Besitzungen verwilliget werden. § 34. Alle Güter der Domkapitel und ihrer Dignitarien werden den Domänen der Bischöfe einverleibt, und gehen mit den Bisthümern auf die Fürsten über, denen diese angewiesen sind. ARCHIV FOR KATHOLISCHES KIRCHENRECHT - Page 136by Dr. Ernst Freihern - 1863Full view - About this book
| Erwin Joh. Jos Pfister - Baden (Germany) - 1829 - 472 pages
...und hinsichtlich der ersten Classe zur ptorm festgesetzt : ,, §. 34. Alle Güter der Dom»kapitel und ihrer Dignitarien werden den Do»mäNen der Bischöfe einverleibt, und gehen mit »den Bischthümrrn auf die Fürsten über, denen »diese angewiesen sind.« und »§. 61. Die Re» »galien,... | |
| Karl Friedrich Ludwig Freiherr von Löw - Constitutional history - 1832 - 440 pages
...und unmittelbaren Städten Augsburg, Lübeck, Nürnberg, Frankfurt, Bremen und Hamburg. 309) Art. 3H. Alle Güter der Domcapitel und ihrer Dignitarien werden...Domänen der Bischöfe einverleibt, und gehen mit denBiithümern auf die Fürsten über, denen diese angewiesen sind. Art. 35. Alle Güter der fundirten... | |
| Andreas Müller - Canon law - 1839 - 826 pages
...Deutschland wirklich in Ausführung gebracht '). §. 34. Alle Güter der Domkapitel und ihrer Dignitäre werden den Domänen der Bischöfe einverleibt, und gehen mit den Bisthümern auf die Fürsien über, denen diese angewiesen sind. In den zwischen mehreren vertheilten Bisthümern werden... | |
| Salzburg (Austria : Land) - 1869 - 678 pages
...hsdcputations-Hauptfchluße §. 34 war nämlich ausgespro» che«: „Alle Güter der Domkapitel' und ihrer Diguitarien werden den Domänen der Bischöfe einverleibt, und gehen mit den Bisthümern auf die Fürsten über, denen diese angewiesen sind." Doch wurde diese Bestimmung hinsichtlich der Güter... | |
| Johann Friedrich von Schulte - Constitutional law - 1861 - 580 pages
...verschiedenen Gesetzen Bestimmungen (siehe num. a.); die hier besonders in Betracht kommenden sind: und ihrer Dignitarien werden den Domänen der Bischöfe einverleibt, und gehen mit den Bisthümern auf die Fürsten über, denen diese angewiesen sind. In den zwischen mehrere vertheilten Bisthümer werden... | |
| Canon law - 1863 - 490 pages
...Rechtswirkung und unangetastet besassen, ja da, wo sie ihres Besitzthums durch die Säcularisation nicht entkleidet wurden, noch besitzen. Selbst der...angewiesen sind", indem er also den Domcapiteln ein Eigenthnm beimisst, die Vermögensfähigkeit der Domcapitel klar anerkannt9). Man unterscheidet —... | |
| Emil Friedberg - Canon law - 1893 - 584 pages
...956. 8 18. l RDHSchl. 1803 § 34 (Meyer und Zocpfl, Oorp. iur. Ocmtoeä. ttenn, ^Frankf.o,M. 58) 7): Alle Güter der Domcapitel und ihrer Dignitarien werden...Domänen der Bischöfe einverleibt, und gehen mit den Nisthümern auf die Fürsten über, denen diese angewiesen sind . . . § 35: Alle Güter der funbirten... | |
| Max Lehmann - Catholic church in Prussia - 1902 - 882 pages
...Geistlichen Verhältnisse; §§ 34; 35; 36; 37; 42; 49; 53; 60; 61; 62; 63; 64; 65; 72. . . . »§ 34. Alle Güter der Dom-Capitel und ihrer Dignitarien...Bischöfe einverleibt und gehen mit den Bisthümern auf 1) Cfr. No. 540. 2, Schulenburg erklärte sich an Beyme, Hildesheim 1803 Juni 29, gegen <lie Publikation... | |
| Alfons Maria Scheglmann - Bavaria (Germany) - 1903 - 324 pages
...Reichsfürstenrath.) § 33. (Privilegium äs non appsllando für die Kurfürsten). „8 34. Alle Güter der Domkapitel und ihrer Dignitarien werden den Domänen der Bischöfe einverleibt und gehen mit den Bisthümern auf die Fürsten über, denen diese angewiesen sind. Jn den zwischen Mehreren vertheilten Bisthümern werden... | |
| Albert Michael Koeniger - Canon law - 1919 - 96 pages
...deutsche und der Malteserorden der Säkularisation nicht unterworfen. — 8 34: Alle Güter der Domkapitel und ihrer Dignitarien werden den Domänen der Bischöfe einverleibt und gehen mit den Bistümern auf die Fürsten über, denen diese angewiesen sind. In den zwischen mehrere verteilten... | |
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