Verordnung des Ministers für Cultus und Unterricht und des Finanzministers,
zur Turchführung des Gesezes vom 10. December 1887 (R. G. Bl. Nr. 142),
mit welchem provisorische Bestimmungen über die Dotation der griechisch-
orientalischen Seelsorge geistlichkeit Talmatiens erlassen werden
Gesez, betreffend die Gewährung von Unterstützungen aus Staatsmitteln zur
Bekämpfung der Pellagra-Krankheit und zur Linderurg des Nothstandes in
der gefürsteten Grafschaft Görz und Gradiska ..
Verordnung der Minister des Innern, der Justiz und des Handels, im Einver-
nehmen mit dem Minister für Cultus und Unterricht, dem Finanzminister
und dem Ackerbauminister, sowie im Einverständnisse mit dem Reichskriegs-
ministerium, betreffend die Anmeldung der Betriebe zum Zwecke der Durch-
führung des Gesezes vom 28. December 1887 (R. G. Bl. Nr. 1 ex 1888) .
Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Umwandlung des k. k.
Nebenzollamtes II. Classe Niedergrund in eine Expositur des k. k. Hauptzoll-
amtes Bodenbach-Tetjazen
Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Einreihung des königl.
ungar. Nebenzollamtes zu Soosmezö unter jene Zollämter, über welche die
Ausfuhr von Pferden bedingungslos gestattet ist.
Verordnung des Justizministeriums, betreffend die Zuweisung der Ortsgemeinde
Poresin zu dem Sprengel des Bezirksgerichtes Mühlhausen in Böhmen . .
Kundmachung des Finanzministeriums, wegen Erweiterung des Amtsbezirkes
der Punzierungsstätte in Pola und Einschränkung des Amtsbezirkes der
Punzierungsstätte in Revigno
Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Festsetzung des Tarazu-
schlages bei Verzollung von roher Carbolsäure, welche in eigens eingerichte-
ten Cisternenwaggons ohne weitere Umschließung eingeführt wird
Concessionsurkunde für die Localbahn von Gleisdorf nach Weiz
Verordnung des Justizministeriums, betreffend die Zuweisung der Gemeinde
Horodyszcze zu dem Sprengel des städtisch-delegierten Bezirksgerichtes
Sambor in Galizien
Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Ermächtigung des k. k.
Hauptzollamtes II. Clase in Pilsen zur Eingangsverzollung von Maschinen
der Tarifnummer 284 a und b, dann 284 (bis)
Gesez, betreffend die Veräußerung von zwei zum Zwecke der k. k. Landwehr
gewidmeten Realitäten, die Verwendung des Erlöjes zur Beschaffung eines
Landwehrausrüstungsdepots und die Bestreitung der durch diesen Erlös
nicht gedeckten Herstellungskosten
Verordnung des Gesammtministeriums, womit die Staaten bezeichnet werden,
welche der Kabelschußacte vom 14. März 1884 beigetreten sind..