Bemerkungen. 12. 56,020 Im Herzogthum Oldenburg, welches bisher mit Hannover in Branntweinsteuer- 138,700 Braunschweig steht erst seit 1866 mit Preussen in Steuergemeinschaft, doch 990 Wie zu 4. a) und b). 26,240 Wie vor. 800 Für das Amt Königsberg ist unter Zugrundelegung einer Bevölkerung von 2,421 Köpfen ein Aversum in Ansatz gebracht. 120,780 Wie zu 4. a) und b). a) 1,670 In der Unterherrschaft ist in den Jahren 1865-1867 Branntweinsteuer und Uebergangsabgabe nicht zur Erhebung gekommen. a) 9,338,760 a) b) 55 4,765 Bemerkungen. 12. 105,080 9,350,390 Von dem nebenstehenden Steuerertrage (a) verbleiben nach Abzug der Zahlungen an Luxemburg 9,345,570 Thlr.; es ergiebt sich mithin auf den Kopf der betreffenden Bevölkerung, welche nach der vorläufigen Feststellung vom Jahre 1867 sich auf 28,399,721 Seelen beläuft, ein Nettoertrag von 9 Sgr. 10,46 Pf., welcher der Berechnung der Aversa (b) zu Grunde gelegt ist. 9,455,470 4,820 9,450,650 Die Luxemburgische Regierung hat in den Jahren 1865-1867 durchschnitt lich von Preussen a) auf Grund der Abrechnung über die gemeinschaftliche Uebergangs abgabe von Branntwein 55 Thlr. herausgezahlt und b) an Steuer für den nach Luxemburg mehr übergeführten Branntwein 4,765 Thlr. vergütet erhalten. Diese Beiträge sind nebenstehend in Ansatz gebracht. Die Zahlungen an Luxemburg kommen künftig bei der Generalkasse des Norddeutschen Bundes zur Verrechnung. Für den Fall, dass in Folge des Vertrages vom 9. April 1868 der Anschluss des nicht zum Norddeutschen Bunde gehörigen Theiles des Grossherzogthums Hessen an die Steuergemeinschaft des gedachten Bundes bis zum Jahre 1869 zur Ausführung kommt, wird in diesem Jahre auch eine Abrechnung zwischen dem Norddeutschen Bunde und dem vorerwähnten Theile des Grossherzogthums Hessen stattfinden. |