Page images
PDF
EPUB

endlichen Abschluss noch zu verzögern drohte. Am 30. Juni 1819 theilten der schweizerische Geschäftsträger in Paris und der Appellationsrichter Haller dem Vororte nämlich mit, dass die französischen Liquidationscommissäre die Absicht hätten, zum Zwecke der Sicherheit für diejenigen Franzosen, welche Forderungen an die Schweiz zu machen hätten, das letzte Zwölftel der Liquidationsgelder zurückzubehalten. Aehnlich sei gegenüber den Commissären aller interessirten Staaten verfahren worden, wobei man sich auf das Protocoll von Aachen vom 18. November 1818 berufen habe. Allein allseitig sei dagegen protestirt worden, zumal das betreffende Protocoll von Oesterreich nicht unterzeichnet worden war, und somit auch nicht zu einem Tractat erwachsen sei. Wirklich konnte Herr v. Tschann denn auch schon am 9. Juli berichten, dass er im Verein mit Herrn Haller das letzte Zwölftel der französischen Liquidationsgelder bezogen habe, nachdem die französischen Liquidationscommissäre in Folge erhaltener Aufschlüsse auf ihre Opposition yerzichtet hätten.

c) Der letzte Zwölftel der Entschädigungssumme wird bezahlt. Generalübersicht des Liquidationsgeschäfts.

[ocr errors]

Am 12. Juli 1819 meldete Herr Appellationsrichter Haller, dass er den Betrag des letzten Zwölftels sofort unter die Interessenten vertheilt habe, und sandte gleichzeitig eine Generalübersicht des gesammten Liquidationsgeschäfts und eine vorläufige Uebersicht der Liquidationskosten ein.

Aus der Generalrechnung ergaben sich denn folgende Zahlen:

1) Es wurden an verschiedene Ansprecher ausbezahlt

2) verkauft für Bestreitung d. Kosten wurden 3) als Restanz erscheinen demnach noch

Fr. 4,915,454, 54

[ocr errors]

28,799. 55,746. 46

[ocr errors]

Fr. 5,000,000.

1) Siehe vorörtl. Prot. vom 18. Juli 1819, Nr. 432 und 433.

[merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][ocr errors][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][ocr errors][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][ocr errors][merged small][merged small][ocr errors][merged small][merged small][merged small][merged small][ocr errors][merged small][merged small][merged small][merged small][ocr errors][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small]

Gleichzeitig hatte Herr Appellationsrichter Haller seine eigene Kostennote eingesandt, die eben so mässig war als diejenige seines Oheims übertrieben, indem sie sich auf Fr. 33,818. 76

2,787. 55

belief, während diejenige des Liquidationscommissärs nicht weniger als Fr. 26,671. 77 Rentén oder Fr. 533,438. 44 betrug.

Am 20. October 1819 übersandte Herr Appellationsrichter Haller endlich die Generalrechnung über die ganze Liquidation. Ein Auszug aus derselben folgt als Beilage Litt. D.

Genehmigung der Generalrechnung durch den Vorort Luzern.

a) Die daran sich knüpfenden Beschlüsse des Vororts.

Der vorörtliche Staatsrath überwies diese Generalrechnung dem Staatsseckelmeister Meyer von Schauensee zur Prüfung und Begutachtung. Kaum war diess geschehen, als von verschiededenen Seiten neue Reclamationen eintrafen, die aber nicht mehr berücksichtigt werden konnten, indem der vorörtliche Staatsrath am 18. December 1819 auf den Antrag des Staatsseckelmeisters Meyer folgende Beschlüsse fasste :')

1) Die Generalrechnung über die Liquidation der schweizerischen Ansprachen vom 18. October 1819 wird als eine richtige und treue Verhandlung anerkannt und in allen ihren Theilen genehmigt.

2) „Dem Herrn Albrecht Emanuel von Haller, der das „auf ihn gesetzte Vertrauen vollkommen gerechtfertigt und die Liquidationsangelegenheit glücklich zum Ziel geführt hat, bezeugt der eidgenössische Vorort für diese dem Vaterland geleisteten wichtigen und vortrefflichen Dienste seinen wärmsten ,,und ungetheilten Dank, welcher, da derselbe auf jede Remu„neration zu verzichten sich erklärt hat, durch urkundliche „Mittheilung des gegenwärtigen Beschlusses bekräftigt werden Soll."

3) Da alle Abrechnungen mit schweizerischen Angehörigen, die ihre Forderungen eingaben, geschlossen worden und die

1) Siehe vorörtl. Prot. vom 18. Dec. 1819, Nr. 731.

betreffenden Zahlungen vermittelst Transfert der Renten wirklich geleistet worden sind, so erklärt der eidgenössische Vorort die Liquidation der schweizerischen Ansprachen an Frankreich nunmehr als beendigt und ertheilt der eidgenössischen Kanzlei den Auftrag, die Rechnung nebst allen darauf bezüglichen Schriften, namentlich auch die Correspondenz-Akten der Herren Rud. Em. und Alb. Em. v. Haller sorgfältig zu sammeln und in geheime Verwahrung zu nehmen.

"

"

4) Damit Herr A. E. v. Haller für sein eigen ausgelegtes „Geld nicht länger ungedeckt bleibe, soll der aus der Rechnung „hervorgehende Passivsaldo von 4442. 67 Frcs. de France oder Schweizerfranken 2998. 77 demselben aus der eidgenössischen Centralcasse vorschussweise vergütet werden. Diesen Vorschuss ,soll alsdann gedachte Casse durch die eingehenden Zinse der „übrig bleibenden Renten zurückerhalten.... ohne diessfalls in „die der h. Tagsatzung vorzulegenden Rechnungen eine besondere „Bemerkung aufnehmen zu müssen."

"

5) Dem Herrn schweizerischen Geschäftsträger in Paris werden für seine vielfältigen Bemühungen bei dieser Liquidationsangelegenheit 1/5 % der ganzen Summe von Fr. 250,000 Renten oder der Betrag von Fr. 500 Renten als Remuneration zuerkannt.

Den in seinen Händen befindlichen Saldo von Fr. 2508 de rentes soll Herr v. Tschann, nach Abzug der ihm bewilligten Provision noch aus Fr. 2008 de rentes bestehend, bis auf fernere Verfügung des Vorortes bei Handen behalten und für dessen Rechnung die fortlaufenden Zinse beziehen.

b) Der vorörtliche Reservefond.

6) Der sich ergebende Saldo von Fr. 2008 de rentes soll „als eine kleine Ersparnisskasse zur Verfügung der drei Vororte „behalten werden. Der jeweilen im Amte stehende Vorort soll die Rechnung darüber führen und die Verwendung der ab„fallenden Zinse in Verbindung mit den zwei andern Vororten anordnen."

Diess ist die Entstehung des sogenannten Reservefonds, der durch Tagsatzungsbeschluss vom 19. August 1836, nachdem vorher diessfalls sehr unerquickliche Tagsatzungsverhandlungen stattgefunden hatten, definitiv der eidgenössischen Centralcasse mit einem Capitalbetrag von Fr. 28,386. 45 einverleibt worden ist.

c) Neue Schwierigkeiten mit dem Liquidationscommissär, R. E. v. Haller. Zurücknahme seines Mandats!

Noch schien dieses langwierige Geschäft aber nicht beendigt, denn schon am 18. April 1820 berichtet der schweizerische Geschäftsträger in Paris, dass Herr Rud. Em. v. Haller, der sich immer noch Liquidationscommissär nenne, aus den nichtigsten Gründen sich weigere, eine Summe von Fr. 289. 90 Geld und Fr. 169 de rentes, welche ihm irrigerweise doppelt bezahlt worden sei, zurück zu vergüten, und in einem vertraulichen Schreiben vom gleichen Tag empfahl der schweizerische Geschäftsträger, Herrn Haller den Rang eines schweiserischen Liquidationscommissärs nunmehr, da die Liquidation beendigt sei, förmlich zu entziehen, worauf der Vorort Luzern am 3. Mai') Herrn Haller seine Vollmachten wirklich zurückzog und dann dem schweizerischen Geschäftsträger den Auftrag gab, diess den königlichen Commissären mitzutheilen.

In Folge dieser officiellen Entziehung seines öffentlichen Charakters übersandte der Liquidationscommissär Haller im Mai2) die von ihm aus dem französischen Finanzministerium erworbene Generalrechnung Rouhière's und Rapinat's mit folgendem Begleitschreiben an den eidgenössischen Vorort:

1) Siehe vorörtl. Prot. vom 3. Mai 1820, Nr. 307.

Tous pouvoirs donnés précédemment à ce sujet (schrieb der Vorort an Herrn R. E. Haller) sont annullés et révoqués et il n'existe plus de mandataire spécial qui puisse agir en qualité de commissaire liquidateur de la Suisse auprès des autorités nommés par S. M. T. chrétienne pour les affaires de la dite liquidation."

2) Siehe Bd. 2039 im eidg. Archiv.

Hist. Archiv Bd. XIX.

11

« PreviousContinue »