „F Rechtshilfe, Verfahren und Kosten. II. Buch" erscheinen lassen und hier bereits hauptsächlich das preußische Auslieferungsverfahren und die deutschen Auslieferungsverträge zur Darstellung gebracht. Seitdem ist außer der von A. Cohn veranstalteten und in Ztsch. XVIII (1908) 612 besprochenen Sammlung deutscher Auslieferungsverträge weiter erschienen: Joseph Bleyer, Sammlung von Staatsverträgen über Angelegenheiten der Rechtspflege und der Justizverwaltung (München 1910). Hier finden sich ebenfalls die Auslieferungsverträge des Deutschen Reiches, soweit sie für die inländischen Justizbehörden Bedeutung haben, und die wichtigsten Auslieferungsverträge der Bundesstaaten" zusammengestellt. Trotzdem hat der Verfasser sein neues, wohl ausschließlich für die Praxis bestimmtes Buch veröffentlicht. Es enthält, dem Titel entsprechend, zwei Teile. Das Auslieferungsverfahren wird im wesentlichen durch Abdruck der preußischen Ministerialanweisungen und einiger beispielsweise entworfener Verfügungen zu einer Auslieferung aus Belgien veranschaulicht. Von den vollzählig wiedergegebenen Auslieferungsverträgen selbst 1) ist wiederum nur der deutsche Text mitgeteilt, der erfahrungsmäßig nicht einmal für die Praxis ausreicht. Ob der Erfolg des Buches sein Erscheinen rechtfertigen wird, darf man auch von dem hohen Preise abgesehen bezweifeln, denn es enthält in der Hauptsache nicht mehr, sondern weniger als die 1908 erschienene Sammlung von Cohn.

--

Coblenz.

[ocr errors]

Wolfgang Mettgenberg.

1) Die deutschen Verträge vom 30. 1. und 17. 8. 11 mit Großbritannien waren anscheinend bei dem Abschlusse des Buches noch nicht veröffentlicht. Der früher bei der Besprechung der Cohn'schen Sammlung (Ztsch. XVIII [1908] 613) vermißte Vertrag zwischen Frankreich und dem Fürstentum Lippe vom 11. 4. 1854 ist nach einer mir am 18. 11. 09 gemachten Mitteilung des lippischen Staatsministeriums trotz gegenteiliger Angaben in der Literatur

nicht mehr in Kraft.

Alphabetisches Sachregister").

Die Zahlen bezeichnen die Seiten.

B.

Aegypten, Erbrecht nach Schwei-
zern 543.

Akademie für Internationales Recht
im Haag 216, 220.
Alimentation (Oesterreich) 196.
Amerika, Vereinigte Staaten, Recht-
sprechung 164 (Erbrecht), 554,
Deutsche Vollstreckungsurteile nach
in A. ergangenen Urteilen 1 ff., Aus-
ländische Versicherungsgesellschaf-
ten in A. 1 ff., Grundeigentums-
Uebertragung 414, International-
privatrechtliche Behandlung des
Frachtvertrages 122 ff., Konsular-
konvention mit Deutschland 201,
Nachlaßregulierung nach Deutschen
201, Rechtshilfe 412.

Amerikanische Ehescheidung,
Anerkennung in England 360.
Arbeiterfürsorge 222.
Armenrecht der Ausländer in
Ungarn 151.

Arrestpfändung der Forderung
eines Ausländers (Portugiesen) 312.
Assoziationen, internationales

Statut für A. 216.
Aufrechnung 208.
Ausländervorschuß,

Ungarn,

151, Griechen in Deutschland 184.
Auslieferungsfragen zwischen
Türkei und anderen Staaten 1849,
228 ff.

Auslieferungsvertrag, Bulga-
rien und Deutschland 369.

[blocks in formation]

*) Die in Klammern stehenden Länderna men bezeichnen das Rechts-
gebiet, für welches die betr. Frage (durch Gesetzgebung, Judikatur oder
wissenschaftliche Erörterung) an der angegebenen Stelle behandelt ist. Wo
kein Ländername genannt ist, handelt es sich um Deutschland.

[merged small][merged small][ocr errors][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small]
« PreviousContinue »