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Combination zu betreten, um eine Erklärung dieser Verhältnisse zu suchen.

1231, den 23. Januar erliess König Heinrich auf dem Fürstentage zu Worms, dass keine Stadt (oder Gemeinde) sich erlauben dürfe, Vereinbarungen oder Verschwörungen, auch nicht Bündnisse politischer Art ohne Einwilligung des Reichshauptes und ihres Herrn aufzurichten. Er war also kein Freiheitsschwindler.

1231, 30. April, ebenfalls zu Worms, erlässt derselbe König ein Reichsgesetz über Münzverkehr im Handel, aus welchem hervorgeht, dass sich Heinrich damals auch um diesen kümmert, was bei der Rentabilität der Zölle sich von selbst versteht.

Der Welthandel lag damals in der Hand Italiens, in Deutschland vorab in den Städten am Rheine, wo König Heinrich vorzüglich sich aufhielt. Ein kürzerer Handelsweg zwischen Italien und dem Rhein) war damals schon ein Bedürfniss und die Einsicht in dasselbe dürfte den sehr energischen Stauffen-König den Bewohnern des obersten Reussthales befreundet haben.

Ohne Anlass kaufte König Heinrich die Reichsvogtei in Ure so wenig heim, als er den neuen Reichsleuten in Ure gelobte, sie nie wieder einem Herrn zu unterstellen. Die Stauffen kannten der Luxenburger Venalität nicht. Volksaufstände, wie damals in Lüttich und andern Orten, wie auch auf Grundherrschaften der Klöster von Untervögten Bedrückungen, z. B. auf St. Blasiens Gütern 1) und andern Orten, kamen nicht selten Warum Graf Rudolf der Alte, offenbar auf Wunsch der Urner, von seiner Vogtei in ihrem Ländchen entfernt werden mochte, das deuten uns heute noch die wohlerhaltenen Ruinen eines angefangenen Burgbaues an, den er, der Sage nach, zu Stege, auf der Abtei Boden begonnen hatte.

vor.

1) Huillard IV, I, 380.

3.

1233, März 8. Bopard.

König Heinrich VII. nimmt den Bischof Berchtold von Strassburg, sein Domstift sammt Mannschaft und die Stadt Strassburg in seinen ganz besondern Schutz und gewährt ihnen, da sie sich ihm persönlich zu seinem Schirme verpflichteten, persönliche Sicherheit (,ubicumque per imperium proficisci vel negotiari necesse habuerint ") für ihre Handelsreisen durch's ganze Reich.

Huillard-Breholles IV, 2, 604 sieht in diesem gegenseitigen Schirmbündnisse, nicht ohne Recht, den Keim zur Auflehnung gegen den Kaiser. Seine Werbung für persönliche Parteiung dürfte aber schon 1231, 31. December, bei dem Empfange des Lehens von Tatenried (Ibi. 559) klar sein. Auch den Bischof Heinrich von Constanz suchte er 1233, 13. April, durch Ertheilung eines Kornmarktes in Mersburg (Ibi. 610), wie den Abt Hugo von Murbach 1334, 15. Februar (Ibi. 641) zu gewinnen. Abt Hugo von Murbach, der 1234 im Sommer wiederholt in Lucern war, dürfte für Lucerns Ausbildung zu einer Stadt, worüber uns alle Documente abgehen, gerade um diese Zeit vom Könige Heinrich Erlaubniss erhalten haben.

"

Von der weitläufigen Verschwörung et ideo institit rex omnibus modis, qualiter Imperatori viam ingrediendi Theutoniam precluderet", Annal. wormat., konnte auch im Falle, dass die Strasse über Ursernberg damals schon reitbar gewesen wäre, bei uns desswegen nichts zum Vorschein kommen, weil die Mailänder, bei denen 1236 auch Como im Felde erscheint 1), die Centralpässe der Alpen jedenfalls besetzt hielten, so dass er durch Friaul (Ibi. 946) von Forli aus seinen Weg nahm. Er selbst sagte (Ibi. 876) Ende Juni 1236 von den Lombarden, sie hätten den Bund des Aufruhrs gegen ihn durch ihre Gesandtschaft nach Deutschland an seinen Sohn getragen („in ipsius

1) Huillard-Breholles IV, 2, 948.

Dei injuriam et juris naturalis offensam, predicto compromisso pendente, per nuntios usque in Theutoniam destinatos contra nos cum filio nostro conjurationis fœdera contraxerunt").

Dabei muss aber die vorhergegangene Sendung König Heinrichs nach Mailand mit Vollmacht zum Abschlusse eines Bündnisses gegen Kaiser Friederich nicht vergessen werden1).

König Heinrich VII., Kaiser Friederichs II. Sohn, welcher mit den Gross-Herren und Grundbesitzern, wie z. B. dem Abte Hugo von Murbach) und dem Grafen Albert II. von Habsburg3), dem Abte von St. Gallen, überhaupt mit unsern obern Landen, in denen die Klöster damals eine sehr wichtige Rolle spielten, sich viel beschäftigte*), war ganz besonderer Freund unserer damals blühenden Cisterzerklöster. Wie in Ure für Wettingens Steuerfreiheit, so sehen wir ihn den Reichsschultheiss von Solothurn und andere Beamte in Burgund zur Beschirmung St. Urban's), auch Zürich für Cappel (Ibi. 658-58) aufrufen. Die von Kaiser Friederich in Ure belehnten Grafen von Kyburg und Rudolf von Rapperswyl besuchten wohl König Heinrichs

1) Vergl. Huillard-B. ÍV, 1, 221 den 1230, 28. August, von Kaiser Friederich II. für Strassburg ausgestellten Friedbrief.

2) Abt Hugo von Murbach den 25. Mai 1234 in Lucern, das weder Stadt noch Ort genannt ist. Gd. XIV, 239.

Diesem Herrn Lucerns, wie auch einer Menge Höfe um den See der Waldstätte war er sehr gewogen und stand mit ihm auf Freundschaftsfusse. 1231, 31. December, nahm König Heinrich von Abt Hugo den Hof Tatinrie als rechtes Lehen an, um daraus eine Stadt zu machen, deren Einkünfte zwischen König Heinrich und dem Kloster Murbach zur Hälfte getheilt werden sollten. (Huillard-Bréh. IV, 2, 559).

3) Albert Graf von Habsburg, Rudolfs des Alten Sohn, erscheint 1235 bei König Heinrich, 1236 aber zweimal bei Kaiser Friederich II. Hartmann von Kyburg ist bei ihm 1235.

4) Auch aus König Heinrichs letzter Zeit sind seine Briefe für Basel, 3. October 1234, den ihm getreuen Bischof, für Solothurn und Peter v. Bubenberg, 1. März 1235, erhalten.

5) Huillard-Bréholles Heinr. VII. h. d. IV, 2, 714.

Hoftag im August 1234; schwerlich aber waren sie im September1) bei ihm zu Bopard, wo laut übereinstimmendem Zeugnisse der Zeitbücher die Verschwörung gegen Kaiser Friederich ganz offen zu Tag kam.

Diese Verschwörung erhielt erst durch das Abkommen mit den rebellischen Lombarden mehr ein verbrecherisches, als ein praktisches Gepräge, da die Lateiner weder Mannschaft noch Subsidien ausserhalb ihrem Gebiete zu liefern versprachen 2).

Die Orte um den See der Waldstätte und dessen Bewohner erscheinen in den letzten zwei Regierungsjahren König Heinrichs, der früher oft mit ihnen in Berührung kam, nicht mehr in der Urkundenwelt, wo er früher, wie z. B. 2. December 1232, oder wie Bréholles datirt 1233, dem (Ammann von Lucern) Walther von Hochdorf unbedeutende Vogteien ertheilte.

4.

1234, April 26. Hagenau.

König Heinrich, welcher früher schon3) in gleicher Sache gemahnt („in locis vero, que nostre attinent advocatie, et de quibus nobis servitio fieri consueverunt, volumus ut honeste etc. nec pejoris eos conditionis faciatis, quam temporibus fundatoris sui fuerint") verbietet dem Ammann und Gemeinde von Ure, unter Entziehung seiner Gnade, ja mit Androhung körperlicher Strafe für Zuwiderhandelnde, dem Kloster Wettingen, d. h. seinen Leuten, Lasten oder Steuern1) aufzulegen.

Huillard-Bréholles IV, 2, 652.

1) Conventum quorundam principum habuit, ubi a quibusdam nefariis consilium accepit, ut se opponeret imperatori patri suo."

2) 1234, 17. December. Giulini VII, 592.

3) Von Esslingen: für Wettingen. Tschudi I, 128.

Godofrd. Colon.

4) Wozu die Gemeinde in Ure damals Steuern auflegte, ist leicht zu errathen, wenn man an den schwierigen Hochbau in den steilen Schluchten der wilden Reuss denkt, über die früher mehr als ein Dutzend hölzerne Brücken führten.

Da Heinrich VII. sich nicht an einen Reichssvogt, sondern unmittelbar an die Gemeinde Ure selbst wendete, scheint 1234 keine Vogtei im Ländchen Ure bestanden zu haben, was durch „in rebus et in corpore puniamus" bestätigt wird. In Zürich wendete sich dagegen derselbe König Heinrich an den Reichsvogt und die Bürger 1). Selbstverständlich war der Ammann in Ure damals ein vom König wenigstens bestätigter.

Wie aber die Erbauung auch nur eines sichern Saumweges in den Schluchten des obersten Reussthales ohne höhere Leitung von den Landleuten von Ure mochte zu Stande gebracht werden, erklären uns erst weit spätere Briefe und Ure's Eisenwerk.

Dass die Urner ihre Wettinger Gotteshausleute, die nicht in unbedeutender Zahl im obern Reussthale wohnten, bei Erbauung der Bergstrasse auch in Anspruch zu nehmen suchten, ist sehr natürlich, und das zweite Verbot König Heinrichs scheint mir anzudeuten, dass er sich wenig oder nichts um die Eröffnung der neuen Reichsstrasse kümmerte. Die Strasse wurde bei ihrem Entstehen und wie wir später sehen werden, des Reiches Strasse, auch im Reussthale, wenigstens bis 1331 urkundlich genannt, schon weil sie ohne des Königs Erlaubniss, Zoll und Geleite nicht hätte erbaut werden dürfen 2).

5.

1236, October 19.

Bei der Emmenbrücke („ad pontem Emmon") wird ein Güterverkauf gefertigt, wodurch die Benediktiner Engelbergs vom verstorbenen Freiherrn Berchtold von Eschibach den Hof Hunwil um 36 Mark Silber erworben.

Es hatte damals die Waldemme, wie wir später, 1436, urkundlich sehen werden, noch bei ihrem Ablaufe in die Reuss ihre nordöstliche Richtung beibehalten, so dass die Brücke jedenfalls Gerliswyl näher als heute stand. Diese Brücke über

1) 1234, 4. Juni. Archiv f. schw. G. I, 91.

2) Vergl. Ibi. IV, I, 356. Privil. für Wettingen 1227, 1. Nov. Zürich.

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