Politisches Jahrbuch der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Volume 2

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Karl Hilty, Walther Burckhardt
K. J. Wyss, 1887 - Political science

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Popular passages

Page 698 - En conséquence, toutes les fois que les Puissances voisines de la Suisse se trouveront en état d'hostilité ouverte ou imminente, les troupes de SM le roi de Sardaigne qui pourraient se trouver dans ces provinces, se retireront, et pourront à cet effet passer par le Valais, si cela devient nécessaire ; aucunes autres troupes armées d'aucune autre Puissance ne...
Page 41 - Bewundrung von Kindern und Affen, Wenn euch darnach der Gaumen steht — Doch werdet ihr nie Herz zu Herzen schaffen, Wenn es euch nicht von Herzen geht.
Page 709 - Bundesrat ist beauftragt, auf Grundlage der Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 17. Juni 1874 betreffend die Volksabstimmung über Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse die Bekanntmachung dieses Gesetzes zu veranstalten und den Beginn der Wirksamkeit desselben festzusetzen.
Page 718 - Wie wenn auf einmal in die Kreise Der Freude, mit Gigantenschritt, Geheimnisvoll nach Geisterweise Ein ungeheures Schicksal tritt. Da beugt sich jede Erdengröße Dem Fremdling aus der ändern Welt, Des Jubels nichtiges Getöse Verstummt, und jede Larve fällt, Und vor der Wahrheit mächt'gem Siege Verschwindet jedes Werk der Lüge.
Page 41 - Wenn Ihr's nicht fühlt, Ihr werdet's nicht erjagen, Wenn es nicht aus der Seele dringt Und mit urkräftigem Behagen Die Herzen aller Hörer zwingt.
Page 227 - Obmanns nicht vereinigen können und einer der Kantone darüber Beschwerde führen, so wird der Obmann von der Tagsatzung gesetzt, wobei aber die im Streit stehenden Kantone kein Stimmrecht haben; der Obmann und die Schiedsrichter versuchen nochmals, den Streit durch...
Page 227 - Geschieht aber keines von beiden, so sprechen sie über die Streitsache nach den Rechten endlich ab. Der Spruch kann nicht weiter gezogen werden, und wird erforderlichen Falls durch Verfügung der Tagsatzung in Vollziehung gesetzt.
Page 226 - Diese Gebühren werden die Grenzkantone beziehen, und der Tagsatzung alljährlich darüber Rechnung ablegen." „Der Tagsatzung wird überlassen, sowohl den Tarif dieser Eingangsgebühr festzusetzen , als auch die Art der Rechnungsführung darüber, und die Maßnahmen zur Verwahrung der bezogenen Gelder zu bestimmen.
Page 548 - Güter und Einkünfte an sich zu lösen, welche sowohl dem Kaiser, den Fürsten und Ständen des Reichs, als den säkularisierten geistlichen Stiftungen, fremden Herrschaften, und Privatpersonen im ganzen Umfange des helvetischen Gebiets zustehen.
Page 548 - Republik erhält zur Vergütung ihrer Rechte und Ansprüche auf die von ihren geistlichen Stiftungen abhängigen Besitzungen in Schwaben...

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