Verordnung des Finanzministeriums, betreffend die Anbringung der amtlichen Verschlussmarken an den aus dem Auslande einlangenden Zuckererzeugnissen Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Ermächtigung der könig- Kaiserliches Patent, betreffend die Einberufung des Landtages von Steiermark Verordnung des Handelsministeriums, betreffend die Zulassung von Patronen aus combiniertem Materiale (Metall und Pappe, Papier) zum Posttrans- Verordnung des Gesammtministeriums, betreffend die Einstellung der Wirksam- Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Umwandlung des Neben- zollamtes II. Classe zu Isola in ein Rebenzollamt I. Classe . . Concessionsurkunde für die Localbahn von Jenbach an die Südspiße des Achen- Verordnung des Justizministeriums, betreffend den Zeitpunkt, mit welchem das Gesez vom 25. Juli 1871 (R. G. Bl. Nr. 76) im Herzogthume Bukowina Kundmachung des Handelsministe.iums, womit nachträgliche Bestimmungen zu der Aichordnung vom 19. December 1872 (R. G. Bl. Nr. 171) veröffentlicht Erlass des Finanzministeriums, zur Vollziehung der gesetzlichen Bestimmungen, betreffend die Besteuerung des Brantweines und der mit der Brantwein- erzeugung verbundenen Presshefenerzeugung Verordnung des Ackerbauministeriums, betreffend die Einrechnung der an der Waldbauschule zu Pisek verbrachten Lehrzeit in die für die Zulassung zur Staatsprüfung des Forstschus- und technischen Hilfspersonales erforderliche Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Ermächtigung des Neben- zollamtes II. Classe zu Martinsbruck zur zoufreien Behandlung von vor- aus oder nachgesendeten Reiseeffecten Kaiserliches Patent, betreffend die Einberufung der Landtage von Böhmen, Galizien und Lodomerien mit Krafau, Esterreich ob und unter der Enns, Salzburg, Kärnten, Krain, Bukowina, Mähren, Schlesien, Tirol, Vorarl- berg, Istrien, Görz und Gradiska und des Landtages von Triest mit seincm. Verordnung des Finanzministeriums, betreffend die Verpflichtung der Erzeuger von Candis zur Bezeichnung des aus versteuertem Zucker erzeugten Candis und Syrup mit ämtlichen Verschlussmarken ... 7. September Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Errichtung einer Haupt- Verordnung des Ministers für Cultus und Unterricht, betreffend die Regelung des Vorschlagsrechtes bei Completierung der Prüfungscommissionen für die II. Staatsprüfung an technischen Hochschulen.. Kaiserliches Patent, betreffend die Einberufung des Landtages von Galizien Verordnung des Finanzministeriums, betreffend die Ermächtigung der Haupt- Verordnung der Ministerien des Ackerbaues, des Innern, des Handels und der Verordnung des Handelsministeriums, womit das Lloyd-Postübereinkommen Verordnung des Ministers für Cultus und Unterricht und des Finanzministers, Verordnung des Ministers für Cultus und Unterricht und des Finanzministers, womit §. 1 der Durchführungsverordnung vom 30. März 1888 (R. G. Bl. Nr. 36), zum Geseße vom 10. December 1887 (R. G. Bl. Nr. 142), betref- fend provisorische Bestimmungen über die Dotation der griechisch-orientali- Kundmachung des Ministeriums für Landesvertheidigung und des Finanz- ministeriums, womit die nachträgliche Einreihung der Gemeinde Groß- Seelowig in die 6. Classe des Militärzinstarifes (R. G. Bl. Nr. 168 ex Verordnung der Ministerien der Finanzen und des Handels, betreffend die Nachweisung des Ursprungs von serbischem Getreide bei der Einfuhr in das Verordnung des Justizministeriums, betreffend die Zuweisung der Ortsgemeinde Wildbach zu dem Spre.gel des Bezirksgerichtes Deutsch-Landsberg in Verordnung des Justizministeriums, womit der Betrag des von den Sträflingen in den Strafanitalien zu leistenden täglichen Erjazes an Strafvollstreckungs- Verordnung des Finanzministeriums, betreffend die Gestattung der Übertragung des unter dem Bande der Nachsteuer eingelagerten Brantweines in eine als Verordnung des Handelsministeriums, womit einige der in der provisorischen Kundmachung des Ministeriums des Innern, mit welcher in Gemäßheit des Erlass des Finanzministeriums, betreffend die Denaturierung des zur Erzen- Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Errichtung je eines 1. November Verordnung des Handelsministeriums, betreffend die Beförderung fertiger Patronen auf Eisenbahnen . . Kundmachung des Finanzministeriums wegen Errichtung einer Punzierungs- Erlass des Finanzministeriums, betreffend die Zuweisung der im Laufe je einer Geses, betreffend die Bedeckung des Antheiles, welcher auf die im Reichsrathe Gesez, betreffend die Errichtung des Jordaki Freiherr von Wassilko-Serecki'schen Verordnung des Justizministeriums, betreffend die Zuweisung der Gemeinde Verordnung des Justizministeriums, betreffend die Zuweisung der Gemeinde Kundmachung des Handelsministeriums, betreffend die Ertheilung der Conces Verordnung der Ministerien des Ackerbaues, des Innern, des Handels und 19. November 20. Verordnung des Ministeriums des Innern im Einvernehmen mit dem Handels- Verordnung der Ministerien der Justiz und der Finanzen, betreffend die Errich- Verordnung der Ministerien der Justiz und der Finanzen, und des Obersten 24. " Handelsvertrag zwischen Österreich-Ungarn und der Schweiz 194 799 Verordnung des Finanzministeriums, womit geänderte amtliche Wechselblan- Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Ermächtigung des königlich 175 750 Erlass des Finanzministeriums, betreffend die Auflassung des Colliverschlusses ́ 176 750 Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Ermächtigung des k. k. Verordnung des Handelsministeriums, womit die Bestimmungen der provisori- Berordnung des Justizministeriums, betreffend die Zuweisung der Gemeinde Verordnung des Justizministeriums, betreffend die Zuweisung der Gemeinde 189 793 181 787 182 787 14. " Erlass des Finanzministeriums, betreffend die Denaturierung des zur Hut- 183 787 15. " Kaiserliches Patent, betreffend die Einberufung der Landtage von Böhmen und Kundmachung des Handelsministers, womit die Änderung einer Bestimmung der 192 797 17. п Gesez, betreffend die aus Anlass der Umwandlung der Grundentlastungsschuld Kaiserliches Patent, betreffend die Einberufung des Landtages des Herzog- Erlass des Finanzministeriums, betreffend die Zulassung der persönlichen Bürg- Gesez, betreffend die Forterhebung der Steuern und Abgaben, dann die Bestrei- Gesez, wegen Eröffnung eines Nachtragscredites zum Voranschlage des Finanz- Verordnung der Ministerien der Finanzen und des Handels, womit aus Anlass |