Totum posse, quod est in ecclesia, reservatur in summo pontifice: Studien zur politischen Theorie bei Aegidius Romanus

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Königshausen & Neumann, 2004 - Natural law - 165 pages
Unter der Perspektive der neuzeitlichen Rechtsphilosophie ist die vorliegende Studie um die kirchenpolitische Streitschrift De ecclesiastica potestate des Aegidius Romanus (1242 - 1316) zentriert, dessen Lehre an der Schwelle zu einem modernen Verständnis von Recht steht. Intention ist hierbei die Darstellung der sukzessiven Abkehr von der thomasischen und scotischen Naturrechtslehre innerhalb der mittelalterlichen Rechtsphilosophie. Wie die Interpretation der aegidischen Texte zeigt, verwirft Aegidius Romanus zentrale Elemente der traditionellen Lehren und postuliert eine nur durch die innere Widerspruchsfreiheit und die göttliche Offenbarung eingeschränkte Gesetzgebungskompetenz. Dieser auf neuzeitliche Theorien hinweisende Befund wird allerdings durch das zweite Resultat der Studie eingeschränkt. Denn wie die Darstellung der von Aegidius in Anspruch genommenen Metaphysik zeigt, bleibt seine Lehre aufgrund ihrer Reminiszenz an neuplatonische Theoreme dem Denken des Mittelalters verhaftet.

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Contents

MENSCHLICHE VERNUNFT UND IRRADIATION
27
Zur politischen Situation des französischen Königtums im 13 Jahrhundert
35
Impetus naturalis und gesellschaftliche Formation
43
Der Rechtsbegriff nach De regimine principum
51
OMNES ACTUS HUMANI SUNT VOLUNTARII ZUM BEGRIFF
63
Zur konstitutiven Bedeutung des Willens für die Erkenntnis
71
Zusammenfassung
78
RECHTSBEGRIFF UND GESETZGEBUNGSKOMPETENZ
79
Rechtsbegriff und Gesetzgebungskompetenz
95
Zur ontologischen Begründung des Naturrechts
104
Perfectio personalis versus perfectio status Zum Verhältnis
111
Ordo realis und Partizipation
117
Ratio oboedientialis versus Substanzbegriff Der Ordnungsbegriff
126
EIGENTUM UND PERSON
132
Zusammenfassung
145
Verzeichnis der zitierten Literatur
155

Omnis potestas regia est per sacerdocium instituta
88

Common terms and phrases

Popular passages

Page 156 - Georg Wilhelm Friedrich Hegel: Grundlinien der Philosophie des Rechts oder Naturrecht und Staatswissenschaft im Grundrisse.

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